Seite 1 von 1

Brauche eure Hilfe

Verfasst: 27.10.2005 17:30
von Gast
Ich 25 habe vor 2 Wochen meine ALG2 Antrag abgegeben. Nun stellt sich die Frage bei mir ob ich überhaupt was bekomme.

Zur Info, ich wohne noch bei meinen Eltern (warum auch eine Wohnung suchen wenn man ein großes Haus hat.) Ich mußte die Lohnbeschiede sowie von meiner Oma den Rentenbescheid vorlegen, was mir schonmal sehr spanisch vorkam. Desweiteren hat mir die nette Frau beim Arbeitamt irgendwas von Bedarfsgemeinschaft erzählt da meine Eltern mich unterstützen müßen. Das Problem, ich kauf mir eigentlich alles allein und meine eltern anbeteln habe ich noch nie getan.

Kann einer genau Auskunft geben wie meine Chancen stehen, das ich ALG2 beziehe?

Wohnen im Haus der Eltern

Verfasst: 27.10.2005 17:49
von Carola
Deine Eltern, Deine Oma und Du leben zusammen in einem Haus?
Wenn ja bildet ihr eine Haushaltgemeinschaft. Das heißt auch, das keine wirtschaftliche Gemeinschaft besteht.

Das das Amt den Rentenbescheid Deiner Oma sehen wollte ist mir schleierhaft. Es scheint als würde der Sachbearbeiter das alte Recht aus der Sozialhilfe anwenden. Deine Oma hat in dem Fall nun gar nichts mit Dir zu tun! Denn Deine Oma Bildet ihre eigene Bedarfsgemeinschaft, neben der Bedarfsgemeinschaft Deiner Eltern.

Wenn Du über 18 Jahre alt bist bildest Du ebenso Deine eigene Bedarfsgemeinschaft, wenn nicht gehörst Du zu Deinen Eltern und der Antrag ist für Euch drei. Eher unwahrscheinlich.

Natürlich besteht seitens Deiner Eltern eine Unterhaltsvepflichtung gegenüber ihrem Kind, also Dir.

Musst Du bei den Eltern Miete zahlen? Wenn nicht, dann lebst Du Mietfrei und das kann bereits eine Unterhaltsleistung seitens der Eltern sein.


Das sollte für den Moment erst einmal genügen.
Warte den Bescheid ab und poste dann was daraus geworden ist und was für Fragen sich daraus ergeben.

Und bedenke Du hast nur vier Wochen, nach Erteilung des Bescheids, Zeit einen Widerspruch dagegen einzulegen.

Verfasst: 27.10.2005 18:01
von Gast
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Natürlich gebe ich euch hier bescheid was nun rausgekommen ist.

Hab nur Angst das ich überhaupt keine Anspruch auf Leistung habe.

Re: Brauche eure Hilfe

Verfasst: 27.10.2005 18:15
von snake
Anonymous hat geschrieben:Ich 25 habe vor 2 Wochen meine ALG2 Antrag abgegeben. Nun stellt sich die Frage bei mir ob ich überhaupt was bekomme.

Zur Info, ich wohne noch bei meinen Eltern (warum auch eine Wohnung suchen wenn man ein großes Haus hat.) Ich mußte die Lohnbeschiede sowie von meiner Oma den Rentenbescheid vorlegen, was mir schonmal sehr spanisch vorkam. Desweiteren hat mir die nette Frau beim Arbeitamt irgendwas von Bedarfsgemeinschaft erzählt da meine Eltern mich unterstützen müßen. Das Problem, ich kauf mir eigentlich alles allein und meine eltern anbeteln habe ich noch nie getan.

Kann einer genau Auskunft geben wie meine Chancen stehen, das ich ALG2 beziehe?
da deine eltern ein haus haben ist es fast nicht möglich das du geld bekommst vorallem wenn deine eltern noch arbeiten

Verfasst: 13.11.2005 18:43
von Gast
so wollte euch ja auf dem Laufenden halten. Leider hab ich bis jetzt immer noch keinen Bescheid, hoffe das er diese Woche vieleicht doch eintrudelt.

Was jetzt neu eingetreten ist, das mein Vater jetzt auch Arbeitslos ist. (geht bald in Rente). Also wäre nur noch meine Mutter die jenige die noch Geld ins Haus bring.

Verfasst: 19.11.2005 12:22
von Gast
:cry: habe soebend bescheid bekommen, soll nur 159€ im Monat bekommen. Soll ich einspruch erheben?

Verfasst: 19.11.2005 15:44
von hartzerkäse
+++ Das Problem, ich kauf mir eigentlich alles allein und meine eltern anbeteln habe ich noch nie getan. +++

Genau das sollst du jetzt aber, wenn die neuen Gesetze durch sind!

Fein, was sich die Nieten in Nadelstreifen da wieder auf den Rücksitzen ihrer spritfressenden Luxuslimousinen ausgedacht haben!!!
:shock: :roll:

Verfasst: 19.11.2005 18:46
von Gast
habe immer gedacht das ab 25 Jahren die 331€ einem zustehen.
Das ist jetzt wirklich für mich wie ein Schlag in die Magengrube.

Hatte vor kurzem noch 485€ Arbeitslosengeld bekommen und jetzt soll ich mit 159€ auskommen :roll: :cry:

Dann ist mir jetzt auch noch ein Fehler aufgefallen. Mein Arbeitslosengeld endete am 14.11.2005 auf dem Bescheid den ich heute bekommen haben . steht das ich Anspruch auf ALG2 ab 1.12.2005 habe. Aber was ist für den Zeitraum vom 14.11. - 30.11?

Könnte echt heulen. :(

Widerspruch

Verfasst: 21.11.2005 07:55
von Hermann Reich-Förster
Auf jeden Fall erst mal Widerspruch einlegen, um die 4-Wochen-Frist zu wahren.

War in Deinem Antrag schon enthalten, dass Dein Vater inzwischen auch arbeitslos ist? Ich glaube nicht. Das musst Du dann beim Amt als Veränderungsmitteilung anzeigen. Dann wird Dein Anspruch nochmal neu berechnet.

Hoffe das dann mehr für Dich rauskommt.

LG

Verfasst: 21.11.2005 09:30
von Gast
vielen Dank für deine Antwort. Werde Heute (10 Uhr) zum Amt. Wiederspruch habe ich schriftlich schon fertig gestellt. Desweiteren hab ich mich sogar bei Mitarbeitern aus einem anderen Arbeitsamt rat eingeholt, welche mir sagten das bei meinem Antrag der Lohn meiner Eltern hätte nicht angerechnet werden dürfen. Meine Eltern sind für mich (25 Jahre alt) nicht mehr unterhaltspflichtig. Da wir zwar ein Haus haben, welches dennoch in Ober und Untergeschoss eingeteilt ist und ich unten bei meiner Oma ein Zimmer bekommen habe, bilden meine Eltern sowie meine Oma und ich jeder seine eigene Bedarfsgemeinschaft. Desweiteren sollte ich nun einen Zettel mitnehmen in dem ausdrücklich darauf verwiesen ist das meine Eltern mich in keiner Weise unterstützen.

Also drückt mir die Daumen, meld mich hier sobald ich wieder vom Amt da bin und schreib euch was sie nun zu mir gesagt haben.

Verfasst: 21.11.2005 11:18
von Gast
so bin wieder da. Leider wurde mir mit einem pampigen Ton gesagt das das Einkommen der Eltern als Haushaltseinkommen zählt und dies von meinem Hartz 4 angerechnet werden. Einen Wiederspruch einlegen wäre zwecklos da die Bearbeitung bis zu einem halben Jahr oder länger dauert.

Hab der Frau auch nocheinmal erklärt das wir zwar ein Haus haben. Dies aber in Ober und Unteretage geteilt ist und ich bei meiner Oma lebe. Darauf hin wurde mir gesagt ob ich es immer noch ncht kapiert habe, das alle Gehälter der im Haus lebenden Personen angerechnet werden.

Auf meine Verneinung, und der Erklärung das meine Eltern ja nicht Unterhaltspflichtig für mich sind, sagte sie JA, da haben sie recht. Dies wurde ja auch berücksichtigt und daher nur das Einkommen mitberechnet.

Ja, aber wieso wird mir etwas angerechnet was ich eh nicht habe :cry: :cry: :cry:

Bin echt jetzt total am Ende

Verfasst: 21.11.2005 13:57
von gast264
hi

meiner meinung nach ist das alles bullshit
ich bin selber 19 und bekomme monatlich etwa 330 euro hartz4
lebe btw auch bei meinen eltern(noch >_<)
diese 330 euro sind allein fuer meine kosten, fuer mich, meine ausgaben, miete bezahlen die eltern
ich sorge selbst fuer mein essen, meine kleidung, meine ausgaben halt
also verstehe ich irgendwo nicht warum du weniger bekommen sollst?
ich wette die beamten versuchen nur wieder irgendwas zu sparen :/
ich hab bis vor kurzem meinen wehrdienst abgeleistet, direkt nach der schule, naha ich war damals 2 monate arbeitslos, und der gute staat wollte mir mein geld aus der tasche ziehen, weil ich fuer einen monat geld bezogen habe, indem ich "berufstaetig" als wehrdienstleistender war, das problem ist nur, dass man vom bund zur mitte des monats sein gehalt bekommt, und ich damit haette einen halben monat ohne geld auskommen muessen, ich hab widerspruch eingelegt und gut war, naja, wuensch dir noch viel erfolg

peace

Widerspruch

Verfasst: 22.11.2005 05:26
von Hermann Reich-Förster
Lass Dich nicht abwimmeln. Die müssen Deinen Widerspruch annehmen. Deswegen steht ja die Rechtsbehelfsbelehrung auf dem Bescheid. Auch wenn die Bearbeitung monatelang dauert. Die sind nur zu faul! Auch die Veränderungsmitteilung müssen die bearbeiten. Auch wenn die dazu keine Lust haben oder Geld sparen wollen. :evil:

Aber um Deine Nerven zu schonen solltest Du nicht mehr persönlich zu denen ins Büro, sondern alles schriftlich begründen und bei denen in den Briefkasten (spart Porto). Mach ich auch so. Und wenn das durch die Poststelle gegangen ist und nen Eingangsstempel hat, dann können die das nicht mehr so leicht unter den Tisch fallen lassen. Vor allem hast Du dann deren Erwiderung schriftlich, und die muss dann vernünftig begründet sein. Dann hast Du wenigstens was in der Hand, und kannst Dich damit beraten lassen. :twisted:

Viel Glück! :wink:

Verfasst: 22.11.2005 13:38
von Dark
So, habe mich nun auch angemeldet. Ich war der Gast der die Frage hier gestellt hatte.

So, ich war heute wieder beim Amt, diesemal hatte ich das Glück eine andere Sachbearbeiterin zu haben. Ich legte ihr nun meinen Widerspruch dar. Mit der Begründung: das sich das Amt hier auf § 7 Abs.5 (wörtlich "Leben Hilfsbedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach dem Einkommen und Vermögen erwartet werden kann." ) Das angerechnete Haushalteinkommen was mir abgezogen wurde, bezieht sich ja auf das Einkommen aller im Haus lebenden. Das Amt geht davon aus da es eine Haushalsgemeinschaft ist das ich finanzielle Unterstüzung weiterhin bekomme. Daher habe ich nun Meinen Widerspruch, dann noch eine kleine Auflistung (in der ich angegeben habe was immer so oder so monatlich abgeht von meinem Konto) ich auf nur noch 60€ im Monat komme und sie mir erklären sollten wie man damit auskommen soll !!! Dann noch ein weiteres Schreiben das meine Eltern mich nicht finanziel unterstützen und ich für mein Lebensunterhalt selbst verantwortlich bin. Auch wieder mit den ganzen § Quark. Desweiteren habe ich gleich zu der Sachbearbeiteren gesagt da ich ja doch etwas in aufruh war, das die Bearbeitung des Widerspruches nur bis zu 3 Monaten dauern darf ! Die aussage der anderen Sachbearbeiterin "es dauert über ein halbes Jahr und der Widerspruch wäre zwecklos" ist falsch.

Ja so kann es gehen wenn man nur noch seit dem Bescheid am grübeln ist was man verkehrt gemacht hat. Auch habe ich und bitte nicht lachen mir eine Rechtsauskunft von diesen Onlinerechtsanwälten geben lassen. (Kostenpunkt= 35€). Der mir aber die Bestätigung welche ich so schnell wie möglich brauchte gab.

Wie es nun weiter geht und wie ich jetzt mit den bisschen Geld die Monate bis zum Bescheid auskommen soll weiß ich zwar noch nicht, aber das ist jetzt erstmal zweitrangieg.

Verfasst: 01.12.2005 21:58
von Dark
so, um nicht unnötig wieder einen Thread zu öffnen stell ich mein nächstes Problem auch hier.

wie bekannt bin ich ab 14.11. ja nun in H4 gerutscht. Für den Zeitraum vom 1.11.2005 - 14.11.2005 habe ich anteilig noch mein Arbeitslosengeld erhalten. Heute schau ich auf meinem Kontoauszug und naja was soll ich sagen mir wurden meine 159€ ALG2 überwiesen (welche mir bis zustehen, mal sehen was mir der Widerspruch bringt). Aber was ist mit der Zeit vom 15.11.2005 - 30.11.2005? Ich also nun hin zum Amt und Nachgefragt. Als Antwort kam "Ihnen steht für diesen Zeitraum kein ALG2 zu, da ihre Bewilligung ab 1.12.2005 gilt." Auf meine Frage wie das sein kann, obwohl ich pünktlich meinen Antrag abgegeben habe und mir bestätigt wurde das nach Ablauf des ALG1 ALG2 ab 15.11.2005 weitergeführt wird. Würde mir folgendes gesagt "Tja so wie ich das hier sehe haben Sie im November anteilig ihr ALG1 erhalten. Das wird als Einkommen auf ihr ALG2 angerechnet also steht ihnen für November nicht´s weiter zu".

Kann das denn echt sein, langsam glaube ich das ich wirklich vom Pech verfolgt bin. :cry:

Anrechnung

Verfasst: 01.12.2005 23:04
von Hermann Reich-Förster
Das ist ja wohl echt der Hammer! Das kann ja wohl nicht wahr sein. :x

ALG1 als Einkommen aufs ALG2 anrechnen? Das hab' ich ja noch nie gehört. Die scheinen auf Eurer ARGE das SGB aber ganz besonders kreativ auszulegen. :roll:

Der Kreis oder die Stadt, wo Du wohnst scheint wohl Finanzprobleme zu haben, die auf die Erwerbslosen abgewälzt werden sollen. Diese Salami-Taktik scheint Methode zu haben. :evil:

Erst mal Widerspruch wegen der der Fristwahrung, und dann sollen die Dir erst mal vorrechnen, wie die darauf kommen. Bin ja gespannt, was für Winkelzüge die sich ausdenken, um ihre Entscheidung zu begründen. :?

Verfasst: 02.12.2005 15:19
von Dark
ja, wie gesagt, so wie es aussieht bin ich echt vom Pech verfolgt.
Da ich jetzt wirklich keine Lust mehr hatte mich da jedesmal aufzuregen, habe ich nun einen Brief an die Arbeitsagentur in "Gardelegen" (ja kann ruhig jeder wissen :P geschrieben.

Folgendes ist mit aufgeführt:

- Warum man bei ein und der selben Frage von zwei unterschiedlichen Arbeitsagentur Mitarbeiter verschiedene Antworten bekommt.

- Eine genaue Aufschlüsselung habe ich nun verlange wie und warum ich das anteilig ALG2 nicht bekomme.

- desweiteren ist ja wohl auch später ein Nachweis für´s Finazamt wichtig die wollen ja auch wissen was in dem Zeitraum vom bis zum 30.11.2005 los war.


Und ganz unten noch schön Fettgedruckt das ich alles schriftlich von dennen zugeschickt haben möchte, damit falls nötig ich rechliche Schritte eingehen werde.


Auch hier halte ich euch auf den laufenden was nun rauskommt. Werde bestimmt Anfang nächster Woche eine Reaktion bekommen.

Und vielen Dank an "Hermann Reich-Förster" gerade sollche Aussagen machen mir Mut sodas ich kämpfe und mich dort nicht unterkriegen lasse.

Verfasst: 03.12.2005 22:51
von Enno
Hallo,
da ich den Webbi kenne, wollte ich mal schauen was das hier für ein Forum ist und wenn ich das las musste ich mich gleich mal registrieren :-)

Wenn man das liest, ist das wirklich der Hammer. Aber das ist auch typisch Verwaltung, und ich weiß mit der Aussage wovon ich rede.

Da mich selber Hartz IV nicht betrifft, kann ich direkt dazu nichts sagen.
Aber eins steht fest. Mündliche Aussagen helfen Dir nicht weiter. Der schriftliche Weg ist hier in jedem Fall der bessere. Nur an geschriebenen Sachen kannst Du jemanden festnageln.
Ich habe mich schon häufiger mit Ämtern und Behörden rumgeschlagen, man muß versuchen die mit eigenen Mitteln zu schlagen.
D.h., sollte Dir in dem Bescheid etwas unstimmig oder nur unverständlich sein, lege Wiederspruch ein und verlange eine schriftliche Erläuterung des Sachverhaltes.
Schreiben ist hier Macht und anhand der Beiträge scheint Dir das nicht schwer zu fallen, also nutze das. Immer nerven, fordern und fragen (schriftlich). Solltest Du aufs Arbeitsamt gehen notiere Dir vor dem Angestellten Datum, seine Aussage und frage nach dem Namen. Hier wirst Du dann gleich merken, ob dieser weiß was er tut.
Vielleicht brauchst Du das später noch einmal.

Was ich aus meinem Verwandtenkreis mitbekomme scheint das Thema HartzIV auf den Ämtern große Unstimmigkeiten hervorzurufen. Das liegt an der Unüberschaubarkeit des Ganzen. Die wenigsten Sachbarbeiter scheinen sich hier genauestens auszukennen, so ist die Fehlerquote hoch.
Gerade dein Fall ist ziemlich kompliziert und es scheint in der Auslegung von Gesetzen verschiedene Ansichten zu geben.

Und wenn es Dir dann mal endgültig reicht einfach mal schriftlich beschweren. Es kann ja nicht sein, dass jeder etwas anderes erzählt. Wenn man dies tut, muß man aber genau schreiben können, wann welcher Sachbearbeiter Was gesagt hat.

solche Beschwerden werden an der richtigen Stelle seh ernst genommen, sofern diese sachlich bleiben. Die richtige Stelle ist dan aber nicht dein örtliches Arbeitsamt.....

Nicht verzagen, nachlesen und dich wehren...


Gruß Enno

Verfasst: 08.12.2005 18:09
von Dark
So, ich halte euch ja immer auf den Laufenden.

Soebend erhielt ich einen Anruf der Agentur für Arbeit. Die Sachbearbeiterin erklärte mir das sie mein Schreiben erhalten hat.
Formal kann sie mir nur soviel dazu sagen das ich zwar Anspruch auf ALG2 für den Zeitraum vom 15.11. - 30.11. hätte, dennoch die Agentur mich nicht für Hilfebedürftig eigestuft hat und mir dadurch der Anteil gestrichen wurde. Auch sagte Sie mir das ich ja einen Widerspruch gegen meinen ALG2 Antrag am laufen habe, sollte sich herausstellen das mir der Grundsatz von 331€ zusteht erhalte ich auch für den Zeitraum vom 15.11 - 30.11. das Geld. Eine schriftliche Erklärung wird mir aber im laufe der nächsten Woche zugeschickt.

Diese werde ich euch dann hier mal präsentieren. Ich scan dann mal ihre Erklärung ein und poste sie euch hier. bzw verlinke sie.

:roll:

Verfasst: 29.03.2006 11:58
von Dark
so, da ich ja versprochen habe euch auf dem laufenden zu halten hier meine neue Info. Nach fast einem halben Jahr habe ich nun auf meinen Wiederspruch bescheid bekommen.

Und was soll ich sagen, ich bekomme jetzt meine 331€ + einen Befristeten Zuschlag in höhe von 103€ monatlich vom 1.12.2005 - 30.4.2006