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Eheänhliche Gemeinschaft

Verfasst: 25.10.2005 18:05
von -us-
Hallo ihrs ,

Ich würde gerne wissen was passiert wenn ich mit meiner berufstätigen Freundin und ihrer 18 Jährigen Tochter (in der Ausbildung) zusammen ziehe !
Wir sind seit ca. 8 Monaten zusammen und haben jeder eine eigene Wohnung.

Ich vermute ja mal wenn das als eheähnliche gemeinschaft gewertet wird das ich meine Hartz 4 Ansprüche verliere ,da ich ihrer "Versorgungsgemeinschaft " zu geordnet werde.

Hat jemand Erfahrungen ?

-US-

Eheähnliche Gemeinschaft

Verfasst: 26.10.2005 09:51
von Carola
Ja, es ist so wie Du vermutest. Das Einkommen Deiner Freundin wird in die Bedarfsgemeinschaft eingerechnet. Für die Tochter, da über 18 Jahre alt, wird lediglich ein 1/3 der Miete als ihr Mietanteil angerechnet.

Bei einem Untermietsverhältnis, Vorraussetzung: Ausreichend Zimmer, ist dies nicht so. Wird aber regelmäßig überprüft.

Verfasst: 26.10.2005 12:06
von -us-
Danke für deine Antwort !
habe zudem im Ausland ( Holland / Belgien ) keinerlei Anspruch mehr !
ALG II oder das was davon in einer eheähnlichen Gemeinschaft übrig bleibt wird nur gezahlt wenn der Wohnsitz in der BRD liegt.

-US-