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Darf ein Hartz-4-ler Geld verschenken?

Verfasst: 28.11.2006 12:13
von MichaelW
Die Situation - so kurz wie möglich:
Freunde von mir, eine Familie: Noch in Alg 1, ab 1. Januar, dann Alg 2.
Jetzt schon den Hartz-4-Antrag gestellt.
Amt verlangte die Konto-Auszüge der letzten Monate (ist das üblich und berechtigt? Denn es ist ja die Zeit VOR Hartz 4)
Jetzt kommts: Sie sind Mitglieder einer Freikirche und spenden jeden Monat ca 100 Euro für Ihre Gemeinde - per Dauerauftrag vom Konto.
Sofort Rückfrage vom Amt: Was sind das für Zahlungen?

Warum stellt das Amt solche Fragen? Es geht hier nicht um Einnahmen, sondern um Ausgaben. Und dann noch in der Zeit VOR Hartz 4!
Was soll das? Selbst wenn es in die Hartz-4-Zeit fällt. Können sie Nachweise verlangen und Vorschriften machen, wofür man sein Geld verwendet?
Alles sehr seltsam in unserem System.

Verfasst: 28.11.2006 12:27
von Ronny7220
wenn ich 100 € von den bisschen Geld was ich da bekomme noch übrig hätte würde ich da wohl sicher nicht spenden . Ich denke mal wer Harz4 bekommt hat sowieso zu knaupeln das er mit dem geld über die runden kommt. Solche leute die noch spenden können von den bisschen geld was man bekommt sind echt noch zu wohlhabend :evil:

Verfasst: 28.11.2006 12:39
von MichaelW
Das hängt davon ab, von welchem Standpunkt aus man es betrachtet.
Ein möglicher Standpunkt: Die Hälfte der Weltbevölkerung hat pro Tag weniger als einen Euro zur Verfügung. Ein ALG-2-Empfänger mehr als das Zehnfache. Also sind ist jeder Hartz-4-ler extrem wohlhabend.
Ja, ich weiß, es gibt auch andere Standpunkte.

Aber das war eigentlich gar nicht mein Thema.
Es ging mir um die rechtliche Seite dieser Frage.

Verfasst: 28.11.2006 18:54
von Gast
Die Kontoauszüge hätten nicht ohne besonderen Grund vorgelgt werden müssen. Verlangen zwar viele ARgen, ist aber nicht richtig.
Ein aktueller Kontoauszug, aus dem alles hervorgeht, was für ALG-II relevant ist, sollte dort zu sehen sein. Der Rest kann geschwärzt werden.

Das glaube ich jetzt nicht !

Verfasst: 28.11.2006 19:21
von Sappho
Jeden Monat spenden die 100 Euro ??
Nicht 10 ??
Wovon leben die denn dann?
Das ist soviel Geld, das habe ich kaum für Lebensmittel für mich und mein Kind ??

Ich finde die Frage danach berechtigt!

Verfasst: 28.11.2006 20:21
von Eltern.Valentina
jo eben, ich würde mich freuen, wenn uns mal jemand das Geld schenkt ich könnte nie jemanden was schenken wovon denn von dem bisschen.
muss damit meinen Mann und Kind durchfüttern und reicht oft am Ende nicht so dass wir oft ins minus rutschen.
dann noch 100 spenden? Denke schon das die da fragen dürfen denn das sind ja Staatsgelder und da wollen sie ja wissen, wohin das verschwindet ne?
also denke schon, nur ich würde es lassen wenn Hartz 4 wird jede Kirche verstehen, wenn’s nicht mehr geht mit dem spenden und dann soviellllllll!

Verfasst: 28.11.2006 23:19
von MichaelW
Also: Sie haben die 100 Euro gespendet von ALG 1 (ca. 2000 Euro, vierköpfige Familie). Wenn sie dann auf Hartz 4 sind, wird sich dieser Betrag sicher reduzieren.
Und: Sie machen das freiwillig. Nicht weil irgendeine Kirche das erwartet oder kontrolliert.

Aber das alles beantwortet noch nicht meine Frage:
Kann das Amt Einwände haben, wenn ein Arbeitsloser etwas von seinem Hartz 4 verschenkt?
Kann es überhaupt irgendetwas beanstanden, was man mit diesem Geld macht und wofür man es ausgibt?

Verfasst: 28.11.2006 23:28
von Gast
Solange keine Mietschulden etc. auflaufen, die man dann vom Amt haben möchte, interessiert die das grundsätzlich nicht, "Eigenverantwortlichkeit" ist ja Sinn des pauschalierten Regelsatzes im Gegensatz zur ehemaligen Sozialhilfe.

Verfasst: 28.11.2006 23:40
von Melinde
Hallo MichaelW
Es gibt keine §§ die die Ausgaben eines Alg2 Empfängers reglementieren, das darf man noch selber bestimmen. :)
Die Frage wurde entweder aus Neugier oder echtem persönlichen Interesse gestellt.
Vielleicht denkt der Frager jetzt selbst darüber nach etwas von seinem abzugeben wenn er sieht das dies andere tun die bald noch ärmer (materiell gesehen) sind.
Gruss

Verfasst: 29.11.2006 02:26
von Gast
Manche SB meinen, so agieren zu können, wie Andere in den späten 30er Jahren des letzen Jahrhunderts. Gruselig.

Dem SB geht es darum, wobei ihm enge Grenzen gesetzt sind, "unwirtschalftliches Verhalten" des Leistungsempfängers zu verhindern.

Einem Empfänger der "Grundsicherung" wäre sicherlich "unwirtschaftliches Verhalten" zu unterstellen, würde er 1/3 der für ihn zur Sicherung des "soziokulturellen Existenzminimums" zur Verfügung gestellten Mittel "spenden".

Das ist nicht Sinn der Leistung.

Der Empfänger staatlicher Leistungen darf nicht seine eigene "Hilfebedürftigkeit" herbeiführen oder "verschlimmern".