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Berechnung zu berücksichtigendes Einkommen

Verfasst: 05.12.2006 23:15
von JoeB
Hallo Leute, ich hab nun auch endlich den Bescheid über die Bewilligung von Leistungen bekommen. In der Berechnung wurden die Kinder rausgenommen, da sie in Ausbildung sind und Sparbücher haben. Soweit so schlecht. Was ich nun aber icht verstehe ist: warum werden die Einkommen der Kinder beim zu berücksichtigenden Gesamteinkommen sehrwohl dazugerechnet ??? Ist das überhaupt rechtens ? Im Bescheid steht ausdrücklich: X und Y haben einzusetzendes Vermögen und wurden somit aus der Berechnung herausgenommen. In der Einkommensberechnung sind sie aber mitgerechnet... Was stimmt denn nun ? Oder ist beides richtig ?
Ich bekomme als Antragsteller zur Sicherung des Lebensunterhaltes 311 €, meine Frau auch, ich dachte der Antragsteller bekommt 345 €, oder gilt das nur für Alleinstehende ?
Danke im Voraus für Eure Antworten

Verfasst: 06.12.2006 18:44
von blade80
345 gilt für alleinstehende, 311 für Paare.