bedarfsgemeinschaft?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
sonnenbruder
Beiträge: 1
Registriert: 08.12.2006 17:00

bedarfsgemeinschaft?

Beitrag von sonnenbruder »

hallo,

ich bin noch bis ende februar 2007 student in erfurt. danach werde ich zu meiner freundin nach berlin ziehen - sie hat eine 44m² 2-raum-wohnung (400€ warmmiete + strom) und verdient 1400€ brutto. gelten wir schon als bedarfsgemeinschaft wenn ich zu ihr ziehe? wird ihr gehalt voll angerechnet? nach abzug von miete, strom, telefon, versicherungen hat sie selbst gerademal 300€ zum leben, da wird sie mich unmöglich mit durchfüttern können!
wäre dankbar für ein paar infos und tips zu diesem thema!
psytec
Beiträge: 2
Registriert: 08.12.2006 14:30

Beitrag von psytec »

Edit: 1. Abmahnung!

Beiträge die zum Sozialhilfebetrug aufrufen und/oder dazu anleiten,
werden hier nicht geduldet.

Ralf Hagelstein - Moderator
submarin
Beiträge: 489
Registriert: 04.03.2006 00:38
Wohnort: Hamburg

Beitrag von submarin »

Wenn einer der folgenden Punkte zutrifft, dann leben Sie in einer eheähnlichen Gemeinschaft mit Ihrer Freundin. Und natürlich, wenn Sie von sich aus angeben, in einer solchen zu leben.

SGBII §7
(3a) Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner

1.
länger als ein Jahr zusammenleben,

2.
mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,

3.
Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder

4.
befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.

Trifft nichts davon zu, keine eheähnliche Gemeinschaft und keine Anrechnung des Einkommens der Freundin.
buxi
Beiträge: 487
Registriert: 28.04.2006 17:31

Beitrag von buxi »

Wozu die Abmahnung??? Mit welchem Wort wurde hier denn zum Sozialhilfebetrug aufgefordert????
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo buxi
Die Abmahnung erfolgte für den Inhalt, den der user psytec hier hingeschrieben hatte.
Das ist gelöscht worden weil hier sowas nicht erwünscht ist.
(ich hatte das selber nicht gelesen aber Ralf Hagelstein hat mit dem Löschen das richtige gemacht)
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
buxi
Beiträge: 487
Registriert: 28.04.2006 17:31

Beitrag von buxi »

ok, jetzt hab ichs auch verstanden, hatte diese gelöschte Nachricht auch nicht gelesen und dachte deshalb es hätte sich auf die Frage bezogen, die hier gestellt wurde....danke
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