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Wohnungslos - Pauschalabzug?

Verfasst: 26.11.2006 10:51
von Elke
Mein Bruder ist bei mir polizeilich gemeldet, wegen Postadresse und damit er mit Ämtern nicht viele Probleme bekommt. Nun hat er ALG II eingereicht und da werden ihm pauschal 30,00 € monatlich abgezogen, mit der begründung, dass die 30,00 € normalerweise von jedem ALG II - Empfänger für Stromzahlungen u.ä. Zahlungen verwendet werden.
Nun arbeite ich aber auch bei einem Obdachlosenverein, und hab dort mehere Obdachlose gefragt, ob diese auch kürzungen haben, diese es aber teilweise verneinten.
Wie kann es zu solchen Ungerechtigkeiten kommen?????
Einen Widerspruch hat er schon eingereicht, aber noch nicht beanwortet bekommen.
:?

Verfasst: 26.11.2006 14:06
von blade80
bei uns ist es so, dass bei obdachlosen die Warmmiete direkt ans Heim gezahlt wird und die pauschale für strom / warmwasser et direkt von der Regelleistung abgezogen wird und der Gesamtbetrag an den Vermieter abgeführt wird. Da Strom / WW in der RL enthalten ist ist dies korrekt. Bei uns sind jedoch die Pauschalen bissl niedriger.

Verfasst: 26.11.2006 18:07
von Gast
Im Regelsatz sind u.A. enthalten:
Abteilung (04) Wohnen

8 Reparatur der Wohnung (Mieter / Untermieter) 3,50
9 Dienstleistungen f. Instandhaltung bzw. Reparatur Wohnung (Mieter) 1,69
10 Strom (Mieter, Untermieter) 20,74

Summe (Euro) 25,93


Abteilung (05) Einrichtungsgegenstände, Haushaltsgegenstände etc.


11 Möbel und Einrichtungsgegenstände 5,95
12 Teppiche und Bodenbeläge 1,36
13 Reparatur an Möbeln, Einrichtung etc. 0,30
14 Heimtextilien 2,32
15 Andere Haushaltsgroßgeräte 2,83
16 Kühl- und Gefriermöbel 1,58
17 Waschmaschinen etc. 2,25
18 Kleine elektrische Haushaltsgeräte 1,49
19 Reparaturen an Haushaltsgeräten 0,72
20 Glaswaren, Tafelgeschirr u. a. Gebrauchsgüter für die Haushaltsführung 2,51
21 Werkzeuge und Geräte für Haus und Garten 1,58
22 Verbrauchsgüter für die Haushaltsführung 4,81

Summe (Euro) 27,70
Dann soll der SB mal aufschreiben, wie sich die € 30,- zusammensetzen.