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Harz4 ich Blick nicht durch !!! BITTE UM HILFE

Verfasst: 27.10.2005 21:11
von 2seitig
hallo erst mal

ich hätte einige fragen.

erst mal vor ab. mein freund hat ne ich ag im 3 jahr laufen. er bekommt jetzt weniger als bei der ich ag im 2 jahr ( was ja klar ist ).
ich arbeitslos habe die letzten 6 monate 315€ + 160€ aushilf job.

also musste ich jetzt für die nähsten 6monate verlängern. und gestern kamm der bescheid. das er abgelehnt worden ist. aber so wie es aussieht nur weil mein 2€ zu viel hat. und ich jetzt auch aus der gesetzlichen krankenversicherung raus bin. ich mich jetzt selbst krankenversichern muss!

aber leider haben wir nicht die möglichkeiten. uns fehlt das geld auch an allen ecken und kannten.

und wir sind gestern zu denn entschluß gekommen. das es wohl besser ist das ich ausziehen sollte. da ich ja denn .. wieder krankenversichert bin und auch meine laufenden rechnung bezahlen kann.

also rief ich heute bei dem sozialamt an.
ich brauchte ja einige infos.
größe der wohnung
einrichtung
mmk

ihre antwort war hat.
259 €
ob ich schön mal eine wohnung bezogen hatte.
die müsste ich denn beim landkreiss beantragen!
und sie zahlen wohl zu 1€ bei jeden qm.. dürfte aber nicht mehr als 50 sein!

zu der einrichtung muss ich kurz sagen. ich hab vorher in einer wg mit meiner sister gewohnt. und eine einbauchküche war schon in der wohnung, waschmaschien brachte meine sister mit in der wohnung

die frau am telefon meinte ja denn müsste ich das bestellen und in raten abbezahlen. weil solche dinge brauchen ja viel!
das ich aber ein darlehn ab zubezahlen hab. das ist denn wohl egal.. oder wie?!

ich meine das kann es doch nicht sein oder?
könnt ihr mir da irgendwie weiter helfen?

würde mich auf jedenfall über eine antwort freuen!

Wohnung & Co.

Verfasst: 28.10.2005 09:06
von Carola
Ja, das was man Dir am Telefon sagte kann korrekt sein. Kann weil dies regional unterschiedlich ist.

Du musst zur ARGE hingehen und es Dir schriftlich geben lassen, Wohnungsgröße, Preis ect.

Für Möbel gibt es auch Möbellager. Da kann man gebrauchte und gute Möbel zum kleinen Preis erhalten. Ratenzahlung; FINGER WEG!!! Mit ALGII bist Du nicht Kreditwürdig und solltest Du mit den Raten in Verzug geraten, kann man es ails Betrugsdelikt werten. Also Vorsicht.

Für Möbel gibt es bei der ARGE/ AMT Darlehen, die sind Zinsfrei und werden in kleinen Raten von der Regelleistung abgezogen. Das gleiche gilt auch für die Kaution.

Beihilfen für Haushaltsgründung gibt es nur noch bei schwangeren.

Verfasst: 28.10.2005 17:44
von zar
Hallo 2seitig,

Wenn Du keinen eigenen Hausrat besitzt, kannst Du ja beim Amt eine Erstausstattung beantragen. google mal danach.

gruß
Z*a*R

Verfasst: 28.10.2005 18:17
von Carola
zar hat geschrieben:Hallo 2seitig,

Wenn Du keinen eigenen Hausrat besitzt, kannst Du ja beim Amt eine Erstausstattung beantragen. google mal danach.

gruß
Z*a*R
Das ist aber 100´tig falsch und das kannst su mir gerne glauben!!!

Google nützt da nicht viel, dazu muss man schon das Gesetz und die Ausführungsverordnungen lesen oder aber kennen.

Verfasst: 29.10.2005 10:39
von zweiseitig
O.k soweit hab ich das verstanden!
Nur weiß ich nicht was ARGE ist?
Mir hat gestern meine Chefin erzählt das nur eine Eheänliche Verhältnis erst nach 5 Jahren ist. Stimmt das? Haben die uns denn nicht falsch denn Berechnet? Wobei ich dennen gesagt habe ( bevor ich das erste mal beantrag habe und auch bekommen habe. das wir erst seit einigen monaten zusammen sind)?
Kann man Irgendwo seine Rechen Lesen?

@Carola das mit der Kaution hat sie mir gesagt. Sie meinte ich müsste die beim Landkreis beantragen. Aber müsste ich nicht erst mal ne Wohnung haben um die zu Beantragen? Oder sollte ich die schon vorher beantragen?

Gruß 2seitig

ARGE???

Verfasst: 29.10.2005 12:46
von Carola
Die ARGE ist hier in Hamburg die Stelle, die ALGII bearbeitet. Diese Bezeichnung gibt es nicht in allen Bundesländern, weil die "Verwaltung" der ALGII - Empfänger regional unterschiedlich geregelt ist.[/b]

Verfasst: 29.10.2005 19:49
von 2seitig
Das heißt für mich jetzt?
Ich komme aus Niedersachsen, sprich aus eine kleine Ort names Soltau.

Aber muss ich das nun mit der Miet Kaution, vorher machen? Um sie überhaupt zu bekommen?

Viele Dank Carola...

Gruß 2seitig

Kaution ect.

Verfasst: 30.10.2005 08:28
von Carola
Du gehst zu Deinem Sachbearbeiter und sagst dem das Du eine angemesse Wohnung anmieten möchtest. Du brauchst von ihm eine Mietübernahmeerklärung und eine Bestätigung vom Amt, das die Kaution für eine solche Wohnung übernommen wird.

Das muss geschehen bevor Du einen Mietvertrag unterschreibst, ansonsten kann das Amt diese Mietkosten nicht übernehmen.

Es gilt immer erst persönlich beim Amt vorsprechen, dann handeln.