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Keine Ausbildungsstelle / Mutter will Haus überschreiben
Verfasst: 25.10.2005 16:22
von Gast
Hallo,
ich bin 18 Jahre und finde leider aufgrund meines schlechten Zeugnisses keine Ausbildungsstelle. Wohne noch zusammen mit meiner Schwester (geht noch zur Schule) noch im Haus meiner Mutter.
Meine Mutter will nun das Haus auf meine Schwester überschreiben und sich das wohnrecht eintragen lassen. Hätte ich dann Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Hartz 4 da ich ja dann nicht mehr bei meiner Mutter sondern bei meiner Schwester (umsonst) wohne?
Danke im voraus!
Thomas
Verfasst: 25.10.2005 16:26
von Gast
Ich noch mal:
Ich wollte noch sagen, dass meine Mutter geschieden ist und selbst arbeitet. mein vater zahlt ihr auch noch etwas unterhalt für mich und meine schwester.
Thomas
ALG II Anspruch
Verfasst: 25.10.2005 16:29
von Carola
Das Du Mietfrei wohnst, bei wem auch immer ändert nichts an dem ALGII-Regelleistungsanpruch, insofern Du die Vorraussetzungen erfüllst. Das gilt auch für das Kindergeld für junge Erwachsene!
Du bist Erwerbslos und gehörst somit zu den Anspruchsberechtigten.
Also Antrag stellen.
Der Unterhalt vom Vater und das Kindergeld werden angerechnet.
Gleich danach wirst Du dann, wie alle unter 25 jährigen, gefordert und gefördert. Vielleicht ist das eine Chance für Dich.
Verfasst: 25.10.2005 16:36
von Gast
Vielen Dank für deine schnelle Antwort Carola!
Aber diesen Auszug habe ich auf der Seite
www.alg2.info gefunden:
Unterhaltszwang
Solange Sie keine abgeschlossene Ausbildung haben und unter 25 Jahren sind oder/und im Haushalt der Eltern wohnen, sind diese für Sie unterhaltspflichtig. Solange die Eltern für Sie aufkommen, haben Sie i.d.R. keinen Alg II-Anspruch.
Demnach hätte ich doch keinen Anspruch wenn ich bei meiner Mutter wohne. aber bei Übertragung des Hauses dürfen die das bestimmt beanstanden oder? Denn sonst wäre das doch irgendwie zu einfach oder?
Danke euch schon jetzt für die Antworten!
Thomas
ALG II Anspruch
Verfasst: 25.10.2005 20:02
von Carola
Das was Du da schreibst ist so nicht richtig!
Da Du bei Deiner Mutter lebst, aber nun 18 Jahre bist, bildest Du eine eigene Bedarfsgemeinschaft. Du musst einen eigenen ALGII-Antrag stellen.
Deine Mutter und Du zusammen; ihr bildet eine Haushaltsgemeinschaft.
Wenn Deine Mutter Dich Mietfrei wohnen läßt ist die Unterhaltspflicht damit als abgegolten zu sehen. Dann der Unterhalt vom Vater der andere Teil.
Wenn aber Kindergelt und Unterhalt nicht ausreichen, wird die differenz zwischen Regelleistung und Einkommen durch ALGII gezahlt.
Somit ist Deine Versorgungslücke geschlossen.