Hallo,
ist es eigentlich möglich ALG2 zu beantragen und Vorlesungen als eingeschriebener Student als Weiterbildung zu besuchen. Ohne Scheine, nur als Hörer? Irgendwas muß man ja sinnvolles machen.
ALG2 und Studium
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Naja, Studierende sind vom ALG 2 ausgeschlossen da sie sich dem Arbeitsmarkt wie du ja auch richtig sagst nicht zur Verfügung stellen können wie sie es sollten Außerdem BaföG berechtigt.
Übrigens haben wir genug Kunden die die ganze Woche Bewerungen schreiben weil sie sich eben um Teufel komm raus um einen Job bemühen. Versteh dies bitte nicht falsch, aber Studieren und auf Kosten der Allgemeinheit , das geht halt nicht.
Edit: als Alg2 Bezieher wird er außerdem zu vielen "sinnvollen" Dingen aufgefordert, Vorstell. gespräche, Weiterbildungen, Maßnahmen uvm. Nicht alles bei uns ist schlecht.
Übrigens haben wir genug Kunden die die ganze Woche Bewerungen schreiben weil sie sich eben um Teufel komm raus um einen Job bemühen. Versteh dies bitte nicht falsch, aber Studieren und auf Kosten der Allgemeinheit , das geht halt nicht.
Edit: als Alg2 Bezieher wird er außerdem zu vielen "sinnvollen" Dingen aufgefordert, Vorstell. gespräche, Weiterbildungen, Maßnahmen uvm. Nicht alles bei uns ist schlecht.
Hallo Susanne,
warum werden nicht einfach die Vorlesungen besucht, ohne daß man eingeschrieben ist?
Wenn man keine Scheine machen will, ist das doch egal, zumindest soweit ich mich an meine Seminare erinnere, kontrolliert doch keiner.
Bei Bewerbungen dürfte die Tatsache, daß Seminare besucht wurden, sowieso wenig Relevanz haben, ohne den Nachweis der Scheine.
Sich weiterzubilden ist ja auch unter AlgII erlaubt
warum werden nicht einfach die Vorlesungen besucht, ohne daß man eingeschrieben ist?
Wenn man keine Scheine machen will, ist das doch egal, zumindest soweit ich mich an meine Seminare erinnere, kontrolliert doch keiner.
Bei Bewerbungen dürfte die Tatsache, daß Seminare besucht wurden, sowieso wenig Relevanz haben, ohne den Nachweis der Scheine.
Sich weiterzubilden ist ja auch unter AlgII erlaubt