Seite 1 von 1

Mietzuschuß bei 44 m²

Verfasst: 18.12.2006 18:33
von Fops
Guten Abend!

Ich habe heute Harz4 beantragt(leider) und folgendes Problem.
Im einzelnen:
-bin 26 Jahre,alleinlebend
-bis 01/2006 gearbeitet,ab da Arbeitssuchend
-vom 01/2006 bis 08/2006 Übergangsgebürnisse bekommen
-ab 08/2006 beziehe ich Arbeitslosengeld 1 ca. 680€

Meine Wohnung fast 44 m² und kostet ca. 450€ warm im Monat.
Ab den 01/2007 werd ich denn wohl Harz4 bekommen.

Das Amt zahlt ja nur 318€ Mietgeld oder so,aber gibt es da noch einen anderen Weg,das sie die volle höhe zahlen.
So groß ist die Wohnung ja nun nicht wirklich,denn ein Umzug kostet mich ja ein Vermögen.

(konnte in Bezug auf meinem Fall (alleinstehend..)leider nichts finden im Forum,deshalb mein Post)

Vielen Dank im voraus!

Verfasst: 18.12.2006 22:30
von Melinde
Hallo Fops
Wenn Du Alg2 beantragt hast und die Wohnungsgrösse unangemessen zu groß ist werden die Kosten zunächst trotzdem für 6 Monate gezahlt.
Du wirst wahrscheinlich eine Aufforderung zum Umzug bekommen, die wartest Du einfach mal ab. Wenn die Behörde nämlich zum Umzug auffordert trägt sie auch alle Kosten.
Ziehst Du aus eigenen Gründen um zahlst Du auch alles selber.
Gruss

Verfasst: 19.12.2006 02:57
von Gast
Fops,

wohnst Du in Hamburg?

Verfasst: 19.12.2006 14:50
von Fops
Ja in Norderstedt,ganz normales Wohnhaus.

Verfasst: 19.12.2006 17:56
von Gast
Norderstedt gehört aber doch zu Schleswig-Holstein, Kreis Segeberg, da gelten doch Andere Kosten der Unterkunft.

Verfasst: 20.12.2006 07:28
von Fops
Um genau zu sein,wohn ich in Langenhorn.Macht der Gewohnheit zwecks Norderstedt,weil ich ziemlich an der Grenze wohne und Norderstedt ist den meisten mehr von Begriff.
Auf jeden fall mußte ich zum Center Fuhlsbüttel,und die Dame hat mir was von 318€ oder so gesagt.

Verfasst: 20.12.2006 08:12
von Gast
Dann findest Du die städtischen Infos hier:

Fachl. Vorgaben zu § 22 SGB II-Leistungen Unterkunft und Hzg

Verfasst: 20.12.2006 18:46
von Fops
Danke für den link!