Hallo
ich hätte da mal eine Frage vielleicht kann mir ja jemand dazu etwas sagen.
Ich besitze eine 2 Zimmer Eigentumswohnung in der ich auch wohne nun habe ich vor 1,5 Jahren meine Freundin kennengelernt die 2 Kinder hat.
Jetzt wollen wir heiraten und wollen auch noch ein drittes Kind haben.
Wie ist das denn auf dem Amt wenn wir zusammen ziehen wollen da ja die 2 Zimmerwohnung nicht mehr ausreicht kann ich die vermieten und wird mir davon etwas angerechnet sie ist noch nicht abbezahlt und kostet mich im Monat 850 Euro warm und ich bekomme 880 Euro vom Amt dafür also insgesamt die wohnung kann ich aber leider nur für 700 euro warm vermieten wobei die restlichen 150 euro meine Mutter übernehmen würde!
Bekommen wir zusammen eine Wohnung und können wir zusammen ziehen?
werden mir die 700 euro Mieteinnahme angerechnet obwohl sie direkt an die Bank gehen ich habe ja davon nichts???
wäre klasse wenn mir jemand etwas dazu sagen könnte oder sollte ich einfach mal aufs amt gehen und da nachfragen???
ich weiß ja nicht wie die darauf reagieren wenn ich mit sowas ankomme
ganz liebe grüße mike
Eigentumswohnung vermieten
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Eigentumswohnung vermieten
!!!Es ist der Neid der anderen der uns zu den Besten macht!!!
Hallo speedy130805
Nicht selbstgenutztes Wohneigentum wird als Vermögen gewertet und die Mieteinnahmen als Einkommen angerechnet. Nur bei selbstgenutztem Eigentum werden die Zinsen und Nebenkosten berücksichtigt.
Wenn ihr zusammen in eine größere Wohnung zieht wird die Unterstützung also um diese Einnahmen gemindert.
Gruss
Nicht selbstgenutztes Wohneigentum wird als Vermögen gewertet und die Mieteinnahmen als Einkommen angerechnet. Nur bei selbstgenutztem Eigentum werden die Zinsen und Nebenkosten berücksichtigt.
Wenn ihr zusammen in eine größere Wohnung zieht wird die Unterstützung also um diese Einnahmen gemindert.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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Hallo
Gibt es da nicht eine Unverwertbarkeit wenn die Mutter an der Wohnung das Nießbrauchrecht genießt? Hatte aus der Frage herausgelesen das innerhalb der Familie vermietet werden soll weil die Mutter einen Differenzbetrag übernimmt. Oder habe ich das falsch verstanden?
Nießbrauchrecht
Gruss
Gibt es da nicht eine Unverwertbarkeit wenn die Mutter an der Wohnung das Nießbrauchrecht genießt? Hatte aus der Frage herausgelesen das innerhalb der Familie vermietet werden soll weil die Mutter einen Differenzbetrag übernimmt. Oder habe ich das falsch verstanden?
Nießbrauchrecht
Gruss
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Hallo
@ Melinde : Also meine Mutter soll nicht die Wohnung mieten
aber sie steckt mit 2/3 in der Finanzierung mit drin da mein Vater
vor ca. 6 Monaten gestorben ist und sie seinen Teil geerbt hat!!!
Ich stehe aber alleine im Grundbuch!!!
Das heist wenn ich aus der Wohnung ausziehe muß ich sie verkaufen habe dann noch ca. 30.000 Euro Schulden da die Wohnung erst vor 3 Jahren gekauft wurde und die Eigenheimzulage mit in die Finanzierung gegangen ist und kann dann gleich wieder zum Amt um Hartz4 beantragen zu gehen was ist denn das für ein quatsch den die sich da ausdenken.
Lieben gruß mike
@ Melinde : Also meine Mutter soll nicht die Wohnung mieten
aber sie steckt mit 2/3 in der Finanzierung mit drin da mein Vater
vor ca. 6 Monaten gestorben ist und sie seinen Teil geerbt hat!!!
Ich stehe aber alleine im Grundbuch!!!
Das heist wenn ich aus der Wohnung ausziehe muß ich sie verkaufen habe dann noch ca. 30.000 Euro Schulden da die Wohnung erst vor 3 Jahren gekauft wurde und die Eigenheimzulage mit in die Finanzierung gegangen ist und kann dann gleich wieder zum Amt um Hartz4 beantragen zu gehen was ist denn das für ein quatsch den die sich da ausdenken.
Lieben gruß mike
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