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kontoauszüge der letzten 3 monate

Verfasst: 23.11.2006 12:50
von tine82
hallo,
gibt es einen paragraph der besagt das man nicht verpflichtet ist die kontoauszüge der letzten monate vorzulegen?
danke
gruß

Verfasst: 23.11.2006 15:11
von mausimaus
hallo,

ich weiß nur das man die Kontoauszüge vorlegen muß.
Sonst wird der Antrag nicht bewilligt.

Verfasst: 23.11.2006 15:36
von DjTermi
Wer Antrag auf ALG 2 stellt, ist nicht verpflichtet, lückenlose Kontoauszüge für einen bestimmten Zeitraum vorzulegen. Verlangt werden kann allenfalls der Kontoauszug vom Tag der Antragstellung. Schwäzen kannst Du ALLES, was nicht mit der abgefragten Position (z.B. Mietzahlung) zu tun hat. Die Behörde kann erst dann verstärkt Beweisen anfordern, wenn berechtigte Zweifel bestehen, dass Du Deine Miete nicht bezahlst, denn für diesen Fall ist im SGB II geregelt, dass die Miete direkt an den Vermieter bezahlt wird.

Verfasst: 23.11.2006 16:35
von tine82
danke
ich dachte eigentlich das es vorallem darum geht, was ich so an geld bekommen habe in den letzten monaten, z.b. lottogewinn oder sowas, das ich vermögen hab von dem ich nix sag.
und wo steht das, dass ich nur den aktuellen stand vorweisen muss? meine sachbearbeiterin verlangt drei monate

Verfasst: 23.11.2006 16:54
von DjTermi
Da gibts keine gesetze aber ich würde es so machen, es kann gut sein was Sie dann sagen

http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/ ... ID=0106000

http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/ ... ID=0106600


Aber im ersten moment wie gesagt würd eich es so versuchen.

Aber warum willst Du nicht mit offende Karten Spielen ?

Verfasst: 05.12.2006 17:00
von micha86
DjTermi hat geschrieben:[...]

Aber warum willst Du nicht mit offende Karten Spielen ?
Weil man sich einfach nur noch wie dreck fühlt wenn man "bedürftig" ist!
Wer kein Druck macht ist verloren. (Erfahrung @ Arge Gummersbach)

Verfasst: 05.12.2006 17:39
von DjTermi
Ich versthe den zusammen hang zwar nicht, aber wer mit offenden Karten spielt ist besser bedient. **Meine Meinung**

Verfasst: 05.12.2006 17:58
von micha86
Drum rum kommt man sowieso nicht, es geht einfach im Allgemeinen was abgezogen wird. Die ARGE/Staat ist doch nicht meine Mutter und muss nicht alles entscheiden blabla etc pp. ihr kennt das ja alles. Ich hoffe der Staat sieht mal langsam ein dass die Harz4-Politik einfach nur falsch und in vielen fällen rechtswidrig ist. Man müsste einfach mal (Bearbeiter/Politiker/Konzer-Führungen) nur auf HARZ4 Niveau entlöhnen sprich 345€ nun seht zu. Und dann wie BigBrother damals alles schön im Fernsehen verfolgbar machen kann man ja dann Harz4-TV nennen :)
Aber was soll’s abwarten und versuchen aus den kram raus zu kommen und wer auf Hilfe seitens der ARGE hofft hat eh verloren! (Erfahrung)

Trotzdem wäre es mal gut zu wissen wie den der rechtliche/gesetzliche Hintergrund ausschaut, denn § 60 und 66 SGB sind ja weit dehnbar und wer nun recht und/oder Pflicht bei bestimmten Sachen hat, wie z.B. die Kontoauszüge hat, ist nicht gesagt.

Gut wäre, wenn mal geklagt wird (falls nicht schon was läuft) um dies zu regeln.

Grüße

Btw, find das Forum richtig toll und finde es gut das es auch einsichtige SB's gibt :)

Verfasst: 05.12.2006 19:15
von DjTermi
Also ich bin auch auf deiner Seite ( auch als SB) mir würde es auch lieber sein das es kein ALG II gibt, aber wir haben da eh nix zu sagen. In anderen Ländern gehen die Menschen auf die Straße und kämpfen darum, hier in Deutschland macht man es 2 tage und Ende. Und ich glaube das wissen die Politiker, darum bekommen die alles durch.
Die Ärzte machen es genau richtig sie gehen massiv gegen das Problem was Sie derzeit haben( brauche ich wohl nicht schreiben die Medien sind voll davon) an.

Was solls, ändern wie gesagt können wir nur gemeinsam was, aber bis der Knall kommt, sind wir wohl Rentner

Verfasst: 05.12.2006 21:38
von micha86
Kontoauszüge nicht Leistungserheblich:

Beweisurkunden im sinne dieser Vorschrift sind auch Kontoauszüge (LSG NRW, Beschluss vom 12.07.2006 ( nicht rechtskräftig) AZ L9B 48/06 ER).
Die Vorlage von Kontoauszügen ist aber nur gerechtfertigt, wenn ein begründeter Verdacht auf Leistungsmissbrauch besteht ( so wohl auch LSG NRW a.a.O.).
Bloße Anhaltspunkte, die die Antragsgegnerin veranlassen, einem möglichen Leistungsmissbrauch nachzugehen, reichen dafür nicht aus.
Nach Auffassung des Gerichts müssen Erkenntnisse vorliegen, aus denen sich ein Leistungsmissbrauch mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ergibt.

Sozialgericht Detmold

AZ.: S 21 AS 133/06 ER 07.09.2006
(Rechtskräftig)

http://www.arbeitslosen.info/content/view/452/51/

Damit wäre das auch geklärt :-)

Re: kontoauszüge der letzten 3 monate

Verfasst: 07.12.2006 15:30
von Lawman
tine82 hat geschrieben:hallo,
gibt es einen paragraph der besagt das man nicht verpflichtet ist die kontoauszüge der letzten monate vorzulegen?
danke
gruß

Guten Tag,

ich habe beim Datenschutzbeauftragten angefragt.
Die Kontoauszüge brauchen nicht vorgelegt werden.
Es gibt auch eine Anweisung innerhalb der ARGE.

Gruß
Lawman: wh412@web.de

Stelle den Brief zur Verfügung.
Bitte mail angeben oder Faxnr.

Verfasst: 07.12.2006 16:37
von tine82
aber trotzdem können die die konten einsehen wenn man sich weigert, oder? wer sich weigert, hat was zu verbergen also begründeter verdacht ?? würde man es erfahren wenn die die konten überprüfen?

Verfasst: 07.12.2006 16:38
von DjTermi
Nein würde man nicht, aber spät. ende des jahres wenn die steuerrückzahlung gemacht wird würde das auffallen

Verfasst: 07.12.2006 18:29
von tine82
wieso würde es da auffallen?

Verfasst: 03.01.2007 08:09
von Steffen67
Ich weiß garnicht was, ihr habt. In diesem Staat wird doch seit dem 11. September sowieso wieder jeder auf irgendeine Art überwacht. Ist deshalb ziehmlich sinnlos, die Kontoauszüge nicht zu zeigen.

Verfasst: 03.01.2007 14:46
von Flunk
Die weitere Diskussion führt hier zu nichts.

Die Fragen sind meines Erachtens beantwortet.

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Flunk