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Hartz 4 und hauswunsch

Verfasst: 18.12.2006 19:48
von Natalie87
Hallo,

habe da mal eine Frage und zwar haben mein Freund und ich schon seit längerer Zeit einen großen Wunsch - der vom eigenem Haus...
Nur sind wir beide leider arbeitslos.Er bemüht sich zwar sehr doch er wird leider nicht genommen, ich betreue unseren Sohnemann.
Jetzt hätte ich eine Frage und zwar, wie sieht das denn aus... Bei uns hier im Ort stehen sehr viele Häuser zum verkauf und wir würden uns auch gerne in die Suche stürzen, doch wissen wir nicht so recht ob das geht. Müssten dann ja einen Kredit aufnehmen über mehre Tausend Euro und das als Arbeitslose. Nun ja ich glaube nicht das die das vom Amt auch so toll finden würden... Hat jemand erfahrung damit???

lg Natalie

Verfasst: 18.12.2006 21:29
von MichaelW
Sehr richtig Natalie, die vom Amt werden das nicht sehr toll finden.
Sie werden Dich gleich wieder nach Hause schicken und es am Abend ihrer Familie kopfschüttelnd erzählen:
"......ihr glaubt nicht, was wir heute erlebt haben........!"
Aber es gibt noch eine andere, ebenso unüberwindliche Hürde:
Keine Bank wird Euch dafür einen Kredit geben.
Auch nicht mit ganz viel gutem Willen. Denn sie dürfen es nicht und würden sich damit sogar strafbar machen.
Eine Alternative wäre Mietkauf.
Dann seid Ihr nicht mehr auf eine Bank angewiesen.
Bleibt noch das Amt..........

Verfasst: 18.12.2006 22:48
von Natalie87
danke erstmal für deine antwort...

Mietkauf ist doch das man ein Haus in Raten abbezahlt od.???

lg natalie

Verfasst: 18.12.2006 23:01
von DjTermi
Der "Mietkäufer" erhält zunächst bei Zahlung der ersten Miete, also der ersten Rate, das wirtschaftliche Nutzungsrecht am Haus oder an der Wohnung, ist aber noch nicht der rechtliche Besitzer. Mit jeder geleisteten Miete sinkt die verbleibende Restschuld. Diese Restschuld wird durch den Mietkäufer nach Ablauf der vertraglich festgelegten Laufzeit, meist nach 10 Jahren, über eine grössere Schlussrate beglichen. Erst dann ist der Mietkäufer auch der rechtliche Besitzer der Immobilie. Während der Vertragslaufzeit trägt nicht der Vermieter die Verantwortung für die Instandhaltung des Objekts, sondern der Mieter. Dies kann jedoch von Vetrag zu Vertrag unterschiedlich sein.
Verglichen werden kann der Mietkauf mit einem Leasingvertrag beim Auto.

Verfasst: 19.12.2006 02:13
von Confused
das müsste dann ja vertraglich geregelt werden d.h. man hat ja keinen "normalen" Mietvertrag, ich kann mir schwer vorstellen das die ARGE sowas übernimmt ?

viele grüsse

C.