Anpassung der Unterkunftskosten im Kreis
Verfasst: 22.12.2006 07:38
Hallo,
habe heute gelesen, dass ab 1. Januar die Unterkunftskosten den steigenden Mieten und ebenso die Heizkosten angepasst werden.
Würde für uns heißen, dass die komplette Miete übernommen wird.
Aber gilt das auch für uns? Oder erst für Neuanträge bzw. dann bei Fortzahlungsanträgen? Oder kann ich ab Jan. automatisch mit mehr Geld rechnen?
Danke schon jetzt
habe heute gelesen, dass ab 1. Januar die Unterkunftskosten den steigenden Mieten und ebenso die Heizkosten angepasst werden.
Würde für uns heißen, dass die komplette Miete übernommen wird.
Aber gilt das auch für uns? Oder erst für Neuanträge bzw. dann bei Fortzahlungsanträgen? Oder kann ich ab Jan. automatisch mit mehr Geld rechnen?
Danke schon jetzt