Wohnungsbrand
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
-
- Beiträge: 7
- Registriert: 15.12.2006 13:33
Wohnungsbrand
Hallo zusammen,
eine Bekannte von mir hat ein Riesenproblem.
Sie ist Ende 40, alleinerziehend mit minderjährigen Sohn und sozialversicherungspflichtig berufstätig. Allerdings unterhalb der Steuerpflicht. Nun ist ihr aufgrund einer defekten Kaffeemaschine die komplette Wohnung abgebrannt. Keine Hausratversicherung. Die einzige Möglichkeit für Schadenersatz wäre evtl Produkthaftung vom Hersteller.
Das kann aber, wenn überhaupt, ewig dauern.
Nun meine Frage: Gibt es, in welcher Form auch immer, eine Möglichkeit
Unterstützung für eine Erstausstattung zu bekommen? Sie braucht wirklich fast alles neu, aber Schlafzimmer und Küche besonders dringend.
Es sind def. keine Vermögenswerte vorhanden.
Danke im Voraus für alle Antworten
eine Bekannte von mir hat ein Riesenproblem.
Sie ist Ende 40, alleinerziehend mit minderjährigen Sohn und sozialversicherungspflichtig berufstätig. Allerdings unterhalb der Steuerpflicht. Nun ist ihr aufgrund einer defekten Kaffeemaschine die komplette Wohnung abgebrannt. Keine Hausratversicherung. Die einzige Möglichkeit für Schadenersatz wäre evtl Produkthaftung vom Hersteller.
Das kann aber, wenn überhaupt, ewig dauern.
Nun meine Frage: Gibt es, in welcher Form auch immer, eine Möglichkeit
Unterstützung für eine Erstausstattung zu bekommen? Sie braucht wirklich fast alles neu, aber Schlafzimmer und Küche besonders dringend.
Es sind def. keine Vermögenswerte vorhanden.
Danke im Voraus für alle Antworten
-
- Beiträge: 7
- Registriert: 15.12.2006 13:33
das muss ja nichts heissen
Gibt ja auch Leute die ergänzend ALG 2 bekommen.
Grunds. hat sie schon einen Anspruch ( evtl. darlehensweise ) sofern sie eben nachweisen kann dass keine Vermögenswerte vorhanden sind die vorrangig eingesetzt werden müssten. Sie soll mal zur ARGE gehen udn den Sachverhalt dort schildern. Wie sieht es denn aus mit Ersatzwohnung etc.
Zieht sie bald wieder um oder wohnt sie vorrübergehend bei jemandem ? Kann die die neue Kaution selbst bezahlen ?

Grunds. hat sie schon einen Anspruch ( evtl. darlehensweise ) sofern sie eben nachweisen kann dass keine Vermögenswerte vorhanden sind die vorrangig eingesetzt werden müssten. Sie soll mal zur ARGE gehen udn den Sachverhalt dort schildern. Wie sieht es denn aus mit Ersatzwohnung etc.
Zieht sie bald wieder um oder wohnt sie vorrübergehend bei jemandem ? Kann die die neue Kaution selbst bezahlen ?
-
- Beiträge: 7
- Registriert: 15.12.2006 13:33
Ja, Entschuldigung, ist klar.
Die alte Wohnung ist wieder bezugsfähig. Die letzten 3 Wochen ist sie bei Bekannten untergekommen.
Bei der Arge war sie schon. Die Sachbearbeiterin gab ihr nach längerem Hin- und Herfragen bei Kollegen einen kompletten Alg2- Antrag mit.
Ich habe den Eindruck, die Sachlage ist unklar.
Oder ist das der korrekte Weg?
Die alte Wohnung ist wieder bezugsfähig. Die letzten 3 Wochen ist sie bei Bekannten untergekommen.
Bei der Arge war sie schon. Die Sachbearbeiterin gab ihr nach längerem Hin- und Herfragen bei Kollegen einen kompletten Alg2- Antrag mit.
Ich habe den Eindruck, die Sachlage ist unklar.
Oder ist das der korrekte Weg?
-
- Beiträge: 7
- Registriert: 15.12.2006 13:33