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Wohnungsbrand

Verfasst: 15.12.2006 14:15
von Abgebrannt
Hallo zusammen,
eine Bekannte von mir hat ein Riesenproblem.
Sie ist Ende 40, alleinerziehend mit minderjährigen Sohn und sozialversicherungspflichtig berufstätig. Allerdings unterhalb der Steuerpflicht. Nun ist ihr aufgrund einer defekten Kaffeemaschine die komplette Wohnung abgebrannt. Keine Hausratversicherung. Die einzige Möglichkeit für Schadenersatz wäre evtl Produkthaftung vom Hersteller.
Das kann aber, wenn überhaupt, ewig dauern.

Nun meine Frage: Gibt es, in welcher Form auch immer, eine Möglichkeit
Unterstützung für eine Erstausstattung zu bekommen? Sie braucht wirklich fast alles neu, aber Schlafzimmer und Küche besonders dringend.
Es sind def. keine Vermögenswerte vorhanden.

Danke im Voraus für alle Antworten

Verfasst: 15.12.2006 14:22
von blade80
bezieht sie denn bereits ALG2 ? Das wäre hilfreich.

Verfasst: 15.12.2006 14:24
von Abgebrannt
blade80 hat geschrieben:bezieht sie denn bereits ALG2 ? Das wäre hilfreich.
Nein, wie gesagt sie ist berufstätig.

Verfasst: 15.12.2006 14:27
von blade80
das muss ja nichts heissen ;) Gibt ja auch Leute die ergänzend ALG 2 bekommen.

Grunds. hat sie schon einen Anspruch ( evtl. darlehensweise ) sofern sie eben nachweisen kann dass keine Vermögenswerte vorhanden sind die vorrangig eingesetzt werden müssten. Sie soll mal zur ARGE gehen udn den Sachverhalt dort schildern. Wie sieht es denn aus mit Ersatzwohnung etc.

Zieht sie bald wieder um oder wohnt sie vorrübergehend bei jemandem ? Kann die die neue Kaution selbst bezahlen ?

Verfasst: 15.12.2006 14:40
von Abgebrannt
Ja, Entschuldigung, ist klar.
Die alte Wohnung ist wieder bezugsfähig. Die letzten 3 Wochen ist sie bei Bekannten untergekommen.
Bei der Arge war sie schon. Die Sachbearbeiterin gab ihr nach längerem Hin- und Herfragen bei Kollegen einen kompletten Alg2- Antrag mit.
Ich habe den Eindruck, die Sachlage ist unklar.
Oder ist das der korrekte Weg?

Verfasst: 15.12.2006 14:45
von blade80
Korrekter Weg, auch wenn es nur einmalige Beihilfen sind brauchen wir die Einkommens / Vermögensangaben um zu pürfen ob sie ggf. einen Eigenanteil selbst zahlen kann.

PS: War auch nicht böse gemeint meine Antwort oben :)

Verfasst: 15.12.2006 14:48
von Abgebrannt
Vielen Dank,
werde ich so weitergeben.

Verfasst: 15.12.2006 14:56
von blade80
Viel Erfolg euch / deiner Bekannten.