HI,
Wohne seit fast 1,5 Jahren in einer Wohnung mit 485,07 Warmmiete,
Das amt zahlt mir die Miete und Unterhalt also insgesamt ca. 820,00 €
ich habe jetzt ein jahr keine miete bezahlt. Muss also die wohnung räumen.
habe ich nach dem umzug anspruch auf eine Erstausstattung in kleinem Rahmen da mir ja in der neuen Wohnung ein paar sachen fehlen z.b. habe ich dort keine Küche????
grüße
cosmo
Ps wäre sher nett wenn die antwort direkt an meine email geht
msarder@web.de
danke vielmals
HIlfe neue Wohnung Erstausstattung?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Es kann durchaus sein, dass Sie Anspruch auf die Ausstattung der Küche haben, mehr Infos dazu unter:
http://www.erwerbslos.de/index.php?opti ... &Itemid=67
http://www.erwerbslos.de/index.php?opti ... &Itemid=67
hallo!
anspruch auf eine neue küche hat nur, wenn man das erste mal von zu hause, sprich bei den eltern weg, in eine eigene wohnung zieht.
habe dieses erst vor etwas mehr als einem jahr durchgemacht, daher kann ich dieses auch so direkt sagen.
sind nach unserem umzug in die jetzige wohnung ebenfalls zur arge, da in der wohnung keine küche vorhanden war.
fazit: nur wer das erste mal eine eigene wohnung bezieht hat anspruch auf eine erstausstattung/küche. es wäre einem von vorn herein klar, das man bei einem eventuellen umzug sich solche dinge anschaffen müsse und da man ja ansparungen machen muss/soll dieses dann auch davon finanzierbar sei (egal ob neu oder gebraucht).
auch klage beim sozialgericht hat nix gebracht.
also mache dir nicht allzu große hoffnungen. versuche eher es wie blade geschrieben hat, ein darlehen zu bekommen. vielleicht hast du glück (drücke jedenfalls ganz feste de daumen dafür) das du einen super sb hast, der dem zustimmt.
P.S. haben trotz klage keine bekommen obwohl wir damals einen säugling und zwei weitere kids mit angegeben haben die in unserer bg wohnen ....
anspruch auf eine neue küche hat nur, wenn man das erste mal von zu hause, sprich bei den eltern weg, in eine eigene wohnung zieht.
habe dieses erst vor etwas mehr als einem jahr durchgemacht, daher kann ich dieses auch so direkt sagen.
sind nach unserem umzug in die jetzige wohnung ebenfalls zur arge, da in der wohnung keine küche vorhanden war.
fazit: nur wer das erste mal eine eigene wohnung bezieht hat anspruch auf eine erstausstattung/küche. es wäre einem von vorn herein klar, das man bei einem eventuellen umzug sich solche dinge anschaffen müsse und da man ja ansparungen machen muss/soll dieses dann auch davon finanzierbar sei (egal ob neu oder gebraucht).
auch klage beim sozialgericht hat nix gebracht.
also mache dir nicht allzu große hoffnungen. versuche eher es wie blade geschrieben hat, ein darlehen zu bekommen. vielleicht hast du glück (drücke jedenfalls ganz feste de daumen dafür) das du einen super sb hast, der dem zustimmt.
P.S. haben trotz klage keine bekommen obwohl wir damals einen säugling und zwei weitere kids mit angegeben haben die in unserer bg wohnen ....
Carmen
Meine Antworten stellen nur meine persönliche Meinung bzw. eigene Erfahrungen dar und sind KEINE Rechtsberatung! Dafür sind Anwälte bzw. Gerichte zuständig!
Meine Antworten stellen nur meine persönliche Meinung bzw. eigene Erfahrungen dar und sind KEINE Rechtsberatung! Dafür sind Anwälte bzw. Gerichte zuständig!
Aus der Erfahrung eines Einzelnen ergibt sich keine allgemein gültige Rechtssprechung. Sowas wird regional unterschiedlich gehändelt, die Entscheidung eines Sozialgerichts hat keine Relevanz für Betroffene, die woanders leben.
Der Anspruch sollte auf jeden Fall ggfs. gerichtlich eingefordert werden, nur so kann sich noch was bewegen.
Der Anspruch sollte auf jeden Fall ggfs. gerichtlich eingefordert werden, nur so kann sich noch was bewegen.