Guthaben - Betriebskostenabrechnung - §?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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Blumenfee
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Guthaben - Betriebskostenabrechnung - §?

Beitrag von Blumenfee »

Hallo,
wo steht geschrieben das man sein Guthaben der Betriebskostenabrechnung ans Amt zahlen muss? Welcher Paragraph ist das bitte bzw. wo stehts genau geschrieben?

Ich wunder mich immer wieder das manche ihr Guthaben ans Amt zahlen müssen und andere nicht.
Wenn es da ein Gesetz gibt, hat dieses für alle Hartz IV-Empfänger zu gelten und nicht nur für manche, je nach Nase halt.

Wenn ich monatlich von meinen 345,- Euro etwas spare, muss ich es am Jahresende auch nicht zurück ans Amt zahlen, warum also bei der Betriebskostenabrechnung bzw. einem evtl. Guthaben...

Wo stehts genau, alles bezüglich der Betriebskostenabrechnung, das man sein Guthaben ans Amt zahlen muss, zum nachlesen, ausdrucken?

Über eine Antwort freue ich mich. Danke im Voraus.
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo Blumenfee
Schau mal hier in´s SGB 2:
§ 22
Leistungen für Unterkunft und Heizung
(1) Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind. Soweit die Aufwendungen für die Unterkunft den der Besonderheit des Einzelfalles angemessenen Umfang übersteigen, sind sie als Bedarf des allein stehenden Hilfebedürftigen oder der Bedarfsgemeinschaft so lange zu berücksichtigen, wie es dem allein stehenden Hilfebedürftigen oder der Bedarfsgemeinschaft nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, durch einen Wohnungswechsel, durch Vermieten oder auf andere Weise die Aufwendungen zu senken, in der Regel jedoch längstens für sechs Monate.
(2) Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll der erwerbsfähige Hilfebedürftige die Zusicherung des kommunalen Trägers zu den Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen. Der kommunale Träger ist nur zur Zusicherung verpflichtet, wenn der Umzug erforderlich ist und die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind.
(3) Wohnungsbeschaffungskosten sowie Mietkautionen und Umzugskosten können bei vorheriger Zusicherung durch den kommunalen Träger übernommen werden. Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Umzug durch den kommunalen Träger veranlasst oder aus anderen Gründen notwendig ist und wenn ohne die Zusicherung eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann.
(4) Die Kosten für Unterkunft und Heizung sollen von dem kommunalen Träger an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte gezahlt werden, wenn die zweckentsprechende Verwendung durch den Hilfebedürftigen nicht sichergestellt ist.
(5) Mietschulden können als Darlehen übernommen werden, wenn sonst Wohnungslosigkeit einzutreten droht und hierdurch die Aufnahme einer konkret in Aussicht stehenden Beschäftigung verhindert würde.

Tatsächlich Höhe der Kosten bedeutet nicht nur das Nachzahlungen auf Antrag übernommen werden sondern auch, das Guthaben der Zahlungsquelle zufliessen.
Das Guthaben wird auf die Kosten der Unterkunft angerechnet.
Gruss
Zuletzt geändert von Melinde am 21.12.2006 21:26, insgesamt 1-mal geändert.
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blade80
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Beitrag von blade80 »

4Rückzahlungen und Guthaben, die den Kosten für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, mindern die nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift entstehenden Aufwendungen; Rückzahlungen, die sich auf die Kosten für Haushaltsenergie beziehen, bleiben insoweit außer Betracht.

steht im o.g. §

Gruß
Sachbearbeiter ALG II ( U25 )

Eine Gewährleistung für die Korrektheit der Angaben wird nicht übernommen. Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Ups, da hatte ich ein veraltetes Exemplar benutzt.
Bild wo liegt denn bloss das aktuelle ?
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Blumenfee
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Beitrag von Blumenfee »

Ok. Ich danke euch vielmals für eure Antworten.
Finds nur halt komisch das manche ihr Guthaben ans Amt zahlen müssen und manche nicht hm.

Frohe Weihnachten.
blade80
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Beitrag von blade80 »

Sachbearbeiter ALG II ( U25 )

Eine Gewährleistung für die Korrektheit der Angaben wird nicht übernommen. Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo blade80
Danke.
Habe es auch schon in mein Nachschlagewerk eingebaut.
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TheE
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Beitrag von TheE »

Ja, muss mich den Vorpostern anschließen.
In meiner Bewilligung der Übernahme der Nebenskosten aus 2005 wurde darauf auch hingewiesen, dass bei evtl. Guthabenverrechnung direkt an das Amt abgeführt werden muss.

Und bei aller "Ablehnung" gegenüber dem Amt, muss ich deutlich sagen, dass ich das auch Gerecht finde. So schlecht es uns "Harzlern" auch gehen mag: Wir fordern - also müssen wir auch irgendwie dabei Gerecht bleiben.
Lina
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Beitrag von Lina »

Hallo,
bin neu hier und hab gleich eine frage zum thema:
also dass das guthaben angerechnet wird, war mir völlig klar, denn man bekommt ja normalerweise auch die nachtahlung übernommen.
nun zur frage:
bei uns ist es so, dass mein mann alg2 bekommt und ich keinen anspruch habe, da ich nohc in der ausbildung bin. demzufolge wird für meinen mann die hälfte der miete übernommen (+ 311 euro)
bei der nachzahlung im letzten jahr war es so, ´dass nur die hälfte der nachzahlung übernommen wurde, da er ja auch nur die hälfte der miete bekommt und ich allein für den anderen teil aufkommen muss.
nun haben wir ein guthaben und ich würde gern wissen, ob es sich genauso verhält, dass auch nur die hälfte vom guthaben einbehalten wird? naja sonst wär es ja unfair, wenn die nachzahlung halbiert wird, das guthaben aber voll einbehalten wird.
habt ihr da erfahrungen?

Danke Lina
Lina
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Beitrag von Lina »

weiß keiner etwas? :(
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo Lina
Erfahrungen direkt nicht aber Deine Logik ist richtig, nur die Hälfte weil auch nur zur Hälfte gezahlt wurde. Wenn es anders kommt protestieren.
Gruss
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Lina
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Beitrag von Lina »

Hallo melinde und @all:
danke für die antwort, denkst du es wäre ok, wenn ich dem jobcenter einen kurzen Brief dazu einreiche um darauf hinzuweisen, dass die halbierung zu beachten ist? nur um zu vermeiden, dass es wieder ewiges hin udn her gibt, davon hab ich genug gehabt...
wären die sachbearbeiter (hier gibt es ja anscheinend einige ;)) davon verärgert?
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo Lina
Über eine paar Zeilen in denen darauf hingewiesen wird ist sicher keiner verärgert.
Gruss
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Ahlon
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Beitrag von Ahlon »

Hallo,
ich hab da noch ne Zusatzfraqe.
Wie ist das wenn man nur die Miete gezahlt bekommt, aber Nebenkosten
wie Strom,Heizung und Warmwasser nicht beantragt hat und selber zahlt.
Wenn man dann davon eine Rückzahlung bekommt, muß man das auch zurück zahlen, obwohl man das sozusagen "selbst" bezahlt hat?

Gruß
Sven
EngelGabi
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Registriert: 29.12.2006 22:15

Beitrag von EngelGabi »

Hallo Ahlon,

Strom wird grundsätzlich nicht bezahlt (ist in der Regelleistung enthalten). Aber die Heiz- und Betriebskosten sind in dem Hauptantrag auf Alg2 drin. Wenn ein Antrag gestellt wird, wird er automatisch auch auf diese Kosten gestellt. Die werden auch berücksichtigt. Es ist nicht möglich, den Antrag nur z.B. auf Regelleistung zu stellen und die Kosten der Heizung wegzulassen. Wenn keine Angaben in Deinem Antrag gemacht werden, fragt die Arge nach. Deshalb ist das Verfahren bei der Rückzahlung des Guthabens sowie bei Übernahme der Jahresnachzahlung immer gleich. Ich hoffe, ich habe Deine Frage aureichend beantwortet. Frohes Neues Jahr wünsche ich Dir!
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Ahlon
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Beitrag von Ahlon »

Hallo,
ja die Arge hat nachgefragt. Aber da wir diese Kosten nicht ersetzt haben wollten haben wir darauf nicht reagiert und da kam auch nie wieder ne Nachfrage.
buxi
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Registriert: 28.04.2006 17:31

Beitrag von buxi »

Hallo Ahlon, so wie es aussieht wurde dann auch wirklich nur Deine Kaltmiete bezahlt, überprüfe das aber bitte auf Deinem Bescheid, vergleich die Mietkostenübernahme. Falls sie wirklich nur die Kaltmiete ausbezahlt und anerkannt haben gehört natürlich die Heizkostenrückzahlung Dir. Aber ich verstehe nicht, warum Du das die ganze Zeit von der knappen Grundsicherung bezahlt hast, wäre es nicht besser die Heitzkosten von der Arge zahlen zu lassen?
Gruß buxi
Cabal
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Guthaben ans Harz IV Amt?

Beitrag von Cabal »

Ich lese hier die ganze Zeit, dass Guthaben von der Betriebskostenabrechung ans Harz IV Amt zu zahlen ist. Ich musste die ganzen Jahre nachzahlen (Nebenkosten -> Heizung ect.) und das Harz IV Amt hat sich jedesmal geweigert die Nachzahlen zu übernehmen so das ich das Geld jedesmal selber aufbringen musste. Jetzt allerdings bekomm ich einmal ne Gutschrift und die soll ich ans Harz-Amt abgeben? Warum? Schließlich könnte ich mich jetzt zum erstmal richtig satt essen!
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo Cabal
Wenn Dir in den vergangenen Jahren die Übernahme der Nebenkostennachzahlungen verweigert wurde fordere sie nach. Überprüfungsantrag, am besten mit anwaltlicher Beratung der Dich ggf. auch vertritt. Mehrere Jahre in schönster Regelmässigkeit gegen gesetzliche Vorgaben verstossen, da ist Deine ARGE ein harter Brocken. Schau mal in´s SGB I ab § 13.
Gruss
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Cabal
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Beitrag von Cabal »

Hallo Melinde, ich war deswegen auch schon vorm Sozialgericht und entschieden wurde dort, dass ich keinen Anspruch darauf habe weil die Grenzen der Angemessenheit überschritten wird. Wäre mal interessant, zu wissen, wie die Angemessenheit berechnet wird und ob da auch Preiserhöhungen der Lebensmittel, Heizkosten ect. mit einfließen.

Danke für deine schnelle Antwort.

MFG
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo Cabal
Die Angemessenheitsgrenzen legen die Kommunen selber fest und orientieren sich an den in der früheren Sozialhilfe gültigen Werten. Das Verfahren nennt sich Produkttheorie, und hier noch mal ne Erklärung.
Preiserhöhung bei Lebensmitteln hat zwar nichts mit Miethöhe zu tun (nur mit denen des Vermieters wenn er erhöht um das aufzufangen) sie werden nicht berücksichtigt. Nur die Heizkosten sind in tatsächlicher Höhe zu übernehmen.
Anpassung der Regelsätze an den Höhenflug der Verbraucherpreise kommt denen die sie festlegen nicht in den Sinn, nur Diätenerhöhung und Akzeptanz bei Gehältern und Abfindungen von Vorstandsbossen.
Gruss
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luna23
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Beitrag von luna23 »

Melinde hat geschrieben:Hallo Cabal
Die Angemessenheitsgrenzen legen die Kommunen selber fest und orientieren sich an den in der früheren Sozialhilfe gültigen Werten. Das Verfahren nennt sich Produkttheorie, und hier noch mal ne Erklärung.
Preiserhöhung bei Lebensmitteln hat zwar nichts mit Miethöhe zu tun (nur mit denen des Vermieters wenn er erhöht um das aufzufangen) sie werden nicht berücksichtigt. Nur die Heizkosten sind in tatsächlicher Höhe zu übernehmen.
Anpassung der Regelsätze an den Höhenflug der Verbraucherpreise kommt denen die sie festlegen nicht in den Sinn, nur Diätenerhöhung und Akzeptanz bei Gehältern und Abfindungen von Vorstandsbossen.
Gruss
hi.
ich hab da auch ma ne frage. ich hatte zum anfang des jahres ne mieterhöhung von ca 3-4 euro bekommen. hab das aber bis dato noch nich gemeldet beim aa. bekomm ich das jetz noch nachgezahlt wenn ich das jetz melde, oder sagen die nein?

seit jan hat sich das aa überhaupt noch nich gemeldet bei mir. bin da nämlich 25 geworden, aber ka wer jetz mein neuer sb is...
fühlt sich keiner zuständig. auch meine bewerbungsnachweise hab ich blöderweise immer noch nich abgeschickt/abgegeben. passiert mir da was?

luna
luna23
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Beitrag von luna23 »

kann mir keiner eine antwort geben, auf meine frage??
*is grad zu heiß für ne sig.
kann nix schreiben...*
luna23
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Beitrag von luna23 »

hat denn immer noch keiner ne antwort?
*is grad zu heiß für ne sig.
kann nix schreiben...*
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Ralf Hagelstein
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Beitrag von Ralf Hagelstein »

Leistungen werden ab Datum Antragstellung erbracht.
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cecilia
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Beitrag von cecilia »

Hallo zusammen,
ich habe auch eine Frage zu den Guthaben von Betriebskosten!

Ist die Arge berechtigt ein Guthaben der Betriebskosten "2007" von der Regelleistung abzuziehen, obwohl mein Lebenspartner und ich erst Ende April 2008 Hilfe bei der Arge beantragt haben.

Wir haben die Abrechnung der Betriebskosten 2007, mit einem Guthaben von 250 €, im Mai 2008 vom Vermieter bekommen.
In diesem Schreiben geht auch hervor, dass die mtl. Vorauszahlungen ab 1.6.08 gesenkt werden.
Dieses Schreiben habe ich an die Arge weitergeleitet, damit sie in der Berechnung den zukünftigen niedrigeren Betrag berücksichtigen.
6 oder 7 Wochen später bekommen wir den geänderten Bescheid, wonach das Guthaben von 2007 im September 08 voll abgezogen wird.
Die persönliche Aussage der Sachbearbeiterin lautet, das Guthaben ist jetzt zugeflossen und wird als Einkommen betrachtet und wird somit voll von der Regelleistung abgezogen.

Danke für eure Antworten
Cecilia
Papa26
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Beitrag von Papa26 »

Hallo

Hat eigentlich jemand eine Antwort auf Cecilia´s frage gehabt?
Mir geht es ebenso und mich würde eine Antwort auch sehr freuen.

Bis dahin.
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sandhopser
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Beitrag von sandhopser »

ja so ist das leider, nennt sich "zuflussprinzip", ausschlaggebend ist das datum des zuganges des geldes und wird dann somit auf den nächsten monat angerechnet.
hoffimann
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Guthaben Betriebskostenabrechnung

Beitrag von hoffimann »

Hallo Leute Ich habe da gestern von meiner Schwester was erfahren.
Sie musste damals unterschreiben das Sie bei Guthaben das der Arge abgeben soll. Jetzt musste Sie 120 Euro nachzahlen. Da ist Sie zu Arge damit die das übernehmen da meinten die das machen sie nicht.
Da sagte meine Schwester wenn ich Guthaben habe wollt ihr das auch haben.
Da meinte der SB Guthaben können Sie behalten das wäre ein neues Gesetz.

Also ich habe noch nix davon gelesen.
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo hoffimann
Sofern es sich um die Nebenkosten oder Heizkosten der Wohnung handelt:
Schwesterherz soll die Übernahme der Nachzahlung schriftlich beantragen, einen schriftlichen Bescheid abwarten und dann wird man sehen ob die Märchenstunde fortgesetzt wird.
Es gibt kein neues Gesetz, weder zum Thema Guthaben behalten noch Nachforderungen selber zahlen.
Bei Strom ist es so, das es sowieso vom Regelsatz selber aufgebracht werden muss und Guthaben/Nachzahlungen selber geregelt werden müssen.
Gruss
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hoffimann
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Guthaben Betriebskostenabrechnung

Beitrag von hoffimann »

Nochmal Hallo
Ich habe eben mit meiner Schwester gesprochen die hatte ja schriftlich einen Antrag auf Kostenübernahme gestellt es wurde ihr mündlich gesagt das sie das nicht übernehmen.
Ich habe Ihr jetzt gesagt das Sie von der Arge das schriftlich haben möchte damit Sie Widerspruch einlegen kann.
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo hoffimann
Sehr gut, alles was man beantragt nur schriftlich ggf. noch Hinweis das schriftlicher Bescheid erbeten/erwartet/gefordert wird und keiner kann sich auf windig-mündliches zurückziehen.
Gruss
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hoffimann
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Guthaben Betriebskostenabrechnung

Beitrag von hoffimann »

Danke euch meine Schwester will das jetzt schriflich haben.
Habe heute abend noch eine andere Frage.
Hamster
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Beitrag von Hamster »

Hallo Leute!

Ich hab seit diesem Jahr zum ersten mal ein Problem mit meiner Betriebskostenabrechnung. Obwohl ich ca. 6€ an meinen Vermieter nachzahlen muß (ergeben sich aus Guthaben und Nachvorderungen von Betriebs-,Heizungs- und Warmwasseraufber.-kosten) soll ich dem A-amt auch ca. 100€ zurück zahlen, weil sie für die Warmwasseraufbereitung nicht aufkommen und ich genau da ein Guthaben hab.
Wenn ich das so richtig verstanden hab...
Was soll das bitte, voriges Jhr hat es in unserer Stadt solche Vorderungen auch noch nicht gegeben!!!
Ist das rechtens???

Hoffe ihr könnt mir helfen!!!

LG
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Ralf Hagelstein
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Beitrag von Ralf Hagelstein »

Warmwasserkosten sind im Regelsatz enthalten.

Wenn die ARGE diese bisher nicht von der Miete abgezogen hat, stellt sich die Frage, warum?
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Hamster
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Beitrag von Hamster »

Doch doch, in der Berechnung wurden schon die -,20€ pro qm abgezogen!
Aber das mit der Betriebskostenabrechnung hab ich zum ersten mal!
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Ralf Hagelstein
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Beitrag von Ralf Hagelstein »

Da gibt es dann wohl eine neue Dienstanweisung.
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Da werde ich mich mal schlau machen, das höre ich auch zum ersten mal..
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Soul Exposion
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Zu hohe Miete --> Betriebskostenrückzahlung

Beitrag von Soul Exposion »

Hallo, ich bin ein Frischling auf dieser Seite, hoffe aber auf meine Frage eine Antwort zu bekommen:

Unsere Miete ist zu hoch, daher zahlen wir jeden Monat ca 100 Euro von unserem dem Lebensunterhalt dienenden Geld einen Teil der Miete.

Aufgrund dieser zu hohen Miete wurde für die alte Wohnung (da war die Miete noch nicht zu hoch) die Betriebskostenabrechnung nicht übernommen. Jetzt haben wir ein Plus, dass heißt wir bekommen 600 Euro zurück, aber ich verstehe nicht, warum das dem Einkommen angerechnet wird.
Ist das in unserem Fall dann auch so?
Die Miete wurde ja schließlich nicht vollständig übernommen!

Erfolgt die Anrechnung der Rückzahlung nur auf einen Monat, so dass in dem Monat keine Zahnlungen kommen, oder muss mann den gesamten Betrag abstottern? Als Guthaben ist er uns nicht verfügbar, da er nur das Minus auf dem Konto etwas lindert.
berlinzonefhain
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BetriebskostenabrechnungGuthaben bei Grunsicherungsempfänger

Beitrag von berlinzonefhain »

Hallo

Ich bekomme seit 01.05.2007 eine Leistung der Grundsicherung auf Grund einer dauer Krankheit und zu geringe Rentenzahlung. Die Leistung habe ich gesetzlich im November 2006 beantragt. Beim ursprünglichen Antrag hat mir das Amt die Betriebskostenabrechnungen für 2005 und 2006 gefordert aber die Hausverwaltung hat mir die nie geschickt. Ich habe das Amt gesagt, dass ich zwecklos versucht die zu bekommen, aber die HV reagiert nicht. Trotzdem bekomme ich die GS regelmässig, wieder in Mai 2007 für noch ein Jahr bewilligt. Jetzt für 2007 hat mir das Amt einen Leistungsabbruch gewarnt, wenn ich die BK Rechnung für 2007 nicht abliefere. Nach vielem Nachhacken habe ich es geschafft, und bekomme ich 250€ Guthaben. Dies ist selbstverständlich ans Amt zurückzuzahlen.

Jetzt kommt plötzlich doch die BK Rechnungen für 2005 und 2006, auch beide mit Guthaben. Jetzt zweifele ich, ob ich die anmelden soll oder nicht, da es sich um eine Angelegenheit die vor meinem Antrag hält. Es wäre schön wenn ich langfristige Schulden ENDLICH zurückzahlen konnte.

Ich bedanke mich für alle eventuelle Antworten.

MFG

Berlinzone
_Mama_2009
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Betriebskosten Gutschrift!

Beitrag von _Mama_2009 »

Hallo ich bin neu hier und habe mir hier einiges durchgelesen!

Erstmal finde ich es Super das es übberhaupt so ein Forum gibt!

Bei mir ist es so ich lebe auch vom Amt und meine Miete wird direkt an meinen Vermieter überwiesen.

Und jetzt habe ich eine Gutschrift von 264 € und meine Frage ist steht es mir zu oder nicht? ..immerhin könnt ich ich das Geld gut gebrauchen, wie so einige andere bestimmt auch...!

Es ist so in dem Gutschriftsschreiben stand das ich nächsten Monat weniger Miete zahlen soll, einfach die Gutschrift abziehen soll.

Kann ich ja nicht weil die Miete von ARGE überwiesen wird.

Also habe ich eigentlich keine Chance daran zu kommen.

Aber andersrum gesehen auch wenn das nicht ganz Nett klingt.

Was ist mit den Hartz4 Empfängern die, die Miete selber überweisen.

Die könnten doch das Geld einbehalten OHNE das die ARGE davon Wind bekommt???

Und meiner Meinung nach, denke ich das alle Hartz4 Empfänger so ne Gutschrift gut gebrauchen könnten!
Und der Hartz4 Satz ist ja nicht wirklich viel und immerhin haben wir auch kurz vor Weihnachten, da würed es niemandem schaden!

Kann mir jemand darauf Antwort geben!!![/b]
Ziggi
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Beitrag von Ziggi »

Hallo _Mama_2009,

erstmal Danle für das lob... :oops:

Nunn zu deiner Frage, leider kann man das nicht so pauschal beantworten ABER ich gebe dir mal nen Denkanstoss...

In den Nebenkosten kännten Warmwasserzuschläge gewesen sein (aus dem Regelsatz) diese könnten evtl. auch dir gehören (Haushaltsenergie) der Rest ist dem der es Bezahlt hat.
Auch wenn der Satz nicht gerade viel ist, es sind Steuiergelder und ich finde das ist Ok wenn man das der Kommune wieder zurück gibt. Das zu behalten kann zu erheblichen Problemen führen auch die NK-Abrechnung musst du dort abgeben, nur die genaue abrechnung der Warmwassergebühren musst du nicht dazu legen.
Sollte das Warmwasser nicht über die Heizung gelaufen sein, so gehört warscheinlich das ganze Geld dem JC.

Wenn du das genauer ausgerechnet haben wollen, müsstest du die NK.Abrechnung mal einstellen. Dann kann man evtl. genauer sehen wieviel man dir da evtl. zurückzahklen müsste.
Bitte aber Namen, Adressen und Behörden unkenntlich machen, wegen dem Datenschutz.

LG Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
Balani
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Beitrag von Balani »

Ich hab volgendes Problem mit der NK Rückzahlung.

Meine Wohnungist 70m3 passt zwar von der Kaltmiete in den Regelsatz, allerdings zahle ich bei den Nebenkosten etwa 80€ aus eigener Tasche. Habe deshalb nur etwas über 220€ zum leben. Jetzt habe ich nur einen Teil der Wohnung genutzt und deswegen auch einiges weniger an NK zu zahlen gehabt und deshalb auch fast 700€ Heizkosten wiederbekommen vom Vermieter.

Darf mir das Amt diese 700€ anrechnen? Wenn ich das Geld gespart hätte dürfte das Amt ja auch nicht dran.
Bei einer Nachzahlung würde das Amt mir ja auch nur Anteilig die Summe anrechnen.

Ich sehe aber auch nicht ein, das ich weil ich sparsam gelebt habe, vom Amt nun auch noch bestraft werde.
Ziggi
Moderator
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Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Hallo Balani,

von den 700€ Heizkosten ist es erstmal wichtig genau zu eroiren wieviel davon du getragen hast!

z.B.: wenn die Nk 120€ und die Heizkosten 100€ Betragen und du davon 80€
gesplittet 40€ Nk und 40€ Hk gezahlt hättest, dann würde in gleicher weise das Guthaben (700-(12x40)=480€) dein anteil an der rückzahllung ausmachen.

Solltest du aber nur Nk und nicht an Hk anteilig selber getragen haben und die Rückzahlung aus dem Guthaben der Heizkosten bestehen, dann bekäme die Arge das Geld komplett, da sie es auch kommplett getragen hatte.

Jetzt kannst du also berechnen wieveil dir davon wohl zustehen kann, denn es ist hier nicht ersichtlich inwiefern deine 80€ eigenanteil in die NK eingeflossen war.

Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

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