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Kürzung

Verfasst: 21.12.2006 13:29
von sandsonne
Guten Tag,

ich habe eine Frage, ich beziehe Hartz4 und bekam bislang ca. 633,-. Nun lebt seit 01.10. mein Sohn bei mir (vorher beim Vater) und nun bekomme ich noch 470,- durch die unterhaltszahlung. Da ich aber für meinen Sohn keine Leistungen beantragt habe können sie doch nicht den Unterhalt, den sein Vater ja für ihn zahlt an mit meinen Leistungen verrechnen...

Das sind doch 2 baustellen die getrennt voneinander zu betrachten sind. Ausserdem steigen ja meine Kosten für Wasser, Strom,... durch den zuzug meines Sohnes.
:evil:

Verfasst: 21.12.2006 14:28
von Melinde
Hallo sandsonne
Wenn der Sohn durch den Unterhalt vom Vater seinen Anteil an Miete, Heiz- und Nebenkosten sowie seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten kann gehört er nicht zu Deiner Bedarfsgemeinschaft und Du solltest den Bescheid nochmal überprüfen lassen.
Musterformular gibt es hier:

Überprüfungsantrag

Gruss

Verfasst: 21.12.2006 14:56
von sandsonne
Tut mir leid, ich habe vergessen zu sagen, daß mein Sohn erst 13 Jahre alt ist. Da kann das ja wohl nicht zutreffen da ich von einem 13 jährigen ja keinen zuschuss (zum wohnen) verlangen kann...

Verfasst: 21.12.2006 20:56
von Melinde
Hallo sandsonne
Du bildest mit Deinem Sohn eine Bedarfsgemeinschaft und alles Einkommen wird angerechnet. Kindergeld und Unterhalt gehören dazu.
Gruss