Ich Hartz 4 und meine freundin schwanger

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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T-BONE
Beiträge: 1
Registriert: 28.11.2006 01:07

Ich Hartz 4 und meine freundin schwanger

Beitrag von T-BONE »

Hallo,
ich bin neu hier und brauche dringend Hilfe!!!

Ich bin ein 21 jähriger Arbeitsloser Berliner und wohne seit drei jahren alleine.
Meine Freundin ist gestern 25 Jahre alt geworden und von mir in der 8. Woche schwanger !
Sie ist leider auch seit einem Monat Arbeitslos, hat aber vorher immer gearbeitet. Sie wohnt immer noch bei ihren Eltern in einem einfamilienhaus.

Ich hoffe das der Grund nun triftig genug ist um endlich zusammen ziehen zu können.

Nun meine Fragen:

Dürfen wir zusammenziehen?
Wie hoch darf die Miete sein?
Wie schreibe ich das alles am besten in den Antrag?
Brauche ich den Mutterpass?

Ich bin für jede Antwort sehr dankbar!

Mit freundlichem Gruß

T-BONE
submarin
Beiträge: 489
Registriert: 04.03.2006 00:38
Wohnort: Hamburg

Beitrag von submarin »

Der Grund ist triftig genug, um zusammenzuziehen, der Schutz der Familie ist immer noch heilig:)

Höhe der Miete. Tacheles-sozialhilfe.de, da sind die Richtwerte der Kommunen unter Kdu zu finden.

Antrag schreiben wie es ist, Familiengründung.
sweetkill
Beiträge: 20
Registriert: 19.07.2006 11:17

Beitrag von sweetkill »

ich empfähle beim Jungentamt nach unterstüzung zu fragen bekomme jetzt von einer stieftung 400 euro für erstausstattung und habe vom alg 2 amt auch 491€ für erstausstagung erhalten.
Auserdem erhalte ich vom amt 53 euro mehrbedarf im monat alles nachfragen beim amt

Gruß sweetkill
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