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Selbstständig nach ALG2 - Zuschusse
Verfasst: 07.12.2006 18:32
von GF123
Hallo,
wenn man Hartz 4 bekommt und sich selbstständig machen will,
welche zuschusse, wieviel und für welchen Zeitraum man beantragen kann?
Ich bedanke mich vorraussichtlich.
mfg
Verfasst: 07.12.2006 19:08
von DjTermi
Das ist eine gute Frage nach weg fall vom EXGZ gibts da nichts mehr was mir spontan einfallen würde, sorry.
Verfasst: 07.12.2006 21:23
von GF123
Also wenn man sich selbständig machen will gibts wohl keine hilfe von Statt
Echt schade.
Verfasst: 07.12.2006 21:58
von DjTermi
Es gibt nur den Den Gründungszuschuss aber denn erhalten nur Bezieher des Arbeitslosengeldes I, nicht aber Empfänger des ALG II.
Voraussetzung zum Bezug des Gründungszuschusses ist, dass ein Anspruch auf Arbeitslosengeld I von mindestens 90 Tagen besteht.
Der Existenzgründer erhält bei Vorlage einer schlüssigen Geschäftsidee für neun Monate einen Zuschuss in Höhe von pauschal € 300 zum Arbeitslosengeld I. Dieser Zuschuss kann auf eine Dauer von bis zu 15 Monaten ausgedehnt werden.