Ein paar wichtige Fragen

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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marcell
Beiträge: 7
Registriert: 19.11.2006 14:40

Ein paar wichtige Fragen

Beitrag von marcell »

Ich wollte mit einer Freundin von Hamburg nach Berlin ziehen und wir wollen zusammen eine Wohnung mieten.
Wir sind beide 20. Ich habe noch kein Hartz4 bisher bekommen (nur Wohngeld) und sie glaube ich auch nicht.

Würden wir zeitweise irgendwelche,auf irgendeine Art Unterstützung bekommen so dass wir eine kleine Wohnung unterhalten können? Wie würden die Chancen stehen, wieviel haben wir monatlich zusammen in etwa zur Verfügung und wie groß darf die Wohnung max. sein?

Ich bitte um Hilfe

Danke


Achja noch anzumerken ist dass wir nicht irgendwelche hilfen von Jugendamt in anspruch nehmen wollen weil ich da nur schlechte erfahrung mit gemacht hab. Es soll also was eigenes sein. Und Ihre Eltern zahlen nix für die Wohnung dazu und meine auch nicht.
blade80
Beiträge: 247
Registriert: 03.11.2006 15:58

Beitrag von blade80 »

Frage die ich mir als Sachbearbeiter stellen würde:

von was habt ihr bisher gelebt ?

... nicht irgendwelche hilfen von Jugendamt in anspruch nehmen wollen..

aber welche vom Staat ? :arrow: Habt ihr sonst. Einkommen ?

Zudem geh ich von aus ihr habt beide keine abgeschl. Ausbildung, daher sind in erster Linie mal die Eltern vorrangig als unterhalfpflichtig anzusehen bevor ALG2 greift ;)
marcell
Beiträge: 7
Registriert: 19.11.2006 14:40

Beitrag von marcell »

Ich hatte früher mal eine eigene Wohnung,da habe ich Unterhalt+Kindergeld und Wohngeld bekommen. Sonst nix. Ob sie irgendwelche Hilfen bekommen hat weiß ich nicht genau. Inwiefern ist das dann wichtig? Also angenommen sie hat auch nix bekommen genau wie ich,stehen unsere Chancen dann besser oder schlechter?

Mit mein Eltern und ihren ist das so eine Sache. von den bekommen wir kein Geld.
Wir haben keine Probleme mit unseren Eltern sondern in der Stadt wo wir leben und das ist unsere einzigste Möglichkeit hier wegzuziehen.
Und von Jugendamt will ich ganz sicher nicht in irgendein betreutes Wohnprojekt gesteckt werden wo ich mich an irgendwelche Regeln und Abmachung halten muß da bin ich zu alt für.

Es geht nur um eine kleine 2 Zimmerwohnung.

Würde eigentlich (Wenn wir Alg2 beziehen) auch die Kaution von der Wohnung bezahlt werden? Und ich würde gerne die anderen Fragen beantwortete haben.

Vielen Dank soweit
submarin
Beiträge: 489
Registriert: 04.03.2006 00:38
Wohnort: Hamburg

Beitrag von submarin »

Erst mal steckt das Jugendamt keine 20-Jährigen in Wohnprojekte, das dürften extreme Ausnahmen sein und dann nur freiwillig.
Aber weil man in einer Stadt, in der man lebt, Probleme hat, ist das Jugendamt sowieso nicht zuständig.

Wie blade schon geschrieben hat, die Unterhaltspflicht der Eltern geht vor.

Von einem Umzug ohne Genehmigung der ArGe(Arbeitsgemeinschaft SGBII) ist dringend abzuraten denn dann werden keine Wohnkosten übernommen.

Dazu das Gesetz:
SGBII §22
(2a) Sofern Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, umziehen, werden ihnen Leistungen für Unterkunft und Heizung für die Zeit nach einem Umzug bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres nur erbracht, wenn der kommunale Träger dies vor Abschluss des Vertrages über die Unterkunft zugesichert hat. Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn

1.
der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kann,

2.
der Bezug der Unterkunft zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist oder

3.
ein sonstiger, ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt.

Unter den Voraussetzungen des Satzes 2 kann vom Erfordernis der Zusicherung abgesehen werden, wenn es dem Betroffenen aus wichtigem Grund nicht zumutbar war, die Zusicherung einzuholen. Leistungen für Unterkunft und Heizung werden Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nicht erbracht, wenn diese vor der Beantragung von Leistungen in eine Unterkunft in der Absicht umziehen, die Voraussetzungen für die Gewährung der Leistungen herbeizuführen.

(3) Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten können bei vorheriger Zusicherung durch den bis zum Umzug örtlich zuständigen kommunalen Träger übernommen werden; eine Mietkaution kann bei vorheriger Zusicherung durch den am Ort der neuen Unterkunft zuständigen kommunalen Träger übernommen werden. Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Umzug durch den kommunalen Träger veranlasst oder aus anderen Gründen notwendig ist und wenn ohne die Zusicherung eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann. Eine Mietkaution soll als Darlehen erbracht werden.
marcell
Beiträge: 7
Registriert: 19.11.2006 14:40

Beitrag von marcell »

Wir wollten erst bei einer Freundinn von ihr wohnen,und von da eine Wohnung suchen weil es etwas eilt. Also vorort alles regeln.

Bekomme ich dann keine Leistungen?

Tut mir Leid das ich frag aber ich versteh ein paar Sätze oben nicht. :roll:

Vielen Dank schonmal!
submarin
Beiträge: 489
Registriert: 04.03.2006 00:38
Wohnort: Hamburg

Beitrag von submarin »

Kurz gesagt, wenn jemand unter 25 ohne Erlaubnis der ArGe umzieht, gibt es keine Übernahme der Miete und noch 276,-€ zum Leben.
sweetkill
Beiträge: 20
Registriert: 19.07.2006 11:17

Beitrag von sweetkill »

das amt übernimmt keine Kaution für wohnung
man kann aber versuchen ein Darlehn zu bekommen was man dann zurück zahlen muss aber das machen sie nur in ausnahme fällen. hat man uns gesagt und wenn man schon mal eine wohnung hatte dann sieht die sache schlecht aus gruß sweetkill
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