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brauche dringend eine Wohnung. Bitte um hilfe

Verfasst: 05.12.2006 00:32
von adr
Hallo,

seit kurzem ist ein neues gesetz raus gekommen, welches jugendlichen eine eigene Wohnung nicht zugesteht, wenn sie bei den eltern wohnen können.

bei mir ist es allerdings so, das meine eltern verstorben sind und mir das jobcenter bereits mehrmals die kostenübernahme für eine Wohnung verweigerte, weil ich ja bei meiner Oma leben könne.

Es kann doch nicht richtig sein, das ich bis zum 25 lebensjahr bei meiner Oma wohnen muß, oder? Ist meine Oma zur fürsorge verpflichtet?!

Eine Wohnung ist für mich sehr wichtig. ich würde mich über tipps und tricks und sonstige anregungen sehr freuen.

mfg

Wohnung

Verfasst: 05.12.2006 01:05
von Dreamliner05
Also, das wäre ja die Höhe wenn das Jobcenter von dir verlangt das du bei deiner Oma leben könntest.

Verfasst: 05.12.2006 09:15
von buxi
Da stell Dich mal ganz schnell auf die Hinterfüße und laß Dich nicht einschüchtern. Laß Dir das Gesetz vom Sachbearbeiter zeigen und den Paragraphen nennen in dem geschrieben steht, daß Großeltern für ihre Enkel aufkommen müssen. Leg sofort Widerspruch gegen die Ablehnung der Wohnung ein. Wenn sie Dir die Arge trotzdem Märchen erzählt, besorgst Du Dir einen Beratergutschein beim Amtsgericht für einen Rechtsanwalt! Das wird ja immer doller hier! Jede Wette, Du hast Anspruch auf eine Wohnung!!!! Aber diese arroganten Einschüchterungsversuche der Arge bringen mich inzwischen zur Weißglut! Kann man den wirklich nur noch mit Hilfe des Anwalts durchsetzen was einem rechtmäßig zusteht????
Viel Glück und Gruß buxi

Verfasst: 05.12.2006 09:59
von DjTermi
Puh schwierige Frage grundsätzlich können die Großeltern herangezogen werden , wenn sie denn über entsprechenden Wohnraum verfügen /Geldmittel. Allerdings müssen die Verhältnisse geprüft werden, man kann nicht einfach sagen geh zur Oma!

Verfasst: 12.12.2006 18:25
von adr
danke. ich hatte schon fast aufgegeben, nachdem ich mindestens 8 mal da war und sie immer wieder einen anderen weg fanden mich abzuwimmeln. Ich denke ich versuche es wirklich mal mit einem Anwalt.

woher bekomme ich diesen Beratergutschein?

Danke mfg

Verfasst: 12.12.2006 18:32
von Gast
Entweder vom Anwalt selbst oder vom Amtsgericht.

Verfasst: 12.12.2006 18:41
von buxi
ich wurde damals vom Anwalt zum Amtsgericht geschickt. Dort musste ich zum Rechtspfleger. Dem musste ich meine Bescheide ( Ablehnungen) vorlegen. Brauchst aber keine Angst haben, das ist nicht so ne strenge Prüfung wie bei Antragstellung von ALG II :wink: anstandslos hat er ihn sofort ausgestellt.