Nachzahlung
Verfasst: 25.10.2005 23:19
Hallo in unserer Beadrfsgemeinschaft wurde der Bescheidt falsch berechnet sie haben den unterhalt der tochter von meiner Freundin mit angerechnet obwohl sie den nicht mehr bekommt. ( die 6 jahre sind um) Wir haben beim AA vor 3 monaten wiederspruch gegen diesen Bescheidt eingelegt. Jetzt meine Frage. Wenn es jetzt zu einer Nachzahlung kommt weil sie ja uns 106€ jeden monat zu viel berechnet haben, wird diese dann als einkommen gesehen und mit den laufendenkosten verrechnet?? Danke an alle.