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Ausziehen unter 25 Jahre
Verfasst: 13.12.2006 10:34
von nancy86
Hallo,
ich möchte so schnell es geht von zu hAuse ausziehen und mit meinen Freund zusammen. Aber ich habe ein Problem: ich bin noch unter 25 Jahre. Deshalb werde ich vom AA keien Leistung mehr bekommen, oder??? Was denkt Ihr?
Verfasst: 13.12.2006 10:41
von DjTermi
Hast deine frage selbst beantwortet.
Verfasst: 13.12.2006 18:32
von blade80
schließe mich DJ Termi an.
DU nennst nicht mal Gründe warum

Verfasst: 13.12.2006 22:57
von submarin
Klar, und weil Nancy uns keine Gründe nennt, lassen wir sie auch lieber unwissend. Das ist keine Hilfe, das ist Umgang mit "Kunden" in der ArGe.
Hallo Nancy,
schau mal hier nach:
http://www.olaf-nensel.de/on/sgbii/aktuell.html#a22
Da steht, wann ein Auszug genehmigt werden muss. Wenn davon nichts zutrifft, haben die Sachbearbeiter der ArGe und Arbeitsagentur hier recht.
Verfasst: 14.12.2006 09:11
von DjTermi
@submarin dir auch ein Hallo !
Wenn jemand eine klare Frage stellt , gebe ich eine klare Antwort welche übrigen gesetzlich geregelt ist und nicht unbedingt meine Meinung widerspiegelt.
Verfasst: 14.12.2006 22:52
von Melinde
Hallo nancy86
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge (auf deren Empfehlungen stützt sich das Amt auch bei den Mehrbedarfen bei kostenaufwändiger Ernährung) haben vor kurzem neue Empfehlungen zum Thema Umzüge von unter 25 jährigen veröffentlicht.
Schau mal hier ob es Dir weiterhelfen kann:
Deutscher Verein
Auf der Seite ganz unten ist das als pdf Datei zu öffnen.
Gruss
Verfasst: 15.12.2006 14:21
von blade80
@ Submarin
ich bin SB und für U25 zuständig von Anfang an und hab alle Gesetzesänderungen mitgemacht die es gab. Ich hab wöchentlich Jugendliche die zu Hause ausziehen wollen.
Die Threaderstellerin hat im Eingangspost selbst gesagt dass Sie weiß dass es schwierig wird da Sie eben U 25 ist. Wenn Sie hier im Forum ( oder per PM, wie auch immer ) kurz und knapp beschreiben kann warum / weshalb kann ich als SB versuchen eine realistische Einschätzung der Sache zu geben, basierend auf eigener Erfahrung sowie div. Widersprüchen und Klagen. Nicht mehr, nicht weniger. Nur die Schilderung.. ( .. will schnell ausziehen ), da kann ich gleiche sagen GIBTS NICHT.. so ist es halt , eine andere Antwort kann ich erst nach Schilderung der Gründe mitteilen ggf. Das war keineswegs böse gemeint gegenüber Nancy. Ich hatte auch genug Fälle U25 die z.B. depressiv / suizidgefährdet waren, also auch Härtefälle wo ich genehmigt habe, daher maße ich mir an genug Erfahrung zu haben.
Wünsche dir ein schönes Wochenende.
Blade
Verfasst: 18.12.2006 09:12
von Flunk
Ich habe mal etwas verfasst zum Thema Umgang mit Fragestellern.
Umgang mit Fragestellern
Nancy ich hoffe die Diskussion ab von Thema hat Dich nicht verschreckt.
Schreibe bitte noch einmal ob Deine Frage beantwortet ist. Wenn sie noch nicht beantwortet ist dann versuche Deine Frage etwas konkreter zu formulieren.
Ich wünsche Dir einen schönen Wochenstart.
Grüße Flunk
Ausziehen unter 25 mit alg2
Verfasst: 21.12.2006 18:44
von Roller
hi, ich möchte ebenfalls ausziehen.
Vor einem jahrzehnt ließen sich meine eltern trennen und meine mutter bekam das volle sorgerecht. Da sie aber an der scheidung psychisch zerbrach und dadurch letztendlich arbeitsunfähig wurde, ihre probleme dadurch aber nicht beseitigt wurden möchte ich ausziehen. Zu meinem Vater habe ich keinen kontakt.
Zweites problem ist meine Schwester die zu den sogenannten "jungen müttern" zählt und folglich mit ihren kindern nicht klar kam und vieles auf mich abgewelzt wurde.
Nun ist es so, das ich (ich habe alle voraussetzungen erfüllt) im september 07 mit dem studium beginnen kann (habe aber noch nichts schriftlich da es noch ne weile hin is).
Meine familie achtet meine bemühungen den sozialschwachen teufelskreis zu durchbrechen eher wenig (studenten und menschen mit mehr als einem hauptschulabschluss, sind so eine art untermenschen). Nun ist es so das ich zum ersten und nach den ereignissen der letzten tage auch zum letzten mal (hoffentlich) arbeitslos bin, ich werde demnächst 21 und nehme bald an einer maßnahme teil die dann bis zum juli 07 geht.
Ich habe keinerlei rücklagen oder verwandte (omas usw.) die mir helfen könnten oder es würden.
Da ich beim jobcenter war und schonmal nachgefragt habe wie das ist ob ich diesem wahnsinn nicht entkommen kann um nicht selbst irre zu werden und die antwort bekam ich solle einen formlosen antrag stellen und an anderer stelle die antwort bekam:
"niemand kann sich seine sippe.... (sippe- benutze ich: da ich nach größeren streitigkeiten bei freunden übernachten musste und wenn jemand mich belässtigt [da die familie meines schwagers mich als eine art arbeitssklaven sieht] untertauche .. bei freunden).... aussuchen". Rechne ich mir eher geringe chancen ein.
Wenn das der fall ist und es keinen ausweg gibt bleibt mir nicht viel übrig .... ich kenne keine ähnlichen fälle .. klar ist, ich werd verschwinden und alles beim AA kappen wenns sein muss ... und den rest der zeit lieber schwarz im zelt verbringen als gezwungener maßen dort weiter (in einem vom schimmel heimgesuchten 6 m² zimmer mit einer psychosomatischen mutter und ebenso verrückten familien verhältnissen meiner schwester (die gleich im block gegenüber wohnt) .. zu wohnen.
Das problem ansich ist, das ich keinen kontakt zu denen haben möchte ihnen aber auch nicht unbedingt schaden möchte weil das dann nur irrer werden würde (ich denke dabei an meine nichten und neffen).
Was kann ich also tun ? Welche Anträge muss ich mir besorgen ? (habe bisher jeden antrag der ins haus kam .. selber ausgefüllt .. es gibt also niemanden in meinem umkreis der gewählt ist oder im stande dazu wäre mir zu helfen) ....... MFG Roller
Verfasst: 21.12.2006 21:25
von Melinde
Hallo Roller
Stell auf jeden Fall einen Antrag und begründe ihn mit Deiner Familiensituation. Meiner Meinung nach sind die geschilderten Umstände Grund genug zur Bewilligung.
Ob es Antragsvordrucke dafür gibt weiss ich nicht, ich denke aber es genügt ein formloses Schreiben in dem Du alles genau darstellst.
Sprich mit Deinem Sachbearbeiter, in einem persönlichen Gespräch lassen sich Probleme besser darstellen und erleichtern ihm, einen für Dich hilfreichen Weg zu begleiten.
Weiterhin viel Kraft auf Deinem schwierigen Weg.
Gruss
Verfasst: 21.12.2006 21:52
von blade80
Extra Anträge gibt es ( zumindest bei uns ) nicht. Die Leute schreiben mir das immer möglichst ausführlich auf ( formlos ) und gut is.
Frag bei deinem SB ob der formlose Antrag ( schriftlich ) reicht.
Gruß
Ausziehen unter 25 mit alg2
Verfasst: 21.12.2006 22:38
von Roller
ok, ich werd mal einen formlosen antrag stellen,
obwohl es mir ja garnicht darum geht unbedingt die miete bezahlt zu bekommen. Es wäre hilfreich wenn man mir einfach nicht alles (und ich find es nicht gut von der stütze leben zu müssen) sperrt, dann könnte ich wenigstens im studenten-wohnheim unterkommen mit monatskarte wars dann zwar auch mit dem auskommen wäre aber immernoch besser als das jetzt. (ich bekomme ca. +123€ zurzeit mit aufwandsentschädigung für die maßnahme +80€ = 200€, ein platz im s-wohnheim kostet -160€ in meiner stadt, ne monatskarte -45 € .. mit verhandeln haut das hin) .. wenn man mir erlauben würde auszuziehen.
Die ironie ist, und ich kenne die antwort der ämter jetzt schon .. das meine mutter zuviel geld bekommen soll, und sie somit für mich aufkommen soll.
Ich hab bisher nichts von diesem geld gesehen weder in form von großartigen essensrationen oder einem annäherndem schuldenfreien leben.
3 mahlzeiten am tag ... ein wunschtraum und das seit ich 10 bin.
Da das staatliche kindergeld wegfällt wenn ich 21 werde, ich ebenfalls davon nie was gesehen habe. Denke ich mal, wird der "spaß" noch ein ende interessanter.
Na ja ich probiers einfach mal mit dem antrag, obwohl das zeitlich wiederrum knifflig wird, jetzt so mit weihnachten und neujahr

... MFG Roller (euch dann frohes fest und'n frohes neues !! )
