zulässige m² für 2 personen in BERLIN

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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sandhopser
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zulässige m² für 2 personen in BERLIN

Beitrag von sandhopser »

wir (2personen) haben vor nach berlin umzuziehen (arbeitsbedingt), und möchten gerne wissen,im falle das man evtl wieder arbeitslos wird bis zu wieviel m² groß eine wohnung sein darf ohne das man extra wieder ausziehen muß in eine kleinere wohnung.

danke für eure antworten.

mfg
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

2 Zimme max. 60 qm Höchstwerte Nettokaltmiete bis 1949= 267,00 Euro

Höchstwerte Nettokaltmiete ab 1950= 270,00 Euro
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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sandhopser
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Beitrag von sandhopser »

woher weißt du das wenn man fragen darf??
also hier in rostock wo wir zzt wohnen darf man bis max kaltmiete 280 euro haben,die wohnungsgröße ist dabei unrelevant. LAUT AA ROSTOCK.

mfg


DIES IST AUS EINEM ANDEREN FORUM:

@armersack

Zitat:
Zitat von Kristin B
Die Wohnungsgrößen sind im Regelfall nicht eingeschränkt, allerdings hinsichtlich Nebenkosten/Heizkosten auf 60 m² begrenzt.

in Berlin gibt es dafür eine Pauschale...

Kosten der Unterkunft in Berlin:

Hauptkriterium für die Prüfung der Angemessenheit ist die Brutto-Warmmiete einer Wohnung - unabhängig von ihrer Größe. Es wurden folgende Richtwerte in Relation zur Haushaltsgröße festgelegt:

1-Personen-Haushalt: 360 Euro

2-Personen-Haushalt: 444 Euro

3-Personen-Haushalt: 542 Euro

4-Personen-Haushalt: 619 Euro

5-Personen-Haushalt: 705 Euro
Gast

Beitrag von Gast »

sandhopser,

einfach mal in der Forensuche abfragen, die fachlichen Vorgaben haben wir hier auch für Berlin schon eingestellt.
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Richtig Ralf, aber ich habe eine Word datei mit allen *g
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Gast

Beitrag von Gast »

Hi hi, DjTermi, Deine Zahlen sind Netto-Kalt, die von KristinB. sind Brutto-Warm.
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

waaaaaa :roll: :roll: :roll: :roll: :roll: :roll:
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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