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Arbeit - was nun

Verfasst: 24.11.2006 14:35
von daniol
Ja ich hab mal ne kurze Frage. Mein Kumpel will arbeiten, er hat auch was gefunden. Problem ist er würde Netto 680 € bekommen + circa 20 € Wohngeld bekommen. Wenn er ab Dezember anfängt zu arbeiten, würde er erstmal Dezember Hartz4 bekommen, da er ja erst Ende Dezember Geld bekäme. Das heißt, er darf die 660 € vom Arbeitsamt) an das Arbeitsamt zurückzahlen. Hartz 4 ist ja vorläufig, also für den Monat.

kurz rechnen

680 Netto-Lohn
+ 20 Wohngeld
= 680 € im Monat

Im Vergleich: 660 € vom Arbeitsamt (ach ja und nicht vergessen, dass er auch noch irgendwie zur Arbeit kommen muss)

und dann noch die Rate ans Arbeitsamt! Ein Jahr lang monatlich 50€. Wer weiß, wie lange er die Stelle behält. Er will arbeiten, aber wie soll er sich das bitte leisten. (muss noch ne Waschmaschine abzahlen).

Verfasst: 24.11.2006 16:40
von eska23
Na da würd´ich doch ganz klar sagen: Hauptsache erstmal raus aus dem SCH...-Hartz IV und die Stelle antreten. Wieder unabhängig sein. Sollte diese Stelle wirklich nicht lange bestehen (warum?) kriegt er halt wieder Hartz und ist da wo er jetzt ist. Schlimmer wird´s also nimmer... :wink:
Und sich zu bewerben ( um ´nen besser bezahlten Job) und zu sagen "Ich hab ´ne Stelle, möchte mich aber verändern" kommt beim Personaler immer besser als sagen zu müssen: "ich krieg Hartz IV".

Fazit: Machen.

Gruß
eska

Zeitarbeit

Verfasst: 24.11.2006 17:01
von daniol
Es geht ja nur darum, dass er den Monat Dezember wieder an das Amt zurück zahlen muss, weil er ja in dem Monat schon arbeiten war. Das sind kanpp 650 €. In dem Job erhält er etwa 20 € mehr als vorher mit ALGII. Dazu noch die Schulen ans Amt von monatlichen 50 € und dann noch die Wege zur Arbeit. Was bringt ne Arbeit, wenn man im Endefekt weniger als vorher hat. Na klar will mein Kumpel arbeiten. Er hat sich heute aufs übelste gefreut, dass er endlich Arbeit hat. Aber mit 100 € weniger im Monat hilfst niemandem. Ach ja und halte die Zeitarbeitsfirma nicht für sicher. Ist auch nur ne kleine Firma. Und ich denke oder bzw. plane immer Voraus. Ich mach mal ein Beispiel: Er arbeitet bis Ende Juli. Dann würde er ja im August Arbeitslosengeld II bekommen. Da er leider aber immer erst am 15. Geld bekäme, würde er kein ALGII bekommen, da er für den Monat ja schon ausgesorgt hat. Hab ich auch schon durch.

Kann man das nicht am Arbeitsamt für einmalige Leistungen absetzen. Würde mich brennend interessieren. Mein Kumpel kann nicht gut zuhören und versteht manchmal nur sehr langsam. Deswegen setze ich mich für ihn ein, damit er nicht die A-KArte zieht. DANKE

Verfasst: 24.11.2006 18:09
von eska23
Au weia, Zeitarbeit... Hm, da sieht das dann schon etwas anders aus denn die schmeißen einen wirklich gerne raus ("Tut uns leid, keine entsprechenden Aufträge mehr. Dann schönes Leben noch und danke.").

Könnte man nicht eventuell Einstiegsgeld beantragen (und was davon reservieren für den Fall des Falles)? Ich glaube mit einmaligen Leistungen sind die nicht sehr freigiebig.
Aber vielleicht hat noch jemand andere Erfahrungen oder nen Tipp?

Einstiegsgeld

Verfasst: 24.11.2006 19:43
von daniol
Meinst du Einstiegsgeld vom Arbeitgeber oder vom Arbeitsamt...
Danke schon im Voraus

Verfasst: 24.11.2006 20:00
von eska23
Einstiegsgeld kann bei Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung als Zuschuss vom Amt gezahlt werden (für max. ein Jahr). Muss er bei der Arge beantragen. Ist eine Kann-Leistung aber ein Versuch schadet ja nichts.

Gruß
eska

Verfasst: 24.11.2006 20:21
von DjTermi
Die Höhe des Einstiegsgeldes beträgt grundsätzlich 50 Prozent der Regelleistung ALG II. Die Regelleistung für Alleinstehende beträgt in den alten Bundesländern 345 Euro (in den neuen Bundesländern derzeit 331 Euro). Die Hälfte davon sind 172 Euro.

Die Höhe des Einstiegsgeldes hängt außerdem von der Größe der Familie bzw. der Bedarfsgemeinschaft ab. Für jedes zusätzliche Mitglied erhöht es sich um weitere 10 Prozent (also ungefähr um 35 Euro). Die Förderung kann um weitere jeweils 10 Prozent höher angesetzt werden, wenn gravierende Vermittlungshemmnisse vorliegen oder wenn die Arbeitslosigkeit schon recht lange besteht. Der Zuschuss soll aber insgesamt 100 Prozent der Regelleistung nicht überschreiten.

Eine Einzelperson in den alten Bundesländern kann maximal mit 517 EUR (= 345 + 172 EUR) pro Monat zuzüglich Miete und Heizkosten gefördert werden

Verfasst: 24.11.2006 23:54
von Melinde
Hallo daniol
Geh´ einfach mal davon aus das der erste Lohn im Januar kommt, dann fliesst im Dezember nichts zu (Zuflussprinzip) und muss nicht zurückgezahlt werden. Bei meinem Sohn war es im ersten Monat auch so, ebenfalls Zeitarbeitsfirma.
Gruss