Kürzung

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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sandsonne
Beiträge: 4
Registriert: 06.03.2006 12:29

Kürzung

Beitrag von sandsonne »

Guten Tag,

ich habe eine Frage, ich beziehe Hartz4 und bekam bislang ca. 633,-. Nun lebt seit 01.10. mein Sohn bei mir (vorher beim Vater) und nun bekomme ich noch 470,- durch die unterhaltszahlung. Da ich aber für meinen Sohn keine Leistungen beantragt habe können sie doch nicht den Unterhalt, den sein Vater ja für ihn zahlt an mit meinen Leistungen verrechnen...

Das sind doch 2 baustellen die getrennt voneinander zu betrachten sind. Ausserdem steigen ja meine Kosten für Wasser, Strom,... durch den zuzug meines Sohnes.
:evil:
Kirsten
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo sandsonne
Wenn der Sohn durch den Unterhalt vom Vater seinen Anteil an Miete, Heiz- und Nebenkosten sowie seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten kann gehört er nicht zu Deiner Bedarfsgemeinschaft und Du solltest den Bescheid nochmal überprüfen lassen.
Musterformular gibt es hier:

Überprüfungsantrag

Gruss
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
sandsonne
Beiträge: 4
Registriert: 06.03.2006 12:29

Beitrag von sandsonne »

Tut mir leid, ich habe vergessen zu sagen, daß mein Sohn erst 13 Jahre alt ist. Da kann das ja wohl nicht zutreffen da ich von einem 13 jährigen ja keinen zuschuss (zum wohnen) verlangen kann...
Kirsten
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo sandsonne
Du bildest mit Deinem Sohn eine Bedarfsgemeinschaft und alles Einkommen wird angerechnet. Kindergeld und Unterhalt gehören dazu.
Gruss
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