Seite 1 von 1
Hilfe! Zahlt das Amt Miete trotzdem???
Verfasst: 06.12.2006 10:18
von Jenny2309
Hallo Ihr da draußen
Ich habe ein Problem und vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen. Ich beziehe Hartz4. Zu meiner Bedarfsgemeinschaft gehören meine drei Kinder und mein Lebensgefährte. Wir haben leider versäumt gehabt einen Fortzahlungsantrag zu stellen weil wir erst im Juli zusammengezogen sind und ich dachte mein Antrag würde dann ab Juli laufen weil wir da alle Unterlagen vorgelegt haben aber Pustekuchen- war doch nur bis Ende Oktober. Nun habe ich einen Fortzahlungsantrag gestellt und nun wollen die alle möglichen Dinge vorgelegt haben... ist ja auch alles kein Problem: das einzige worüber ich mir Gedanken mache ist das meine Miete nicht gezahlt wird. Hab nun auch eine Abmahnung bekommen weil für Nov.-Dez. nicht gezahlt wurde. Da ich noch nicht alle Unterlagen fürs Amt zusammen hab wird mein Antrag noch nicht ganz bearbeitet. Kann ich das Amt trotzdem fragen ob sie mir die Miete zahlen können bzw. wisst ihr ob die das tun?
Verfasst: 06.12.2006 10:29
von buxi
Hallo Jenni
Erst mal großes Fragezeichen, ganz klar es war Dein Versäumnis den Folgeantrag rechtzeitig zu stellen. Ich würde jetzt ganz freundlich fragen, beim Sachbearbeiter ob er da rückwirkend was für Dich tun darf, das ist nämlich noch ein Fragezeichen, ob es überhaupt möglich ist rückwirkend vor Folgeantragstellung etwas zu bewirken. Im schlimmsten Fall zahlen sie erst ab dem Monat in dem der Folgeantrag eingegangen ist, egal ob die Unterlagen komplett waren. Ich weiß, das hilft Dir jetzt nicht viel weiter aber es kommen bestimmt später noch ein paar andere Antworten hier rein zu Deiner Frage. Wenn Du nicht so lange warten willst, ruf Deinen Sachbearbeiter an. Der kann sich in der Leistungsabteilung erkundigen.
Gruß buxi
Verfasst: 06.12.2006 10:34
von Jenny2309
den Fortzahlungsantrag habe ich am 12 Oktober gestellt, nachdem ich einen fortzahlungsantrag zugeschickt bekommen habe. Eine Antwort habe ich erst am 29. November erhalten. Da sie den Rückkaufswert meiner versicherung haben wollen musste ich den erst mal bei der versicherung beantragen. Kann also bis dahin keine vollständigen Unterlagen abgeben. Kontoauszüge und so haben sie aber schon.
Verfasst: 06.12.2006 11:01
von buxi
Jenny, ich bin der Meinung daß Du dann auch den Anspruch ab Oktober hast. Das Datum der Antragstellung ist gültig. Würde Dir empfehlen, persönlich bald zur Arge zu gehen und dort vorzusprechen, kannst auch ohne Termin hingehen, die haben sogar die Möglichkeit Dir das Geld bar auszuzahlen. Auch wenn sie mit der Antragbearbeitung noch nicht fertig sind können sie Dich nicht mit Mietschulden hängen lassen, sonst verursachen sie dadurch eine drohende Obdachlosigkeit. Sag das denen wörtlich, damit sie die Dringlichkeit erkennen. Manchen SBs muß man nämlich so auf die Sprünge helfen.
Viel Glück buxi
Verfasst: 11.12.2006 18:08
von Jenny2309
Ich war letzte Woche Freitag bei meiner SBin. Habe Sie gefragt ob sie wenigstens schon mal die Miete überweisen kann da ich eine Abmahnung erhalten habe und die Frist, die ich bekommen habe bereits abgelaufen ist. Sie meinte "Nein, das geht nicht da sie den Antrag noch nicht vollständig bearbeitet hat" . Ich hab soooo Angst nun eine Kündigung zu bekommen und das kurz vor Weihnachten mit meinen Kindern die allesamt kleiner wie 4 Jahre sind. Kann ich noch irgendwelche Register ziehen oder muss ich das nun eben so hinnehmen und abwarten bis meine Unterlagen vollständig sind und sie meinen Antrag vollständig bearbeitet hat? Hier sind doch auch ein paar Sachbearbeiter... könnt ihr mir BITTE helfen?
Verfasst: 11.12.2006 18:25
von MichaelW
Jenny,
wenn Du kleine Kinder hast, bist Du sozusagen unkündbar!
Sozusagen, das heißt, Dein Vermieter kann dir zwar kündigen, aber er kann diese Kündigung nicht durchsetzen. Dich also nicht auf die Straße setzen.
Das ist so in unserem System.
Es gibt Leute, die das gnadenlos ausnutzen. Also sich irgendwo einmieten und niemals auch nur eine Miete zahlen. Solange sie die Kinder-Produktion aufrecht erhalten, darf keine Zwangsräumung stattfinden.
Natürlich steht es dem Vermieter frei, sie auf Nachzahlung und Schadenersatz zu verklagen. Aber da bei ihnen ja nichts zu holen ist, verschafft er sich damit nur zusätzliche (Gerichts)Kosten.
Das nur zur Information über unser tolles System.
Und nicht etwa, weil ich Dich da einordnen will.
Also keine Sorge. Das Schlimmste, was dir passieren kann, ist, daß der Vermieter nicht mehr mit Dir redet. Oder nur noch über seinen Anwalt.
Verfasst: 11.12.2006 19:01
von D_C
Hallo Michael,
soweit ich weiß stimmt das so nicht ganz.
Wenn 2 Monatsmieten nacheinander in Rückstand sind, dann kann ihr gekündigt werden. Sie hätte nur die Möglichkeit der Kündigung wegen unbilliger Härte zu Widersprechen, das geht aber auch nur einmal.
Gruß
DC
Verfasst: 12.12.2006 11:43
von Jenny2309
Ich habe morgen um 11 Uhr einen neuen termin. Bei dem werde ich auch meine restlichen unterlagen abgeben. Wie ist das denn, kann ich dann eine Zahlung bar auf die Hand verlangen? Oder muss ich erst warten bis sie das dann endlcih mal zu Ende bearbeitet hat, bzw. wie lange dauert denn dann so eine bearbeitung? Wieder zwei Wochen??? Könnt ihr mir vielleicht Tipps geben, wie ich freundlich, trotzdem bestimmend etwas Geld erhalten kann? Ich bin absolut blank. Hab für zwei Wochen nur noch sechs Euro im Geldbeutel und hab keine Lust schon wieder meine Mutter nach etwas Geld zu fragen.
Verfasst: 12.12.2006 13:52
von buxi
Jenny, veruche Deinem Sachbearbeiter ins Gewissen zu reden damit er Dir das Geld gleich bar auszahlt, ich weiß, daß es diese Möglichkeit gibt. Wenn das nicht hilft verlangst Du umgehend ein Gespräch mit seinem Vorgesetzten oder dem Team-Abteilungsleiter. Mach Deine drohende Obdachlosigkeit mit kleinem Kind noch einmal klar. Wenn das auch nicht hilft drohst Du umgehend die Medien einzuschalten: Frontal 21, Plus Minus, Stern TV, Report usw. Ich würde es dann bei einer Drohung auch nicht belassen, ich würde das tatsächlich tun!!! So weit kann es nicht gehen, daß Mutter mit kleinem Kind zu Weihnachten obdachlos wird nur weil die Arge-Mitarbeiter den Allerwertesten nich in Gang kriegen!!!
Gruß und Daumen drück für morgen....buxi
Scheib aber bitte das Ergebnis hier rein, interessiert mich wie es Dir ergangen ist!
Verfasst: 12.12.2006 17:28
von Jenny2309
buxi, also muss ich nicht abwarten bis sie das alles geprüft hat und so? Sie meinte nämlich schon am Freitag das sie erst mal alle Unterlagen braucht und dann erst mal prüfen muss ob mir noch Hartz 4 zusteht. Sie ist ziemlich unfreundlich... Hab Angst vor morgen da ich in manchen Situationen nicht weiss was ich sagen soll...
Verfasst: 12.12.2006 17:38
von DjTermi
Habe Dir eine mail geschickt !!!
Verfasst: 12.12.2006 18:47
von Jenny2309
Vielen Dank für eure Hilfe. Werde euch morgen erzählen wie es gelaufen ist.
Verfasst: 23.12.2006 11:18
von buxi
Hallo Jenny, schade, daß Du nicht mehr berichtet hast, ich hoffe es geht Dir und Deinen Kindern gut und alles hat sich zu Deiner Zufriedenheit geregelt....gerade vor Weihnachten.
In diesem Sinne ein frohes Fest
Gruß buxi