Was bedeutet anrechnungsfrei bei Minijob?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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cara
Beiträge: 7
Registriert: 20.11.2006 02:26

Was bedeutet anrechnungsfrei bei Minijob?

Beitrag von cara »

Hallo Community!

Eine Frage an euch:

Was bedeutet eigentlich "anrechnungsfrei" bei einer geringfügigen Beschägtigung/Minijob?

Bedeutet das zum Beispiel:

600 € Hartz IV (pauschal gesagt)
+ 160 € Freibetrag (bei 400 € Job)
= 760 € gesamt ???

Vielen Dank für eure Hilfe!
submarin
Beiträge: 489
Registriert: 04.03.2006 00:38
Wohnort: Hamburg

Beitrag von submarin »

Genau genommen beträgt der Freibetrag immer 100,-€.
Von der Differenz zwischen 100,- und 400,-€ werden 20% nicht angerechnet, also 60,-€. Zusammen die 160,-€.

Macht mit AlgII 760,-€.
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