Pleite mit Ich AG, Antrag auf ALG2?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

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Corinna
Beiträge: 2
Registriert: 27.10.2005 16:20

Pleite mit Ich AG, Antrag auf ALG2?

Beitrag von Corinna »

Hallo,
die Förderung meiner Ich AG läuft am 15.12.2005 aus (1.Jahr).
An einer Weiterführung bin ich nicht interessiert.
Frage1: Kann ich ALG 2 beantragen?
Frage2: Wenn ja, muss ich was bestimmtes beachten wegen der Ich AG und wann müsste (sollte) ich den Antrag stellen?
Im Antrag habe ich was von einer Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) gelesen, ich habe aber keinen Cent Gewinn gemacht, allerdings auch keine nennenswerten Ausgaben gehabt, muss ich trotzdem so eine Aufstellung machen? Wenn ja, gibt es Tipps wie ich die mache?
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Flunk
Site Admin
Beiträge: 780
Registriert: 15.04.2005 16:24
Wohnort: Thalheim im Erzgebirge

Beitrag von Flunk »

Hallo Corinna,
zuerst einmal willkommen hier im Forum.
Ich möchte mal kurz anfangen. Ich kann selber nicht alles erklären.
Ich weiss aber das man wenn man die Kleinunternehmerreglung gewählt hat lediglich eine Formlose Einnahme Überschuss Rechnung erstellen muss.

Ist ganz einfach. Du schreibst auf einen Zettel auf der einen Seite alle Einnahmen und auf der anderen Seite alle Ausgaben dann machst Du einen Strich darunter und errechnest den Gewinn oder den Verlsut.

Wenn Du bedürftig bist wirst Du dann sicher auch ALG 2 bekommen.Und wenn Du schon jetzt bedürftig bist dann kannst Du den Antrag sicher auch schon jetzt stellen.

Ich hoffe das ich nichts falsches geschrieben habe was den ALG 2 Antrag betrifft.
Carola wird mich bestimmt verbessern oder ergänzen.

Die Einnahme Überschuss rechnung müsst Du ja auch für Deine Steuererkläung erstellen. Das hättest Du sicher auch schon für 2004 machen müssen wenn Du seit den 15.12.2004 selbständig bist.

Grüße Flunk
Corinna
Beiträge: 2
Registriert: 27.10.2005 16:20

Beitrag von Corinna »

Danke Flunk, das hilft mir schon mal weiter
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