Eheänhliche Gemeinschaft

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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-us-
Beiträge: 185
Registriert: 20.10.2005 14:10

Eheänhliche Gemeinschaft

Beitrag von -us- »

Hallo ihrs ,

Ich würde gerne wissen was passiert wenn ich mit meiner berufstätigen Freundin und ihrer 18 Jährigen Tochter (in der Ausbildung) zusammen ziehe !
Wir sind seit ca. 8 Monaten zusammen und haben jeder eine eigene Wohnung.

Ich vermute ja mal wenn das als eheähnliche gemeinschaft gewertet wird das ich meine Hartz 4 Ansprüche verliere ,da ich ihrer "Versorgungsgemeinschaft " zu geordnet werde.

Hat jemand Erfahrungen ?

-US-
Carola
Beiträge: 210
Registriert: 15.10.2005 14:18
Wohnort: Hamburg

Eheähnliche Gemeinschaft

Beitrag von Carola »

Ja, es ist so wie Du vermutest. Das Einkommen Deiner Freundin wird in die Bedarfsgemeinschaft eingerechnet. Für die Tochter, da über 18 Jahre alt, wird lediglich ein 1/3 der Miete als ihr Mietanteil angerechnet.

Bei einem Untermietsverhältnis, Vorraussetzung: Ausreichend Zimmer, ist dies nicht so. Wird aber regelmäßig überprüft.
-us-
Beiträge: 185
Registriert: 20.10.2005 14:10

Beitrag von -us- »

Danke für deine Antwort !
habe zudem im Ausland ( Holland / Belgien ) keinerlei Anspruch mehr !
ALG II oder das was davon in einer eheähnlichen Gemeinschaft übrig bleibt wird nur gezahlt wenn der Wohnsitz in der BRD liegt.

-US-
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