Müssen Unterhaltsansprüche an die Arge übertragen werden?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

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nic_2903
Beiträge: 37
Registriert: 28.09.2006 15:44

Müssen Unterhaltsansprüche an die Arge übertragen werden?

Beitrag von nic_2903 »

Hallo zusammen,

hatte heute einen Termin bei der Arge, der doch ziemlich komisch war. Laut Einladungsschreiben sollte es um Leistungsangelegenheiten gehen.

Ich bin alleinerziehend und bereits seit September 1995 vom Vater meines Sohnes getrennt. (Wir waren nicht verheiratet.)
Bisher hat er immer korrekt und pünktlich seinen Unterhalt für das Kind bezahlt, mir stand niemals Unterhalt von ihm zu.
Jedenfalls musste ich dann heute bei meinem Sachbearbeiter genaue Angaben zum Kindesvater machen. (Wieso bitte erst jetzt, beziehe schon länger Hartz IV und der Unterhalt wird natürlich auch angerechnet. Unterlagen hat die Arge vorliegen.)

Jedenfalls musste ich eine
"Vereinbarung über die treuhänderische Rückübertragung eines Unterhaltsanspruches"
unterschreiben.

Ist das normal, es gibt ja jede Menge Alleinerziehende hier, wäre schön, wenn mir jemand antworten könnte.

Aber vor allem, kann es jetzt sein, dass der Kindesvater Post deswegen bekommt. Wäre mir wirklich nicht recht, wenn er Einblick in meine persönlichen Verhältnisse bekommt. (Verstehen uns zwar gut, aber das geht ihn nichst mehr an, zumal die Trennung ja schon Ewigkeiten her ist.)

Vielen Dank im Voraus und allen ein frohes Fest.

Nicole
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo nic_2903
ich denke mal diese Vereinbarung hängt damit zusammen das der Unterhalt für den Sohn vom Zeitraum her bald/schon ausgeschöpft ist und
die ARGE als Leitungserbringer beim Sozialgeld für das Kind etwaige Ansprüche aus dem Unterhaltsvorschußgesetz und auch ggf. weitere Unterhaltsforderungen an den Kindesvater prüfen will.
Kenne mich damit aber nicht so aus. Deshalb schau doch mal hier ob Du da was genaueres findest:
Richtlinien zur Durchführung des Unterhaltsvorschussgesetzes

Gruss
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
nic_2903
Beiträge: 37
Registriert: 28.09.2006 15:44

Beitrag von nic_2903 »

Hallo Melinde,

danke für die Antwort, aber ich habe noch nie Unterhaltsvorschuss bekommen, sondern den Unterhalt immer direkt vom Kindesvater.
Von daher greift das Gesetz bei mir gar nicht.

Außerdem bekommt mein Sohn ja gar kein Sozialgeld, da sein "Einkommen" (247 Euro Unterhalt + 154 Euro Kindergald) zu "hoch" ist und er mich davon noch mit unterhalten muss.

Von daher verstehe ich das ganze nicht, hätte ich gewußt, worum es bei dem Termin ginge, hätte ich mich ja vorher kundig gemacht, aber das war leider nicht der Fall.
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