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Frage zur einhaltung einer Frist.....
Verfasst: 05.12.2006 18:40
von Stefan38
Hallo, ich habe laut (Poststempel am 01.12.06) eine Einladung zu einem Gespräch beim Arbeitsamt bekommen, da aber duch das Wocheende bedingt (01.12.06 Freitag - 03.12.06 Sonntag) der Brief erst Gestern in meinem Postkasten ankam und der Termin zum Gespräch schon am (05.12.06 Mittwoch) sein soll, stellt sich mir nun die frage, ob das Arbeitsamt in diesem sinne seine Fristen mit der Einladung zu diesem doch recht kuzfristigem Termin eingehalten hat?
Kann mir hierzu einer Auskunft geben?
Mfg.
Verfasst: 05.12.2006 18:56
von nonsens
Ich denke mal schon, wenn Du einen Job bekommen kannst, musst du ja auch kurzfristig für eine Bewerbung verfügbar sein oder?
Bist Du denn in einem Arbeitsverhältnis`? Oder Nebenjob? Wenn nicht, können die ein kurzfristiges Erscheinen von Dir verlangen, da Du die zeit ja hättest........
Verfasst: 05.12.2006 19:06
von DjTermi
DA du den Arbeitsmarkt ja frei zu verfügung stehst , geht man davon aus das Du auch Kurzfristig kommen kannst.
Auch wenn Du ein nebenjob hast, geht jeder Termin bei der Agentur vor , wenn Du Leistungen erhälst !
Verfasst: 05.12.2006 19:34
von nonsens
DjTermi hat geschrieben:DA du den Arbeitsmarkt ja frei zu verfügung stehst , geht man davon aus das Du auch Kurzfristig kommen kannst.
Auch wenn Du ein nebenjob hast, geht jeder Termin bei der Agentur vor , wenn Du Leistungen erhälst !
mein gedankenweg

und somit haben wir das auch geklärt

Verfasst: 06.12.2006 13:55
von struppelpeter
ja damit ist aber nicht geklärt welche fristen es da gibt.
mir passiert das andauernt.
letzte woche brief bekommen datum 27.november 2006, poststempel vom 29. november 2006, bitte kommen sie am 29.11.2006 um 09:45 zu einem persönlichen gespräch. post kommt bei mir so zwischen 10:00 -12:00 manchmal auch 13:00. jedesmal angerufen und gefragt wie ich das denn jetzt machen solle. dann plötzlich termin in einer woche. naja! mir wurde auch schon nahe gelegt mir ein handy anzuschaffen, da ich ja kein besässe

das könnte man mir negativ auslegen. demnächst bekommen wir noch ein halsband oder piepser (wie feuerwehr usw.) wo wir dann auf knopdruck springen müssen, weil jetzt sind wir ja immer erreichbar und müssen dann innerhalb von 1 stunde reagieren. oh ich ahne böses!
mfg struppelpeter
Verfasst: 06.12.2006 14:08
von DjTermi
Fakt ist das Du denn Arbeitsmarkt zu verfügen stehen musst, so das Du Post und Anrufe entgegen nehmen kannst.
Solange das mit den Terminen doch klappt ist doch alles ok, wenn Du den zu spät bekommst wird keiner was sagen/ können. Da das Amt auch ersteinmal nachlegen muss das Du auch tatsächlich den Termin erhalten hast

Verfasst: 06.12.2006 17:47
von struppelpeter
danke djtermi
bis jetzt kam ich auch super mit meiner Sachbearbeiterin klar.
also kann ich deiner anwort entnehmen
Fakt ist das Du denn Arbeitsmarkt zu verfügen stehen musst, so das Du Post und Anrufe entgegen nehmen kannst.
das ich verpflichtet bin ein handy zuhaben.
mfg struppelpeter
Verfasst: 06.12.2006 18:27
von Gast
Nix Handy, werktäglich in den Briefkasten mußt Du gucken, so steht es in der "Erreichbarkeitsanordnung" des SGB III, die nun auch für das SGB II gilt.
Anordnung des Verwaltungsrats der Bundesanstalt für Arbeit
zur Pflicht des Arbeitslosen, Vorschlägen des Arbeitsamtes zur beruflichen
Eingliederung zeit- und ortsnah Folge leisten zu können
(Erreichbarkeits-Anordnung - EAO -)
Quelle:
PeNG!
Verfasst: 06.12.2006 18:35
von ballsport
@Ralf
Aber was macht man, wenn man wie gewohnt jeden Tag in den Briefkasten schaut, die Post aber leider seeeeeeeeeehr langsam ist und erst in der Mittagszeit eine Einladung zur Arge eintrudelt, wo der Termin aber für genau den Tag am Vormittag war???
Denn es kommt ja leider Gottes immer wieder vor, das die Post sich endlos Zeit lässt mit dem Austragen (Befördern der Briefe) und man als ALG2-Empfänger ind genau solch einem Fall dann voll der ge*****te ist.
Uns hat das schon mal eine Sperre für ein paar Tage gebracht, denn die Arge hat von uns verlangt den Beweis zu erbringen, das der Brief nicht ordnungsgemäß angekommen ist.
Verfasst: 06.12.2006 18:50
von Gast
Es ist immer der Absender in der Nachweispflicht.
Solche Kürzungen niemals hinnehmen. Immer Widerspruch einlegen.