Hallo ihrs ,
Ich würde gerne wissen was passiert wenn ich mit meiner berufstätigen Freundin und ihrer 18 Jährigen Tochter (in der Ausbildung) zusammen ziehe !
Wir sind seit ca. 8 Monaten zusammen und haben jeder eine eigene Wohnung.
Ich vermute ja mal wenn das als eheähnliche gemeinschaft gewertet wird das ich meine Hartz 4 Ansprüche verliere ,da ich ihrer "Versorgungsgemeinschaft " zu geordnet werde.
Hat jemand Erfahrungen ?
-US-
Eheänhliche Gemeinschaft
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Eheähnliche Gemeinschaft
Ja, es ist so wie Du vermutest. Das Einkommen Deiner Freundin wird in die Bedarfsgemeinschaft eingerechnet. Für die Tochter, da über 18 Jahre alt, wird lediglich ein 1/3 der Miete als ihr Mietanteil angerechnet.
Bei einem Untermietsverhältnis, Vorraussetzung: Ausreichend Zimmer, ist dies nicht so. Wird aber regelmäßig überprüft.
Bei einem Untermietsverhältnis, Vorraussetzung: Ausreichend Zimmer, ist dies nicht so. Wird aber regelmäßig überprüft.