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Brauche bitte schnelle Infos!

Verfasst: 26.11.2006 21:59
von Black_Rose_1985
Hi,
ich bin Kathleen und 20 Jahre alt. Ich bin zur Zeit in einer schulischen Ausbildung (letztes Jahr). Ich bekomme kein Bafög weil meine Elten zu viel verdienen. Jetzt möchte ich mit meinem Freund (34 Jahre, noch Harz4 Empfänger, bald selbstständig) zusammen ziehen!
Bekomme ich denn überhaupt Geld vom Staat... :?:
Übrigens sind wir mitten in der Familienplanung und wollen in eine ziemlich große Wohnug ziehen!
Bitte helft mir!
Danke schon mal im Voraus!

Verfasst: 27.11.2006 00:01
von Melinde
Hallo Black_Rose_1985
Solange Du noch keine abgeschlossene Berufsausbildung hast sind Deine Eltern für Deinen Unterhalt zuständig.
Gruss

Verfasst: 27.11.2006 13:47
von Black_Rose_1985
Auch wenn ich mit ihm in eine eheähnliche Gemeinschaft ziehe?
Hatte sone Hotline angerufen und mal nachgefragt. Hab aber vergessen zu erwähnen wie alt ich bin.....
Und laut dieser Auskunft wird er dann wohl angerechnet!

Verfasst: 28.11.2006 14:07
von peddy
na wenn dein Freund und du in einer Eheähnlichen beziehung leben,dann wird sein gehalt natürlich voll auf deines angerechnet.
Deine Eltern sind aber trotzdem für dich Unterhaltspflichtig Du bist noch nicht verheiratet.
Und eine grosse Wohnung wird das Amt niemals erlauben,solange ihr noch kein eigenes Geld habt.

lg peddy

Verfasst: 28.11.2006 14:46
von Anzi
Gilt eine eheähnliche Lebensgemeinschaft nicht erst, wenn man min ein Jahr zusammenwohnt? Das ist nämlich mein Informationsstand...

Verfasst: 28.11.2006 14:50
von peddy
nein das stimmt leider nicht.Damals habe ich als alleinerziehende Mutter mit 4 Kindern einen neuen Mann kennen gelernt.Dann zog er ziemlich schnell bei mir ein.Etwa einen Monat nach dem kennen lernen.
Und sofort wurde sein KOMPLETTES Gehalt angerechnet.
Ja da ist das Amt immer sehr schnell.

Ihr zählt also ab dem ersten tag eures zusammen wohnens als eheähnliche Gemeinschaft.
Es sei denn ihr würdet euch als art WG ausgeben.Das müsstet ihr aber erst beweisen.

lg Peddy

Verfasst: 28.11.2006 15:55
von DjTermi
@ Peddy ab 01.08.2006 °°!!°°

Die Beweislast, ob eine eheähnliche Gemeinschaft vorliegt, wurde geändert, sie liegt zukünftig bei den Betroffenen. Viele Entscheidungen von Sozialgerichten, die sich an familienrechtlichen Rechtslage orientiert hatten, sind damit erst einmal gegenstandslos. Bei bestimmten Kriterien wird zukünftig vermutet, dass eine Bedarfsgemeinschaft besteht. Eine eheähnliche Gemeinschaft wird vermutet bei mindestens einjährigem Zusammenleben der Partner, gemeinsamer Verfügung über Einkommen und ein gemeinsames Konto, gemeinsamen Kindern oder bei Versorgung von Familienangehörigen und Verwandten. ALG-Bezieher können die Vermutung widerlegen.