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Betriebskosten zurückzahlen ?
Verfasst: 04.12.2006 19:00
von maniac
Hallo!
Meine Eltern sind alle beide Hartz 4 Empfänger und bekamen vor paar Tagen Post von der Arbeitsagentur.
Sie sollen Unterlagen von der Betriebskostenabrechnung 2004/2005 beilegen.
Müssen meine Eltern denn Geld zurückzahlen, was sie bei der Betriebskostenabrechnung gut geschrieben bekommen haben ?
Wäre das rechtens ?
Verfasst: 04.12.2006 19:38
von D_C
Hallo Maniac,
wenn deine Eltern Geld zurück bekommen haben, dann wird das auf die Kosten der Unterkunft angerechnet (KdU).
Soll heißen, wenn die Miete 500 Euro hoch ist (und komplett vom Amt übernommen wird) und deine Eltern bekommen 600 Euro wieder, werden sie für einen Monat keine Miete bekommen.
Ich meine aber zu wissen, dass das Geld nur für die KdU des laufenden Monats angerechnet werden dürfen. Wie die übrigen 100 Euro aus dem Beispiel angerechnet werden würden, kann ich dir auch nicht sagen.
Gruß
DC
Verfasst: 04.12.2006 19:38
von DjTermi
Gesetzlich ist es so geregelt, dass wenn der Mieter laut seiner BK eine Nachzahlung zu leisten hat, diese von der ARGE getragen wird. Erhält der Mieter widerum eine Gutschrift, muss er dies der ARGE genauso mitteilen (Wichtig: wenn die BKabrechnung (z.B) im September eintrifft und der Vermieter mitteilt, die Gutschrift wird im Januar nächsten Jahres mit der Miete verrechnet oder ausgezahlt, braucht die Mitteilung darüber gegenüber der ARGE auch erst im Dezember erfolgen!). Die ARGE zahlt für den Monat der Gutschrift dann keine Leistungen für Unterkunft und Heizung, da die Kosten ja dann durch die Gutschrift abgedeckt sind (wenn die Gutschrift so hoch ausfällt, ansonsten zahlt die ARGE nur den fehlenden Diffenzbetrag aus). Der Leistungsempfänger erhält dann für den Monat nur den Regelsatz für den Lebensunterhalt (345,- ...)
Verfasst: 04.12.2006 19:45
von maniac
Aber 2004 gab es doch noch gar kein Hartz 4 und die Miete wurde doch auch nich von der Arge übernommen damals.
Seh ich das richtig ?
Habt ihr denn ernsthaft noch eure Betriebskostenabrechnung vom Jahre 2004 in eurer Schublade ?

Verfasst: 04.12.2006 20:02
von D_C
Hi Maniac,
wenn deine Eltern 2004 Arbeitslosengeld bekommen haben, könnte es sein dass sie nichts zurück zahlen müssen (das weiß aber Dj sicher besser). Haben sie damals Sozialhilfe bekommen, müssen sie zurück zahlen.
Und ich hab sogar die Betriebskostenabrechnung von vor 10 Jahren noch

Die Dinger sollte man mindestens 6 Jahre aufbewahren. Wenn deine Eltern die nicht mehr haben, kann man beim Vermieter nach einer Kopie fragen.
gruß
DC
Verfasst: 04.12.2006 20:57
von blade80
wenn die Gutschrift in 2005 war ( hartz 4 ) wird es auch berücksichtigt. Ist ja wie bei einer Nachzahlung, Fälligkeit zu Hartz 4 Zeiten = Zuständigkeit, wenn deine eltern es nicht rechtzeitig abgegeben haben wird es nachträglich gerechnet. Gutschriften mindern die KDU sofern KDU gezahlt wird.
Verfasst: 04.12.2006 21:03
von DjTermi
EDIT: Danke Kollege @blade

Verfasst: 05.12.2006 19:28
von maniac
Danke für eure Antworten.
2004 wurde die Miete übrigens von meinen Eltern selber bezahlt.
Und nun ?
Finds ehrlich gesagt ne Schweinerei
