kontoauszüge der letzten 3 monate
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
kontoauszüge der letzten 3 monate
hallo,
gibt es einen paragraph der besagt das man nicht verpflichtet ist die kontoauszüge der letzten monate vorzulegen?
danke
gruß
gibt es einen paragraph der besagt das man nicht verpflichtet ist die kontoauszüge der letzten monate vorzulegen?
danke
gruß
Wer Antrag auf ALG 2 stellt, ist nicht verpflichtet, lückenlose Kontoauszüge für einen bestimmten Zeitraum vorzulegen. Verlangt werden kann allenfalls der Kontoauszug vom Tag der Antragstellung. Schwäzen kannst Du ALLES, was nicht mit der abgefragten Position (z.B. Mietzahlung) zu tun hat. Die Behörde kann erst dann verstärkt Beweisen anfordern, wenn berechtigte Zweifel bestehen, dass Du Deine Miete nicht bezahlst, denn für diesen Fall ist im SGB II geregelt, dass die Miete direkt an den Vermieter bezahlt wird.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Da gibts keine gesetze aber ich würde es so machen, es kann gut sein was Sie dann sagen
http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/ ... ID=0106000
http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/ ... ID=0106600
Aber im ersten moment wie gesagt würd eich es so versuchen.
Aber warum willst Du nicht mit offende Karten Spielen ?
http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/ ... ID=0106000
http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/ ... ID=0106600
Aber im ersten moment wie gesagt würd eich es so versuchen.
Aber warum willst Du nicht mit offende Karten Spielen ?
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Ich versthe den zusammen hang zwar nicht, aber wer mit offenden Karten spielt ist besser bedient. **Meine Meinung**
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Drum rum kommt man sowieso nicht, es geht einfach im Allgemeinen was abgezogen wird. Die ARGE/Staat ist doch nicht meine Mutter und muss nicht alles entscheiden blabla etc pp. ihr kennt das ja alles. Ich hoffe der Staat sieht mal langsam ein dass die Harz4-Politik einfach nur falsch und in vielen fällen rechtswidrig ist. Man müsste einfach mal (Bearbeiter/Politiker/Konzer-Führungen) nur auf HARZ4 Niveau entlöhnen sprich 345€ nun seht zu. Und dann wie BigBrother damals alles schön im Fernsehen verfolgbar machen kann man ja dann Harz4-TV nennen
Aber was soll’s abwarten und versuchen aus den kram raus zu kommen und wer auf Hilfe seitens der ARGE hofft hat eh verloren! (Erfahrung)
Trotzdem wäre es mal gut zu wissen wie den der rechtliche/gesetzliche Hintergrund ausschaut, denn § 60 und 66 SGB sind ja weit dehnbar und wer nun recht und/oder Pflicht bei bestimmten Sachen hat, wie z.B. die Kontoauszüge hat, ist nicht gesagt.
Gut wäre, wenn mal geklagt wird (falls nicht schon was läuft) um dies zu regeln.
Grüße
Btw, find das Forum richtig toll und finde es gut das es auch einsichtige SB's gibt
Aber was soll’s abwarten und versuchen aus den kram raus zu kommen und wer auf Hilfe seitens der ARGE hofft hat eh verloren! (Erfahrung)
Trotzdem wäre es mal gut zu wissen wie den der rechtliche/gesetzliche Hintergrund ausschaut, denn § 60 und 66 SGB sind ja weit dehnbar und wer nun recht und/oder Pflicht bei bestimmten Sachen hat, wie z.B. die Kontoauszüge hat, ist nicht gesagt.
Gut wäre, wenn mal geklagt wird (falls nicht schon was läuft) um dies zu regeln.
Grüße
Btw, find das Forum richtig toll und finde es gut das es auch einsichtige SB's gibt
Also ich bin auch auf deiner Seite ( auch als SB) mir würde es auch lieber sein das es kein ALG II gibt, aber wir haben da eh nix zu sagen. In anderen Ländern gehen die Menschen auf die Straße und kämpfen darum, hier in Deutschland macht man es 2 tage und Ende. Und ich glaube das wissen die Politiker, darum bekommen die alles durch.
Die Ärzte machen es genau richtig sie gehen massiv gegen das Problem was Sie derzeit haben( brauche ich wohl nicht schreiben die Medien sind voll davon) an.
Was solls, ändern wie gesagt können wir nur gemeinsam was, aber bis der Knall kommt, sind wir wohl Rentner
Die Ärzte machen es genau richtig sie gehen massiv gegen das Problem was Sie derzeit haben( brauche ich wohl nicht schreiben die Medien sind voll davon) an.
Was solls, ändern wie gesagt können wir nur gemeinsam was, aber bis der Knall kommt, sind wir wohl Rentner
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Kontoauszüge nicht Leistungserheblich:
Beweisurkunden im sinne dieser Vorschrift sind auch Kontoauszüge (LSG NRW, Beschluss vom 12.07.2006 ( nicht rechtskräftig) AZ L9B 48/06 ER).
Die Vorlage von Kontoauszügen ist aber nur gerechtfertigt, wenn ein begründeter Verdacht auf Leistungsmissbrauch besteht ( so wohl auch LSG NRW a.a.O.).
Bloße Anhaltspunkte, die die Antragsgegnerin veranlassen, einem möglichen Leistungsmissbrauch nachzugehen, reichen dafür nicht aus.
Nach Auffassung des Gerichts müssen Erkenntnisse vorliegen, aus denen sich ein Leistungsmissbrauch mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ergibt.
Sozialgericht Detmold
AZ.: S 21 AS 133/06 ER 07.09.2006
(Rechtskräftig)
http://www.arbeitslosen.info/content/view/452/51/
Damit wäre das auch geklärt
Beweisurkunden im sinne dieser Vorschrift sind auch Kontoauszüge (LSG NRW, Beschluss vom 12.07.2006 ( nicht rechtskräftig) AZ L9B 48/06 ER).
Die Vorlage von Kontoauszügen ist aber nur gerechtfertigt, wenn ein begründeter Verdacht auf Leistungsmissbrauch besteht ( so wohl auch LSG NRW a.a.O.).
Bloße Anhaltspunkte, die die Antragsgegnerin veranlassen, einem möglichen Leistungsmissbrauch nachzugehen, reichen dafür nicht aus.
Nach Auffassung des Gerichts müssen Erkenntnisse vorliegen, aus denen sich ein Leistungsmissbrauch mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ergibt.
Sozialgericht Detmold
AZ.: S 21 AS 133/06 ER 07.09.2006
(Rechtskräftig)
http://www.arbeitslosen.info/content/view/452/51/
Damit wäre das auch geklärt
Re: kontoauszüge der letzten 3 monate
tine82 hat geschrieben:hallo,
gibt es einen paragraph der besagt das man nicht verpflichtet ist die kontoauszüge der letzten monate vorzulegen?
danke
gruß
Guten Tag,
ich habe beim Datenschutzbeauftragten angefragt.
Die Kontoauszüge brauchen nicht vorgelegt werden.
Es gibt auch eine Anweisung innerhalb der ARGE.
Gruß
Lawman: wh412@web.de
Stelle den Brief zur Verfügung.
Bitte mail angeben oder Faxnr.
Nein würde man nicht, aber spät. ende des jahres wenn die steuerrückzahlung gemacht wird würde das auffallen
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.