Umzug gleiche Stadt Umzugs und Renov kosten ?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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Confused
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Umzug gleiche Stadt Umzugs und Renov kosten ?

Beitrag von Confused »

HalliHallo,

ich ziehe mit meinen beiden Kids innerhalb der Stadt um in eine kleinere und günstigere Wohnung da unsere bisherige Wohnung nicht angemessen war.
Die ARGE hat die neue Wohnung für angemessen erklärt und meine Frage nun hat jemand Erfahrungen mit Umzugs und Renovierungskosten, da im Mietvertrag und auch im Mietangebot das ich der ARGE vorlegte steht /stand das die Wohnung unrenoviert übernommen wird.

Viele Grüsse

C.
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Renovierungskosten werden nur bei einem notwendigen Umzug erbracht und nur in notwendigem Umfang (zudem pauschaliert, je nach renovierungsbedürftiger Fläche). Rechtsgrundlage ist § 23 Abs. 3 Nr. 1 SGB II.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Confused
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Beitrag von Confused »

DjTermi hat geschrieben:Renovierungskosten werden nur bei einem notwendigen Umzug erbracht und nur in notwendigem Umfang (zudem pauschaliert, je nach renovierungsbedürftiger Fläche). Rechtsgrundlage ist § 23 Abs. 3 Nr. 1 SGB II.
den kenne ich, geht es da nicht nur um Möbel etc ?
(3) Leistungen für

1.


Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten,
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Das ist doch mal intressant oder ?

Laut Entscheidung des Landessozialgerichtes Niedersachsen-Bremen in Celle müssen Renovierungskosten nicht vom ALG-II-Empfänger getragen werden. Ist die Renovierung Bestandteil des Mietvertrags und die Kosten dafür angemessen, haben die Hilfsempfänger einen Anspruch auf Erstattung der notwendigen Ausgaben, sofern diese detailliert nachgewiesen und begründet werden können. Zwei Leistungsempfänger wurden aufgefordert, sich eine neue Wohnung in angemessener Größe zu suchen. Das Jobcenter lehnte allerdings die Erstattung der damit zusammenhängenden Kosten für die Renovierung ab. Schönheitsreparaturen seien mit den monatlichen Regelsätzen abgedeckt, so die Argumentation. Das Gericht hingegen ordnete im folgenden Verfahren diese Kosten den Unterkunftskosten zu. Diese müssen vom Leistungsträger übernommen werden. Beschluss vom 11. September 2006, AZ: L 9 AS 409/06 ER
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Confused
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Beitrag von Confused »

na dann hab ich ja schonmal was mit dem ich argumentieren kann :) ich mag mein Niedersachsen :)
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Sehr schön :)
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Confused
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Beitrag von Confused »

DjTermi hat geschrieben:Sehr schön :)
naja schön wäre es wenn mein SB mich anrufen würde und freundlich fragen würde was er mir denn alles bezahlen darf......*träum*
blade80
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Beitrag von blade80 »

gib mir deine Nummer :lol:

edit: ich kann nur alg2 :oops: :lol: :?

edit: er hats gemerkt, shit :D
Zuletzt geändert von blade80 am 13.12.2006 19:43, insgesamt 2-mal geändert.
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

oder mir , ich kann nur nicht für ALG II bestimmen *g das kann nur der Blade *fg
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Beitrag von Confused »

blade80 hat geschrieben:gib mir deine Nummer :lol:

edit: ich kann nur alg2 :oops: :lol: :?

edit: er hats gemerkt, shit :D
wer ist "er" ?
blade80
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Beitrag von blade80 »

mit "er" meine ich DJ, wir arbeiten beide bei der ARGE ;) Ich alg2 .
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

nee Du ich Arbeite für die Agentur für Arbeit *g
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Confused
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Beitrag von Confused »

aso ok dann hätte ich gerne *überleg* also ich brauch auf jeden fall ein Auto, ich denke da an ...naja nicht sowas teures, wie wärs mit nem Opel Omega ?
Dann natürlich die komplette Wohnungseinrichtung neu :) am besten gebt ihr mir da blanko schecks :)
Und natürlich für mich und die Kids komplett neue bekleidung :)

*schwärm* :) ihr seid ab nun meine Lieblings ARGE und Agentur für Arbeit SB`s :D

C.
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