Frage zur einhaltung einer Frist.....

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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Stefan38
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Frage zur einhaltung einer Frist.....

Beitrag von Stefan38 »

Hallo, ich habe laut (Poststempel am 01.12.06) eine Einladung zu einem Gespräch beim Arbeitsamt bekommen, da aber duch das Wocheende bedingt (01.12.06 Freitag - 03.12.06 Sonntag) der Brief erst Gestern in meinem Postkasten ankam und der Termin zum Gespräch schon am (05.12.06 Mittwoch) sein soll, stellt sich mir nun die frage, ob das Arbeitsamt in diesem sinne seine Fristen mit der Einladung zu diesem doch recht kuzfristigem Termin eingehalten hat?
Kann mir hierzu einer Auskunft geben?
Mfg.
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nonsens
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Beitrag von nonsens »

Ich denke mal schon, wenn Du einen Job bekommen kannst, musst du ja auch kurzfristig für eine Bewerbung verfügbar sein oder?

Bist Du denn in einem Arbeitsverhältnis`? Oder Nebenjob? Wenn nicht, können die ein kurzfristiges Erscheinen von Dir verlangen, da Du die zeit ja hättest........
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

DA du den Arbeitsmarkt ja frei zu verfügung stehst , geht man davon aus das Du auch Kurzfristig kommen kannst.
Auch wenn Du ein nebenjob hast, geht jeder Termin bei der Agentur vor , wenn Du Leistungen erhälst !
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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nonsens
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Beitrag von nonsens »

DjTermi hat geschrieben:DA du den Arbeitsmarkt ja frei zu verfügung stehst , geht man davon aus das Du auch Kurzfristig kommen kannst.
Auch wenn Du ein nebenjob hast, geht jeder Termin bei der Agentur vor , wenn Du Leistungen erhälst !
mein gedankenweg :D und somit haben wir das auch geklärt ;)
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struppelpeter
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Beitrag von struppelpeter »

ja damit ist aber nicht geklärt welche fristen es da gibt.
mir passiert das andauernt.
letzte woche brief bekommen datum 27.november 2006, poststempel vom 29. november 2006, bitte kommen sie am 29.11.2006 um 09:45 zu einem persönlichen gespräch. post kommt bei mir so zwischen 10:00 -12:00 manchmal auch 13:00. jedesmal angerufen und gefragt wie ich das denn jetzt machen solle. dann plötzlich termin in einer woche. naja! mir wurde auch schon nahe gelegt mir ein handy anzuschaffen, da ich ja kein besässe ;-) das könnte man mir negativ auslegen. demnächst bekommen wir noch ein halsband oder piepser (wie feuerwehr usw.) wo wir dann auf knopdruck springen müssen, weil jetzt sind wir ja immer erreichbar und müssen dann innerhalb von 1 stunde reagieren. oh ich ahne böses!

mfg struppelpeter
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Fakt ist das Du denn Arbeitsmarkt zu verfügen stehen musst, so das Du Post und Anrufe entgegen nehmen kannst.

Solange das mit den Terminen doch klappt ist doch alles ok, wenn Du den zu spät bekommst wird keiner was sagen/ können. Da das Amt auch ersteinmal nachlegen muss das Du auch tatsächlich den Termin erhalten hast ;)
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
struppelpeter
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Beitrag von struppelpeter »

danke djtermi

bis jetzt kam ich auch super mit meiner Sachbearbeiterin klar.
also kann ich deiner anwort entnehmen
Fakt ist das Du denn Arbeitsmarkt zu verfügen stehen musst, so das Du Post und Anrufe entgegen nehmen kannst.
das ich verpflichtet bin ein handy zuhaben.

mfg struppelpeter
Gast

Beitrag von Gast »

Nix Handy, werktäglich in den Briefkasten mußt Du gucken, so steht es in der "Erreichbarkeitsanordnung" des SGB III, die nun auch für das SGB II gilt.
Anordnung des Verwaltungsrats der Bundesanstalt für Arbeit
zur Pflicht des Arbeitslosen, Vorschlägen des Arbeitsamtes zur beruflichen
Eingliederung zeit- und ortsnah Folge leisten zu können
(Erreichbarkeits-Anordnung - EAO -)
Quelle: PeNG!
ballsport
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Beitrag von ballsport »

@Ralf

Aber was macht man, wenn man wie gewohnt jeden Tag in den Briefkasten schaut, die Post aber leider seeeeeeeeeehr langsam ist und erst in der Mittagszeit eine Einladung zur Arge eintrudelt, wo der Termin aber für genau den Tag am Vormittag war???

Denn es kommt ja leider Gottes immer wieder vor, das die Post sich endlos Zeit lässt mit dem Austragen (Befördern der Briefe) und man als ALG2-Empfänger ind genau solch einem Fall dann voll der ge*****te ist.
Uns hat das schon mal eine Sperre für ein paar Tage gebracht, denn die Arge hat von uns verlangt den Beweis zu erbringen, das der Brief nicht ordnungsgemäß angekommen ist.
Carmen

Meine Antworten stellen nur meine persönliche Meinung bzw. eigene Erfahrungen dar und sind KEINE Rechtsberatung! Dafür sind Anwälte bzw. Gerichte zuständig!
Gast

Beitrag von Gast »

Es ist immer der Absender in der Nachweispflicht.

Solche Kürzungen niemals hinnehmen. Immer Widerspruch einlegen.
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