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ab wann gilt der antrag als gestellt?

Verfasst: 24.10.2005 17:00
von peter 1
hallo
ich habe vor kurzer zeit meinen antrag für hartz 4 stellen wollen. dabei stellte sich heraus, dass ich im falschen amt war (falscher stadtbezirk)
dort habe ich einen antrag ausgehänfdigt bekommen mit stempel und datum im Feld "antrag gestellt am".
als ich jetzt beim richtigen amt war, erklärte mir die Sachbearbeiterin das der antrag erst jetzt gültig sei und ansprüche für die tage zwischen dem besuch im falschen amt und den zuständigen amt nicht bestehen.
grund sei das fehlen der "BG-Nummer".
ist das richtig?

Antrag gestellt?

Verfasst: 24.10.2005 17:23
von Carola
Es ist nicht ganz richtig, was die Sachbearbeiterin da gesagt hat.

Auf dem Antrag ist das Tagesdatum/ Stempel und Vermerk nebst Unterschrift. Solltest Du aber länger als 14 Tage gebraucht haben, um zur richtigen Stelle zu gelangen, also den Antrag abzugeben, gilt der Antrag wg. fristablauf als nicht gestellt. Auch bist Du dann nicht arbeitslos gemeldet gewesen. Das sollte aber auf dem Merkblatt, welches Dir aushändigt werden muss, stehen.

Also, wenn kein Fristablauf vorliegt den Bescheid abwarten und danach innerhalb von 4 Wochen einen schriftlichen Widerspruch einlegen. Dabei bitte die Begründung nicht vergessen.