Mietkaution und Hartz 4

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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-us-
Beiträge: 185
Registriert: 20.10.2005 14:10

Mietkaution und Hartz 4

Beitrag von -us- »

Hallo alle ! Ich würde gerne wissen was mit meiner Mietkaution passiert die ich vor mehr als 5 Jahren für meine Wohnung hinterlegt habe ?
Wird diese ebenfalls wie eine Nebenkostenabrechnung als Zu bzw. Nebenverdienst gewertet ? Ich hábe weder Fahrzeug noch Vermögen und ich will wissen wie das im Falle eines Umzugs von der A-Anstalt gehändelt wird. (Rein vorsorglich )
Die Kaution hab ich hinterlegt als ich noch Angstellter war und ist wohl das einzige was ich irgendwo noch positiv besitze (abgesehen von meinem bescheidenen Hausstand)
Hat jemand da erfahrungen ?

-US-
Carola
Beiträge: 210
Registriert: 15.10.2005 14:18
Wohnort: Hamburg

Mietkaution

Beitrag von Carola »

Wenn kein anderes Schonvermögen vorhanden ist sieht es gut für Dich ais. Aber bedenke bitte, das nahezu jeder Vermieter eine Kaution verlangt und Du musst das Geld dafür einsetzen. Verprassen darfst Du es nicht. Ein Darlehen für die Kaution wirst Du nur erhalten, wenn die neue Kaution höher ist als die, die jetzt noch angelegt ist. Dann erhälst Du den fehlenden Betrag als Darlehen.
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