Frage zu rückzahlung von KK beiträge
Verfasst: 29.11.2006 16:27
Diese frage habe ich schon öfter gehört, darum mal hier im Forum:
Warum werden von den Kunden im Falle einer Arbeitsaufnahme auch die Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträge zurückverlangt, obwohl die Beiträge an die Krankenkasse ausgezahlt werden? Warum erfolgt keine Verrechnung mit den Krankenkassen selbst?.
Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträge sind vom Kunden zu erstatten, wenn die Entscheidung über Arbeitslosengeld für mindestens einen Tag ganz aufgehoben wurde, die überzahlte Leistung vom Kunden zurückgefordert wird und kein weiteres Krankenversicherungsverhältnis (kein weiteres = auch private Krankenversicherung, Familienversicherung, Wehrdienst / Zivildienst) bestanden hat oder
zum Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme die Krankenkasse gewechselt wurde und die bisher zuständige Krankenkasse Leistungen (Medikamente in Anspruch genommen, zum Arzt gegangen, etc.) erbracht hat.
Warum werden von den Kunden im Falle einer Arbeitsaufnahme auch die Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträge zurückverlangt, obwohl die Beiträge an die Krankenkasse ausgezahlt werden? Warum erfolgt keine Verrechnung mit den Krankenkassen selbst?.
Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträge sind vom Kunden zu erstatten, wenn die Entscheidung über Arbeitslosengeld für mindestens einen Tag ganz aufgehoben wurde, die überzahlte Leistung vom Kunden zurückgefordert wird und kein weiteres Krankenversicherungsverhältnis (kein weiteres = auch private Krankenversicherung, Familienversicherung, Wehrdienst / Zivildienst) bestanden hat oder
zum Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme die Krankenkasse gewechselt wurde und die bisher zuständige Krankenkasse Leistungen (Medikamente in Anspruch genommen, zum Arzt gegangen, etc.) erbracht hat.