HIlfe neue Wohnung Erstausstattung?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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cosmo83
Beiträge: 1
Registriert: 09.12.2006 13:50

HIlfe neue Wohnung Erstausstattung?

Beitrag von cosmo83 »

HI,

Wohne seit fast 1,5 Jahren in einer Wohnung mit 485,07 Warmmiete,

Das amt zahlt mir die Miete und Unterhalt also insgesamt ca. 820,00 €

ich habe jetzt ein jahr keine miete bezahlt. Muss also die wohnung räumen.
habe ich nach dem umzug anspruch auf eine Erstausstattung in kleinem Rahmen da mir ja in der neuen Wohnung ein paar sachen fehlen z.b. habe ich dort keine Küche????
grüße

cosmo

Ps wäre sher nett wenn die antwort direkt an meine email geht

msarder@web.de

danke vielmals
blade80
Beiträge: 247
Registriert: 03.11.2006 15:58

Beitrag von blade80 »

ERSTausstattung

beantwortet deine Frage ;)

Evtl. als Darlehen.
submarin
Beiträge: 489
Registriert: 04.03.2006 00:38
Wohnort: Hamburg

Beitrag von submarin »

Es kann durchaus sein, dass Sie Anspruch auf die Ausstattung der Küche haben, mehr Infos dazu unter:

http://www.erwerbslos.de/index.php?opti ... &Itemid=67
ballsport
Beiträge: 250
Registriert: 02.12.2005 10:38
Wohnort: Bremen (HB)
Kontaktdaten:

Beitrag von ballsport »

hallo!

anspruch auf eine neue küche hat nur, wenn man das erste mal von zu hause, sprich bei den eltern weg, in eine eigene wohnung zieht.

habe dieses erst vor etwas mehr als einem jahr durchgemacht, daher kann ich dieses auch so direkt sagen.
sind nach unserem umzug in die jetzige wohnung ebenfalls zur arge, da in der wohnung keine küche vorhanden war.
fazit: nur wer das erste mal eine eigene wohnung bezieht hat anspruch auf eine erstausstattung/küche. es wäre einem von vorn herein klar, das man bei einem eventuellen umzug sich solche dinge anschaffen müsse und da man ja ansparungen machen muss/soll dieses dann auch davon finanzierbar sei (egal ob neu oder gebraucht).

auch klage beim sozialgericht hat nix gebracht.

also mache dir nicht allzu große hoffnungen. versuche eher es wie blade geschrieben hat, ein darlehen zu bekommen. vielleicht hast du glück (drücke jedenfalls ganz feste de daumen dafür) das du einen super sb hast, der dem zustimmt.

P.S. haben trotz klage keine bekommen obwohl wir damals einen säugling und zwei weitere kids mit angegeben haben die in unserer bg wohnen ....
Carmen

Meine Antworten stellen nur meine persönliche Meinung bzw. eigene Erfahrungen dar und sind KEINE Rechtsberatung! Dafür sind Anwälte bzw. Gerichte zuständig!
blade80
Beiträge: 247
Registriert: 03.11.2006 15:58

Beitrag von blade80 »

Muss dazu sagen, dass ( zumindest hier ) wir als Sachbearbeiter ein bisschen Ermessen haben und ich auch schon gewährt habe in einzelfällen. im rahmen einer einzelfallentscheidung.
submarin
Beiträge: 489
Registriert: 04.03.2006 00:38
Wohnort: Hamburg

Beitrag von submarin »

Aus der Erfahrung eines Einzelnen ergibt sich keine allgemein gültige Rechtssprechung. Sowas wird regional unterschiedlich gehändelt, die Entscheidung eines Sozialgerichts hat keine Relevanz für Betroffene, die woanders leben.
Der Anspruch sollte auf jeden Fall ggfs. gerichtlich eingefordert werden, nur so kann sich noch was bewegen.
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