Umzug gleiche Stadt Umzugs und Renov kosten ?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Umzug gleiche Stadt Umzugs und Renov kosten ?
HalliHallo,
ich ziehe mit meinen beiden Kids innerhalb der Stadt um in eine kleinere und günstigere Wohnung da unsere bisherige Wohnung nicht angemessen war.
Die ARGE hat die neue Wohnung für angemessen erklärt und meine Frage nun hat jemand Erfahrungen mit Umzugs und Renovierungskosten, da im Mietvertrag und auch im Mietangebot das ich der ARGE vorlegte steht /stand das die Wohnung unrenoviert übernommen wird.
Viele Grüsse
C.
ich ziehe mit meinen beiden Kids innerhalb der Stadt um in eine kleinere und günstigere Wohnung da unsere bisherige Wohnung nicht angemessen war.
Die ARGE hat die neue Wohnung für angemessen erklärt und meine Frage nun hat jemand Erfahrungen mit Umzugs und Renovierungskosten, da im Mietvertrag und auch im Mietangebot das ich der ARGE vorlegte steht /stand das die Wohnung unrenoviert übernommen wird.
Viele Grüsse
C.
Renovierungskosten werden nur bei einem notwendigen Umzug erbracht und nur in notwendigem Umfang (zudem pauschaliert, je nach renovierungsbedürftiger Fläche). Rechtsgrundlage ist § 23 Abs. 3 Nr. 1 SGB II.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
den kenne ich, geht es da nicht nur um Möbel etc ?DjTermi hat geschrieben:Renovierungskosten werden nur bei einem notwendigen Umzug erbracht und nur in notwendigem Umfang (zudem pauschaliert, je nach renovierungsbedürftiger Fläche). Rechtsgrundlage ist § 23 Abs. 3 Nr. 1 SGB II.
(3) Leistungen für
1.
Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten,
Das ist doch mal intressant oder ?
Laut Entscheidung des Landessozialgerichtes Niedersachsen-Bremen in Celle müssen Renovierungskosten nicht vom ALG-II-Empfänger getragen werden. Ist die Renovierung Bestandteil des Mietvertrags und die Kosten dafür angemessen, haben die Hilfsempfänger einen Anspruch auf Erstattung der notwendigen Ausgaben, sofern diese detailliert nachgewiesen und begründet werden können. Zwei Leistungsempfänger wurden aufgefordert, sich eine neue Wohnung in angemessener Größe zu suchen. Das Jobcenter lehnte allerdings die Erstattung der damit zusammenhängenden Kosten für die Renovierung ab. Schönheitsreparaturen seien mit den monatlichen Regelsätzen abgedeckt, so die Argumentation. Das Gericht hingegen ordnete im folgenden Verfahren diese Kosten den Unterkunftskosten zu. Diese müssen vom Leistungsträger übernommen werden. Beschluss vom 11. September 2006, AZ: L 9 AS 409/06 ER
Laut Entscheidung des Landessozialgerichtes Niedersachsen-Bremen in Celle müssen Renovierungskosten nicht vom ALG-II-Empfänger getragen werden. Ist die Renovierung Bestandteil des Mietvertrags und die Kosten dafür angemessen, haben die Hilfsempfänger einen Anspruch auf Erstattung der notwendigen Ausgaben, sofern diese detailliert nachgewiesen und begründet werden können. Zwei Leistungsempfänger wurden aufgefordert, sich eine neue Wohnung in angemessener Größe zu suchen. Das Jobcenter lehnte allerdings die Erstattung der damit zusammenhängenden Kosten für die Renovierung ab. Schönheitsreparaturen seien mit den monatlichen Regelsätzen abgedeckt, so die Argumentation. Das Gericht hingegen ordnete im folgenden Verfahren diese Kosten den Unterkunftskosten zu. Diese müssen vom Leistungsträger übernommen werden. Beschluss vom 11. September 2006, AZ: L 9 AS 409/06 ER
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Sehr schön
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
oder mir , ich kann nur nicht für ALG II bestimmen *g das kann nur der Blade *fg
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
nee Du ich Arbeite für die Agentur für Arbeit *g
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
aso ok dann hätte ich gerne *überleg* also ich brauch auf jeden fall ein Auto, ich denke da an ...naja nicht sowas teures, wie wärs mit nem Opel Omega ?
Dann natürlich die komplette Wohnungseinrichtung neu am besten gebt ihr mir da blanko schecks
Und natürlich für mich und die Kids komplett neue bekleidung
*schwärm* ihr seid ab nun meine Lieblings ARGE und Agentur für Arbeit SB`s
C.
Dann natürlich die komplette Wohnungseinrichtung neu am besten gebt ihr mir da blanko schecks
Und natürlich für mich und die Kids komplett neue bekleidung
*schwärm* ihr seid ab nun meine Lieblings ARGE und Agentur für Arbeit SB`s
C.