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Sparbuch für Kinder

Verfasst: 28.11.2006 19:03
von Sappho
Ich glaube ich habe ein Problem!?


Hallo an Alle die das hier lesen !
Mein Problem ist folgendermassen, ich bekomme harz 4 (alg2) Sozialhilfe!
Ich habe kein Vermögen, aber mein Vater hat seinerzeit mal ein Sparbuch für meine 9 jährige Tochter angelegt!
Auf dieses Sparbuch habe ich keinen Zugriff weil es wie gesagt mein Vater verwaltet, damit wie er sagt meine Tochter wenn sie 18 ist einen Führerschein machen kann und sich eventuell auch ein kleines Auto kaufen kann !
Heute erfahre ich das sich auf dem Buch bereits 2750 Euro angesammelt haben !
Ups dachte ich mir da ,darf das denn sein !?
Und wenn nicht, kann ich es auch nicht ändern weil ich ja nicht dran komme !
Ich habe vor Jahren auch 800 DM angelegt , das Geld ist fest und auch für meine Tochter und auch auf ihrem Namen !
Kann mir jemand sagen ob das so rechtens ist ??
oder was meine Tochter haben darf und was nicht ?
für eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar !!

Verfasst: 29.11.2006 02:46
von submarin
Da schafft ein Blick ins Gesetz Erleichterung:

SGB II § 12 Zu berücksichtigendes Vermögen
(1) Als Vermögen sind alle verwertbaren Vermögensgegenstände zu berücksichtigen.
(2) Vom Vermögen sind abzusetzen
1.
ein Grundfreibetrag in Höhe von 150 Euro je vollendetem Lebensjahr des volljährigen Hilfebedürftigen und seines Partners, mindestens aber jeweils 3.100 Euro; der Grundfreibetrag darf für den volljährigen Hilfebedürftigen und seinen Partner jeweils 9.750 Euro nicht übersteigen,
1a.
ein Grundfreibetrag in Höhe von 3.100 Euro für jedes hilfebedürftige minderjährige Kind,

Verfasst: 30.11.2006 11:13
von Eltern.Valentina
na dann haben auch es angelegt da ist aber grade mal 66 Euro drauf also bis dahin noch ne Weile zumal doch mal was abgeholt wird für einige Anschaffungen fürs Kind.
finde es aber schon dumm das man dann ans Vermögen des Kindes muss, solch Schwachsinn echt.
naja was solls, Gruß

Verfasst: 01.12.2006 23:39
von Gast
Moin Moin

vor dem Schreiben immer erst den Knoten aus den Fingern lösen !!!
Aha, und was wenn der Grundfreibetrag bei einem minderjährigem Kind höher ausfällt ?
Wobei ja noch dazu kommt, das in diesem Fall weder das Kind noch ein anderes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft an das "Vermögen" kommt - sprich
Das Bedeutet ja im Umkehrschluß das aus dem Kind in Zukunft wieder ein Hartz4 Empfänger wird.
Schöne Aussichten ....
Gruss Bangbuex

Verfasst: 02.12.2006 13:30
von Eltern.Valentina
jaja, nicht mal was für die Zukunft kann man tun. Dabei sollten die Ämter froh sein wenn die kleine ein Standbein hat und nicht gleich aufs Amt angewiesen ist.
Aber wer sagte das mal? = wer Hartz Eltern hat aus denen wird auch nur Hartz da die ja nichts anderes sehen oder so.
auch mal gehört? finde das echt ne frechheit. wenn’s so weiter geht braucht man irgendwann keine Schule mehr und geht gleich arbeiten wenn man alt genug ist wozu super Bildung wenn man nur für 1 Euro ungelernt arbeiten muss?
irgendwann kommt das, nicht jetzt dann in ca. 100 Jahren.
traurig fürs Deutschland und traurig dass in anderen Ländern gespendet wird wo s bei uns auch arme Kinder gibt, aber da denkt dann eh keiner dran.
schade