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Nachzahlung

Verfasst: 25.10.2005 23:19
von Gast
Hallo in unserer Beadrfsgemeinschaft wurde der Bescheidt falsch berechnet sie haben den unterhalt der tochter von meiner Freundin mit angerechnet obwohl sie den nicht mehr bekommt. ( die 6 jahre sind um) Wir haben beim AA vor 3 monaten wiederspruch gegen diesen Bescheidt eingelegt. Jetzt meine Frage. Wenn es jetzt zu einer Nachzahlung kommt weil sie ja uns 106€ jeden monat zu viel berechnet haben, wird diese dann als einkommen gesehen und mit den laufendenkosten verrechnet?? Danke an alle.

Verfasst: 26.10.2005 14:56
von Gast
Kann mir dazu keiner etwas sagen??

Keine Zahlung im Sinne von Einkommen

Verfasst: 26.10.2005 15:41
von Carola
Wenn eine Nachzahlung kommt, ist dies kein abzugsfähiger Betrag, da er aufgrund des Verschulden/ Fehlers vom Amt zustande gekommen ist. Dieses Geld fehlte Euch in der Vergangenheit.

Verfasst: 26.10.2005 19:37
von Gast
Danke Carola das sind ja mal sehr gute Nachrichten :D