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Erstausstattung auch nach Trennung??

Verfasst: 30.11.2006 12:32
von niedliche1982
Hallo ihr lieben,

ich bin neu hier und bräuchte mal euren rat!!!

ich wohne mit dem vater meiner tochter zusammen aber es funktioniert sber einfach nicht mehr.
nun frag ich mich, was mir zu steht wenn ich allein bin??? wenn er auszieht, fehlen mir sofa, bett, kühlschrank, tv und eine komplette küche(bis auf herd u. spüle)

ich habe nun mehrmals im tv gesehen, das man das beantragen muss und dann solch sozial"arbeiter" zu einem kommen u. sich das anschauen... wie lange muss mann den auf das geld warten?? meine ohne küche, mit einem 7 monate alten baby, ist echt mist..

hat vielleicht jemand änlich erfahrungen gemacht u. kann mir mut machen???

dankeschön :o)

Verfasst: 30.11.2006 22:59
von Melinde
Hallo
Stell einen Antrag auf Erstausstattung, schreib auf was Du nach der Trennung benötigst und erwarte den Besuch des Aussendienstes.
Näheres hier:
Einmalige Beihilfen
Gruss

Verfasst: 01.12.2006 00:29
von submarin
und wenn der Sachbearbeiter das nicht einsieht, schau mal hier rein:

http://www.erwerbslos.de/index.php?opti ... &Itemid=67

Ach ja, das sind keine Sozialarbeiter, die da kommen könnten, das sind Aussendienstmitarbeiter der Behörde.