Jetzt muß ich doch GEZ zahlen! Und Unterhalt? Steuerklasse?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

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stella

Jetzt muß ich doch GEZ zahlen! Und Unterhalt? Steuerklasse?

Beitrag von stella »

Hi,

ich hatte hier gelesen, dass man als Hartz IV Empfänger nicht mehr GEZ bezahlen muß. Pustekuchen, wir haben gerade einen Ablehnungsbescheid bekommen. Da wir einen Zuschlag erhalten (von Alg in Alg2 für ein halbes Jahr) fallen wir nicht unter die Befreiung. Na klasse, 1/3 vom Zuschlag geht jetzt für GEZ Gebühren drauf...

Außerdem ändert sich vielleicht was, wenn wir jetzt die Unterhaltszahlungen einstellen? Eine Tochter aus erster Ehe bekommt ca. 60,- € Unterhalt, das fließt uns allerdings über das Kindergeld wieder zu. Wir haben alle Unterhaltszahlungen auf Anraten des Anwaltes eingestellt, jetzt kriegen wir im Gegnzug das Kindergeld nicht mehr. Ich weiß, das Unterhalt nicht angerechnet, aber Kindergeld doch, oder?

Außerdem frage ich mich (und euch): Was passiert, wenn man die Steuerklasse ändert? Hat das Einfluß, wenn mein Alg bei AlgII für die ganze Familie nur zum Teil angerechnet wird?

Freut mich, was von euch zu hören, danke schon mal, Gruß
stella
Carola
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Wohnort: Hamburg

GEZ + ALGII nebst Zuschlag

Beitrag von Carola »

Es steht so in den Bestimmungen für die Befreiung der GEZ: ZUSCHLAG = KEINE BEFREIUNG! Ob das so OK. ist bezweifele ich, da zb. mein ALG I Geld niedriger war als das ALGII nebst Zuschlag!

Der Wechsel der Steuerklasse hat keinerlei Einfluss auf ALGII.

Auch die Unterhaltseinstellung beeinflusst die GEZ-Befreiung nicht.

Wenn kein Kindergeld und kein Unterhalt mehr zufließt ändert dies die Berechnung und die Zahlleistung des ALGII.
ulli2912
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Registriert: 09.04.2007 09:37
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Beitrag von ulli2912 »

Auch ich habe so ein problem mit der GEZ-Befreiung. Ich habe letztes Jahr GEZ-Befreiung beantragt. leider liegt mir bis heute noch keine ablehnung vor. Ich habe schon mehrmals angerufen und da wurde mir mittgeteilt das ich wegen 15 € Zuschlag im monat (durch vorher ALG1) keine gez-befreiung erhalte. Auf meiner Harz4 stelle habe ich mich kundig gemacht, aber die sagten mir die sind dazu verpflichtet den Zuschlag zu zahlen. was soll ich nun Tun??? Ist das wirklich so extrem wegen 15,00€ in monat zuschlag keine Befreiung??? sehe ich irgentwie nicht ein.
moselkerl
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Registriert: 10.02.2007 16:44
Wohnort: Bad Bertrich

Ob du es einsiehst, ist den Leuten von der GEZ piepegal!

Beitrag von moselkerl »

ja, bei den geringsten Zuschlägen sind die sehr schnell mit der Befreiungsrücknahme. Meine Erfahrungen sind, dass die selbst in den eigenen Unterlagen wenig Durchsicht haben. Habe für eine Bekannte diese GEZ-Befreiung gemacht. Antrag zuerst abgelehnt, weil angeblich der Bescheid von der ARGE nur eine Kopie und nicht extra beglaubigt war. Später kam die Befreiung für 3 Monate. Doch nach 4 Wochen kam schon eine Mahnung zur Zahlung. Vollkommenes Durcheinander bei der GEZ. Nun hat meine Bekannte schon 3 Teilnehmernummern und bekommt 3 x im Monat noch eine Aufforderung, sie soll endlich ihren TV anmelden.
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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