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Mietanteil wird gekürzt bzw. völlig gestrichen...

Verfasst: 19.12.2006 13:43
von Angela
Hallöchen,

bin schier verzweifelt, weil mir niemand Auskunft geben kann.

Mein Mann und ich waren heute vormittag bei der ARGE, um ihn ordnungsgemäss abzumelden, d.h., er fliegt morgen vormittag für 8 Wochen in sein Heimatland, um dort Geschäftsbeziehungen "aufzutun", er möchte sich selbstständig machen, damit wir endlich von der ARGE wegkommen.

Normalerweise hat er ein Anrecht auf 3 Wochen Urlaub im Jahr, dass wissen wir. Nun sagte uns der dortige Sachbearbeiter heute, dass, wo ja feststeht, er länger als 3 Wochen nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stünde, ihm auch ab sofort (morgen) keinerlei Leistung mehr zustünde.

Ich fragte ihn daraufhin, wie es denn mit seinem Mietanteil aussähe. Daraufhin rief er eine Kollegin an, um diese zu befragen, bekam aber nicht sofort eine Antwort und versprach, uns sobald er diese Informationen hätte, sofort zurück zu rufen.

Das tat er soeben, und teilte mir mit, dass auch der Mietanteil ab sofort gekürzt würde, d.h., mein Mann würde von morgen an, weder seinen Bedarfs- noch seinen Mietanteil erhalten, bis zu dem Zeitpunkt, wo er sich zurückmeldet.

Ich fragte den Sachbearbeiter dann, wovon ich denn bitte die mir dann fehlenden 144,- Euro bezahlen solle, da sagte er, dass wäre mein Problem.

Nun meine Frage, kann die ARGE denn seinen Mietanteil einfach so kürzen?

Nun haben wir alles ordnungsgemäss "angemeldet", um sämtlichen Schwierigkeiten vorzubeugen, und das haben wir nun davon. Da möchte jemand versuchen, von der ARGE wegzukommen, in dem er sich selbstständig machen möchte, und dann so etwas....

Weiß im Moment nicht mehr weiter...

Vielen Dank für die Antworten....

Verfasst: 19.12.2006 18:12
von Gast
Wende Dich umgehend an den Vorgesetzten, besser den Standortleiter der Arge. Hier hat der SB m.E. die Rechtslage etwas "eigenwillig" interpretiert.
(vgl. Bayerisches Landessozialgericht L 11 AS 115/06 )

Verfasst: 19.12.2006 21:58
von Angela
Erst einmal vielen lieben Dank für die schnelle Antwort.

Habe mir den Link ausgedruckt und werde mich morgen einmal durch sämtliche angegebenen Paragraphen durchkämpfen.

Ich bin mir nur nicht so sicher, was ich dem Vorgesetzten sagen soll. Würde schon gern irgendetwas brauchbares in der Hand halten, wenn ich dorthin gehe....

Einen schönen Abend aus Düsseldorf nach Hamburg

Verfasst: 19.12.2006 23:18
von Gast
Es gibt m.E. keine Rechtsgrundlage für das Einstellen der Leistung.
Allenfalls, wenn überhaupt, eine Kürzung der RL wegen Verstosses gegen die EAO.

Dein Mann hat alles zu tun, seine "Hilfebedürftigkeit" zu verringern oder zu beenden. Dazu kann auch die Arbeitssuche im Ausland gehören. Dafür gibt es unter bestimmten Voraussetzungen sogar Fördermöglichkeiten, die sind aber sehr "eingeschränkt".

Wichtig ist, dass Ihr die Dauer der Abwesenheit sehr gut begründet.

Acht Wochen machen mich da auch stutzig. Aber das könnt Ihr ja sicherlich begründen.

Ich wünsche Euch viel Erfolg bei der Arbeitssuche!

Verfasst: 20.12.2006 06:12
von Angela
Ja, mein Mann beabsichtigt, in seinem Heimatland Kontakte zu knüpfen, um einen Im- und Exporthandel zu starten. Es handelt sich dabei um Geschäfte mit Afrika, und dort ticken die Uhren halt anders, als hier in Europa.

Er hatte mit seinem Fallmanager schon darüber gesprochen, dieser hat ein Protokoll darüber angefertigt, welches wir in Kopie hier vorliegen haben. Das er allerdings nun so überstürzt abfliegen konnte, konnte keiner voraussehen, da normalerweise sämtliche Flüge im Moment erstens fast unerschwinglich waren, er aber durch reinen Zufall noch einen supergünstigen Flug ergattern konnte, und wir dadurch der ARGE halt Knall auf Fall Bescheid sagen mussten. Geplant war dieser Trip eigentlich erst für Februar. Dann hätte mein Mann noch genügend Gelegenheit gehabt, mit dem Fallmanager, der auch für Existenzgründer zuständig ist, einen genauen Plan auszutüfteln. So aber mussten wir schnellstens handeln und haben das auch getan.

Ich werde erst einmal den Bescheid der ARGE abwarten, und dann mal weitersehen. Hab noch einmal vielen lieben Dank. Dir und Deinen Lieben wünsche ich fröhliche Weihnachten :)

Verfasst: 20.12.2006 08:14
von Gast
Angela hat geschrieben:Dir und Deinen Lieben wünsche ich fröhliche Weihnachten :)
Euch auch eine "besinnliche" Weihnachtszeit. :D

Verfasst: 20.12.2006 09:04
von DjTermi
Arbeitslose können - unter weiterem Bezug von Arbeitslosengeld für maximal drei Wochen - in Urlaub fahren. Jedoch nur, wenn in dieser Zeit keine Aussicht auf Vermittlung in Arbeit oder Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme besteht und der Arbeitsvermittler die Reise vorher genehmigt. Arbeitslose müssen grundsätzlich für die Agentur täglich erreichbar sein und daher vor Reiseantritt ihren Urlaub beantragen.

Bei einer längeren, aber genehmigten Reise, gibt es ab der vierten Woche keine Leistungen mehr von der Agentur für Arbeit. Bei einer Reisedauer von mehr als sechs Wochen wird die Zahlung bereits ab dem ersten Urlaubstag eingestellt.
Arbeitslosen, die ohne vorherige Genehmigung verreisen, wird die Leistung für die Dauer der Abwesenheit versagt und bereits ausgezahltes Geld zurückgefordert. Weitere Einbußen können in einem solchen Fall dadurch eintreten, dass der Krankenversicherungsschutz unterbrochen ist. Darüber hinaus prüft die Agentur, ob bei nicht angezeigtem Urlaub eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, die mit einem Bußgeld zu ahnden ist.

Verfasst: 21.12.2006 09:46
von Angela
DjTermi hat geschrieben:Arbeitslose können - unter weiterem Bezug von Arbeitslosengeld für maximal drei Wochen - in Urlaub fahren. Jedoch nur, wenn in dieser Zeit keine Aussicht auf Vermittlung in Arbeit oder Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme besteht und der Arbeitsvermittler die Reise vorher genehmigt. Arbeitslose müssen grundsätzlich für die Agentur täglich erreichbar sein und daher vor Reiseantritt ihren Urlaub beantragen.
Da es ja alles "Hals über Kopf" ging, und mein Mann diesen eigentlich gar nicht geplanten Flug bekam, konnten wir erst einen Tag vor "Urlaubsbeginn" die ARGE informieren.
DjTermi hat geschrieben:Bei einer längeren, aber genehmigten Reise, gibt es ab der vierten Woche keine Leistungen mehr von der Agentur für Arbeit. Bei einer Reisedauer von mehr als sechs Wochen wird die Zahlung bereits ab dem ersten Urlaubstag eingestellt.
Wie gesagt, wir haben die ARGE über die Dauer der Reise informiert, der SB hat sich alles notiert, aber "genehmigt"???? Ich weiß nicht, ob der SB das Ganze genehmigen darf. Er hat jedenfalls nicht gesagt, dass mein Mann nicht verreisen darf, sondern nur über die "Folgen" gesprochen.
DjTermi hat geschrieben:Arbeitslosen, die ohne vorherige Genehmigung verreisen, wird die Leistung für die Dauer der Abwesenheit versagt und bereits ausgezahltes Geld zurückgefordert. Weitere Einbußen können in einem solchen Fall dadurch eintreten, dass der Krankenversicherungsschutz unterbrochen ist. Darüber hinaus prüft die Agentur, ob bei nicht angezeigtem Urlaub eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, die mit einem Bußgeld zu ahnden ist.

Verfasst: 05.01.2007 23:37
von Angela
Hallöchen, allen erst einmal ein frohes und gesundes neues Jahr.

Nun ist es passiert. Da die ARGE uns bis zum heutigen Tag überhaupt keinen Cent überwiesen hat, bin ich heute vormittag hingefahren.

Die zuständige SB sagte mir, im Computer würde nur stehen, dass mein Mann unerlaubt für mehr als 3 Wochen ortsabsässig wäre, und er demnach komplett aus dem ALGII-Bezug abgemeldet wäre. Unser Fortsetzungsantrag wäre noch nicht bearbeitet bzw. bewilligt worden.

Auf meine Frage hin, was denn nun mit der Zahlung für mich und unseren beiden Kindern wäre, und dass ich keinen Cent mehr hätte, sagte sie, ich möge doch bitte am Montag!!!! einen aktuellen Kontostand beibringen, aus dem hervorgeht, dass ich wirklich im Moment mittellos wäre, dann könnte sie mir eine Barauszahlung bereitstellen. Hallo? Die spinnen doch wohl...

Das Problem was sich ja momentan auch auftut, ist, dass sie meinem Mann jegliche Zahlung, also auch seinen Mietanteil verweigern. Ich habe die Dame darauf hingewiesen, dass mein Mann sich ja sehr wohl aufgrund geplanter Selbstständigkeit "abgemeldet" hat, und wieso niemand seine ihm zustehenden 3 Wochen Urlaub pro Jahr 1x für 2006 + 3 Wochen für 2007 anrechnen könnte, und dass dann demnach nur 2 Wochen fehlen würden. Darauf konnte sie mir keine Antwort geben, bzw. sie sagte, sie wüsste nicht, wieso im Computer steht, dass mein Mann sich "unerlaubt ortsabsässig" befinden würde, bzw. dieser Urlaub nicht genehmigt worden wäre.... Und nun???? Bin ziemlich ratlos, was ich am Montag sagen soll....

Verfasst: 05.01.2007 23:40
von Angela
Was ich noch vergessen hatte, zu erwähnen. Die SB sagte ebenfalls, dass, sobald ich den Änderungsbescheid per Post erhalten würde, einen Widerspruch einlegen kann.

Wie sollte dieser denn aussehen? Ich muss diesen Widerspruch doch begründen?

Verfasst: 06.01.2007 09:24
von maria1106
Hallo!
Am besten du schreibst in diesem Widerspruch genau das rein, was du auch hier geschrieben hast! Aber nichts vergessen!
LG
Silvia

Verfasst: 02.04.2007 22:12
von Angela
Hallöchen,

wollte Euch den neuesten Stand der Dinge berichten.

Mein Mann ist immer noch in Afrika. Er ist dort unten sehr schwer erkrankt, und mittlerweile ist sein Ticket abgelaufen, heisst, er hat vorläufig keinerlei Möglichkeiten, ein neues Ticket zu erwerben, und ich habe nicht die finanziellen Mittel, ihm Geld für ein Ticket zu schicken....

Die ARGE hat ihn zwar rückwirkend zum 19.12. komplett bei der Krankenkasse abgemeldet, aber komischerweise (oder sollte ich Gottseidank sagen?) für Januar, Februar und März noch unser komplettes Geld überwiesen, so dass ich wenigstens nicht mit den Rechnungen und laufenden Kosten - wie schon vorher befürchtet - in Verzug geraten bin...

Nun sind sie wach geworden, und haben für April nicht einen Cent überwiesen und ich stehe nun hier und weiss nicht weiter.... Werde wohl morgen früh hinmüssen, und die ganze Situation erklären...

Kann die ARGE das zuviel gezahlte Geld komplett zurückverlangen? Eine Bekannte von mir sagte, wenn ich es bereits ausgegeben habe - was ja auch der Fall ist - , wäre das nicht vonnöten, denn woher soll ich das Geld nehmen???? Und auch wenn die ARGE mittlerweile mitbekommen hat, dass sie für 3 Monate seine Regelleistung mit überwiesen haben, können sie sich dann weigern, für mich und die Kinder weiterhin zu zahlen? Bin mittlerweile total ratlos, und auch die Sorge um meinen Mann macht mich ganz krank, weil ich der ARGE morgen nicht sagen kann, wann mein Mann wieder in Deutschland sein wird...

Vielleicht hat der Ein oder Andere einen Tip für mich. Vielen Dank...

Verfasst: 02.04.2007 23:07
von DjTermi
Hallo,
das mit dein Mann tut mir Leid, hmm das ja mehr als BLÖD !!

Leistungen können noch bis zu 6 Jahren zurückgfordert werden.
Du musst dann wohl das zuviel gezahlte Geld in Monatlichen Raten zurück zahlen.
Die Aussage was Du es schon ausgegeben hast und deshalb nicht zurückzahlen brauchst , habe ich mal als Scherz angesehen...

Ich verstehe aber auch nicht warum Du nicht beim Amt bescheid gesagt hast was Du zuviel bekommen hast, umgekehrt machst Du es doch jetzt auch :cry:

Mehr kann ich dazu immoment nicht sagen, oder hast Du noch eine frage die ich übersehen hatte ?

Verfasst: 02.04.2007 23:09
von Melinde
Hallo Angela
Leider wird alles zu unrecht gezahlte zurückgefordert werden, wenn sich herausstellt das es euch nicht zustand. Da spielt es keine Rolle ob das Geld ausgegeben wurde.
Aber da weiss ich nicht bescheid wie das aussieht, kommen gewiss noch kompetente Antworten.
Klar ist nur, das für Dich und die Kinder keine Leistungen gekürzt werden dürfen. Wenn jetzt für den laufenden Monat garnichts überwiesen wurde weil die Überzahlung gegengerechnet wurde geht das aber auch nicht so, ihr müsst ja von was leben.
Versuch morgen bei dem Termin eine ratenweise Rückzahlung zu vereinbaren.
Kann dir leider nicht mehr sagen und nur Alles Gute und Viel Erfolg wünschen.
Gruss