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Was kann man überhaupt noch beantragen??Wichtig!
Verfasst: 06.12.2006 21:24
von fampeter
Ich bekomm die krise, gestern ist unsere waschmaschine kaputt gegangen, und als mein Mann heute zum Arbeitsamt gegangen ist und nachfragte ob wir denn eine neue beantragen könnten hieß es, man könne gar nichts mehr beantragen, es gäbe keine beihilfen mehr!?
Die sind ja lustig, wir haben 2 Kinder,da häuft sich soviel wäsche an, wo soll ich denn deren meinung nach die Wäsche waschen?Beim waschcenter kostet jede maschine (waschen,schleudern,trocknen) 6 euro und die ganze wäsche von hier bis dorthin zu schleppen ist auch net so leicht..
Hat jemand vielleicht von euch tipps,was wir da machen können??
Verfasst: 07.12.2006 06:40
von DjTermi
Viele bisherige einmalige Leistungen der Sozialhilfe wie z. B. Bekleidungsgeld, Weihnachtsbeihilfe, Ersatzbeschaffungen (z. B. für Waschmaschine, Kühlschrank usw.), einmalige Leistungen für besondere Anlässe (z. B. Schulanfang, Jugendweihe, Hochzeit, Kur usw.) sind künftig pauschal mit der Regelleistung abgegolten und werden nicht mehr extra gewährt
Am besten nach ein Darlehen für die Waschmaschine fragen
Verfasst: 13.12.2006 14:36
von Confused
ich habe das geld für eine neue waschmaschine auch nur als Darlehen bekommen, das liegt aber wohl auch im ermessen des Sachbearbeiters.
Viel Glück
Confused
Verfasst: 13.12.2006 14:44
von DjTermi
Das sind alles K-Leistungen, darum

Verfasst: 13.12.2006 18:33
von blade80
KANN Leistungen meint der gute Termi
Würde ein Darlehen beantragen.
Verfasst: 13.12.2006 19:38
von DjTermi
war zu faul um das auszu schreiben nach dem ich wieder eine der berühmte mail bekommen hatte @blade. PS: @ blade 180.000 Leute bekommen die immer, und haben jetzt den Button raus genommen mit Allen antworten, geil was.
Verfasst: 13.12.2006 22:46
von submarin
Um mal als Nicht-Mitarbeiterin der ArGe, aber mit sehr guten Erfolgsquoten im Zusammenhang mit meinen Widersprüchen und Klagen gegen Bescheide der ArGe zu schreiben:
Auch ein Ermessen kann nicht nach Tageslaune ausgeübt werden. Das Ermessen eines Sachbearbeiters kann ja von seiner Tagesform abhängen, aber darf nie willkürlich erfolgen. Ablehnung eines Darlehens müßte hier schon sehr gut begründet sein. Schriftlich beantragen, bei Ablehnung gibt es den Rechtsweg.
Sollte hier das Darlehen abgelehnt werden, tut Widerspruch und je nach Zeitdruck nach Ablehnung oder parallel Klage vor dem Sozialgericht not.