Hartz 4 und BAB
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Hartz 4 und BAB
Hallo
ich bin verheiratet und bekomme 507,15 Euro im Monat Hartz4
setzt folgender Maßen zusammen: Miete 197 und Leben 311.
Jetzt hat mein Mann eine Ausbildung bekommen und bekommt BAB und seine Ausbildungsvergütung.
Setzt sich wie folgt zusammen: BAB 278 Euro und 282 Euro Ausbildungsvergütung.
Er hat vorher auch Hartz4 bekommen,also wir zusammen in einer Bedarfgemeinschaft. In meinem neuen Bescheid ist er bereits nicht mehr enthalten.Sein BAB wurde aber jetzt erst bewilligt.
Jetzt ist meine Frage ob mein Hartz4 jetzt nochmal neu berechnet wird also gekürzt wird weil er ja jetzt solches Einkommen hat?
Tut mir leid das ich so viel geschrieben habe, aber eine Antwort von jemanden der sich auskennt würde mir sehr helfen!
Liebe Grüße
ich bin verheiratet und bekomme 507,15 Euro im Monat Hartz4
setzt folgender Maßen zusammen: Miete 197 und Leben 311.
Jetzt hat mein Mann eine Ausbildung bekommen und bekommt BAB und seine Ausbildungsvergütung.
Setzt sich wie folgt zusammen: BAB 278 Euro und 282 Euro Ausbildungsvergütung.
Er hat vorher auch Hartz4 bekommen,also wir zusammen in einer Bedarfgemeinschaft. In meinem neuen Bescheid ist er bereits nicht mehr enthalten.Sein BAB wurde aber jetzt erst bewilligt.
Jetzt ist meine Frage ob mein Hartz4 jetzt nochmal neu berechnet wird also gekürzt wird weil er ja jetzt solches Einkommen hat?
Tut mir leid das ich so viel geschrieben habe, aber eine Antwort von jemanden der sich auskennt würde mir sehr helfen!
Liebe Grüße
nach $ 7 Abs. 5 SGB II hat er keinen Ansruch auf ALG II ab Beginn der Ausbildung. Es wird eben wie du gesagt hast nur noch 1/2 der Miete etc gezhalt an dich. Neu gerechnet wirds i.d.r nicht da er ja wie du gesgat hast bereits nicht mehr berücksichtigt war.
Problematisch wirs nur, wenn er z.b. seit Sept. eine Ausbildung macht, mit dir zusammen bis Nov. ALG II bekommen hat und erst ab 12/06 aus der berechnung genommen wurde. Denn sein Anspruch ist ab Sept. bereits verfallen und die Leistungen wurde zu unrecht gewährt.
Problematisch wirs nur, wenn er z.b. seit Sept. eine Ausbildung macht, mit dir zusammen bis Nov. ALG II bekommen hat und erst ab 12/06 aus der berechnung genommen wurde. Denn sein Anspruch ist ab Sept. bereits verfallen und die Leistungen wurde zu unrecht gewährt.
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Er hat wirklich im September seine Ausbildung begonnen,ich habe die Veränderungsmitteilung auch gleich abgegeben,es wurde aber nicht bearbeitet erst jetzt nach mehrmaligen hingehen und anrufen.Was deswegen jetzt rauskommt weiß ich noch nicht.
Das Problem ist das jeder vom Amt etwas anderes sagt.
Also du meinst das ich den BAB Bescheid angeben bzw. abgeben muss, sich dann aber bei meinem nichts mehr ändert?
Vielen Dank erstmal für die sehr schnelle Antwort
Das Problem ist das jeder vom Amt etwas anderes sagt.
Also du meinst das ich den BAB Bescheid angeben bzw. abgeben muss, sich dann aber bei meinem nichts mehr ändert?
Vielen Dank erstmal für die sehr schnelle Antwort
Das macht die Arbeitsagentur aber sehr selten, dass kan ich aus erfahrung sagen 

Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

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das Verrechnen
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

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Also ich war in einer ähnlichen Situation.
Sei froh, das ALG 2 weitergezahlt wurde.
Bei mir wurde es ab Juli gestrichen, BAB aber erst jezt bewilligt.
Das Ausbildungsverhältnis endete leider vorzeitig.
Ich mußte meinen Chef anrufen, das ich die 50 Km nicht fahren kann, weil ich kein Geld habe und keins bekomme.
Meine Frau bekam aber 34 Euro mehr Lebensunterhalt.
Die Miete 50%.
Sei froh, das ALG 2 weitergezahlt wurde.
Bei mir wurde es ab Juli gestrichen, BAB aber erst jezt bewilligt.
Das Ausbildungsverhältnis endete leider vorzeitig.
Ich mußte meinen Chef anrufen, das ich die 50 Km nicht fahren kann, weil ich kein Geld habe und keins bekomme.
Meine Frau bekam aber 34 Euro mehr Lebensunterhalt.
Die Miete 50%.
LMAA