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Hartz 4 und Unterhaltstitel !!!!!

Verfasst: 26.10.2005 12:37
von -us-
Hallo ihrs !

Ist euch eigentlich klar das jeder ehemals Unterhaltspflichtige Hartz 4 Empfänger eine Änderungsklage für die Unterhaltstiteln von Angehörigen beim Familiengericht einreichen muss ?

Die Kosten für den RA und der Klage werden von der Staatskasse übernommen.

Gruss -US-